mama.frosch
vielleicht könnt ihr mir helfen? ich habe für meinen sohn eine private zusatzversicherungen, die bis soundsoviel euro die brillenkosten übernimmt. habe die rechnung eingereicht und die gutschrift heute erhalten. das zählt aber nicht als zufluss, oder? es ist ja nicht so etwas wie krankenhaustagegeld sondern ich bekomme eine ausgabe rückerstattet. und noch eine zuflussfrage, ich habe eine couch reklamieren müssen (war von otto), der hersteller ist aber mittlerweile insolvent so dass ich die couch zurückgegeben und eine neue dafür bestellt habe. dabei ist eine guthabendifferenz für mich entstanden die ich mir rücküberweisen lassen kann oder auf mein otto-konto laufen lassen kann für eventuelle spätere käufe. das ist ja aber auch geld, was ich im vorfeld gezahlt und anteilig zurückbekommen habe. aaalso, besteht da eine gefahr dass das beides als zufluss gewertet wird? dann würde ich die rechnungen etc. mitnehmen um das ggf. vor ort auszudiskutieren...
Nein... ist kein Zufluss.
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