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ALG 1 reicht nicht aus

ALG 1 reicht nicht aus

lilliblue

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Hallo Ihr Weiß jemand, ob ich, wenn ich ALG 1 bekomme, anstatt ALG2 auch nur Wohngeld beantragen kann?


Nici_84

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Ja. Kannst du. Lg


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Nici_84

Was ist denn da für ein Unterschied, ALG 2 oder Wohngeld? Ich weiß nur, dass ich mich bei ALG 2 wieder total nackig machen muss...glaube das ist bei Wohngeld nicht ganz so schlimm? Bei der Gemeinde war ich, die hat mir aber sofort den ALG2 Antrag gegeben...als ich die Liste sah, was sie alles haben wollen, wurde mir gleich schwindlig


mf4

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Du musst für WG und auch für ALG2 sämtliche Einkommen nachweisen... nackiger wirds bei ALG2 auch nicht. Wenn WG ausreicht um den Bedarf zu decken würdest du gar kein ALG2 bekommen, denn WG ist eine vorrangige Leistung. Wenn WG den Bedarf nicht deckt brauchst du diesen Bescheid um ALG2 zu beantragen. Ich weiß ja nicht, was für besondere Anträge das bei euch das sein sollen... so viel wird da nicht verlangt. Nachweise über sämtliche Einkommen, Bankauszüge, Nachweise über Miete usw. Hast du mal einen Antrag auf WG gesehen. Ich finde den nicht harmloser.


trauriger-engel

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Ja aber die Wohngeldstelle darf dich zu Jobcenter schicken falls dein Einkommen Zu wenig ist. Die haben da eine besondere Berechnung anhand deiner Miete und der Personenanzahl, wo sie feststellen ob du Zu wenig, genau richtig oder zu viel hast. Aber probieren kann nicht schaden.


Fru

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Der Wohngeldantrag verlangt genau so viel Auskunft wie der von H4.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Hallo Lilliblue, die Wohngeldstelle interessiert sich für Einkommen jeder Art und die Miete. Darunter fallen auch Zinsen, Dividenden etc., Vermögen ist da nicht interessant. Das Jobcenter dagegen interessiert sich sehr wohl für Ersparnisse, Aktiendepots, Lebensversicherungen und dergleichen, fordert gerne auch mal sämtliche Kontoauszüge des letzten Jahres an (was da manchmal alles ans Tageslicht kommt...). Ich würde an Deiner Stelle erst einmal Wohngeld beantragen. Erstens ist es eh eine sogenannte vorrangige Leistung und zweitens hat sich das Wohngeldgesetz seit dem 01.01.2016 drastisch geändert. Das Wohngeld wurde erhöht, und zwar nicht nur um die berümten Currywurstbeträge sondern richtig saftig. Versuch macht daher kluch... Alles Gute und liebe Grüße aus Hamburg in den Süden Ralph


lilliblue

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:-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Wohngeld und Jobcenter stimmen sich in jedem Fall ab, da wird eine Besserstellung bei uns im Amt automatisch geprüft. Da wo Du mehr raus hättest, der Geldtopf wird es :-)