Mitglied inaktiv
Guten morgen zusammen, ...meines EXmannes, wenn er wieder heiratet ? Zu meiner Situation; Trennung 03`, Scheidung 04`; Wir haben 2 gemeinsame Kinder ( 7 J. und 12J. ) , mein Ex zahlt regelmäßig für die Kinder Unterhalt ( 241€ , 291€). Für mich musste er nie zahlen, da ich Teilzeit arbeite. Seit 04`bin ich wieder verh. Soweit so gut. Mein Ex möchte nächstes Jahr mit seiner Freundin und deren Tochter zusammenziehen, heirat steht auch im Raum,ist auch alles ok so. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage; Kann mein Ex den Kindesunterhalt für unsere gemeinsamen Kinder nach seiner heirat kürzen, oder ganz einstellen? Er verdient eigentlich sehr gut, zahlt nur den Mindestunterhalt für die Jungs, alles soweit ok für mich, aber sollte der Unterhalt wegfallen, wäre das für mich schon ein finanzieller Engpass. Muss dazu sagen, er beteiligt sich an keinerlei Extrakosten für die Jungs,zb. Zahnspange, Schullandheim, Büchergeld oder sonstigem. Ich will ihn nicht ausnehmen, aber der Unterhalt für die Jungs ist bei uns schon fest eingeplant. Weiss jemand, wie es mit der Zahlung nach seiner Heirat oder seinem zusammenziehen mit seiner neuen Freundin( Frau ) aussieht ? Über eine Antwort wäre ich dankbar. LG Iris
Hallo, soweit ich weiss passiert da nichts. Er ist auch weiterhin voll unterhaltspflichtig. Wenn er heirates, weiss ich nicht, ob dann seine Frau als Zahlugnsempfänger gilt, also er für eine Person mehr unterhaltpflichtig ist, dann käme es evtl. zu einer Verringerung, aber auf keine Fall fällt der Unterhalt weg. Ziehen sie nur zusammen, passiert garnichts. D.
Das heißt, mit dir war er zuerst verheiratet, er hat mit dir zuerst Kinder bekommen, also ist er denen auch zu Unterhalt verpflichtet. Wenn er heiratet, kann er dir keinen Unterhalt kürzen. Deine Kinder genießen das Recht der Erstgeborenen.
mahlzeit, >Deine Kinder genießen das Recht der Erstgeborenen. quark, derlei gibt es nicht in deutschem recht. allenfalls bleibt die neue frau im mangelfall unberücksichtigt, bzw. steht bei der verteilung von eu hintan. allerdings wird sich an den zahlbeträgen wohl nix ändern, da sie unterhalb von 135% des regelbetrages liegen und insofern nur weniger kindergeld angerechnet wird, wenn in der dt um eine stufe zurückgegangen wird. allenfalls könnte die günstigere steuerklasse theoretisch paar cent mehr ergeben. adoptiert er allerdings das vorhandene kind oder ergeben sich aus der verbindung neue, so werden diese wie alle anderen behandelt, auch im mangelfall. erstgeborenenrechte gibt es im britischen königshaus und bei verschiedenen naturvölkern... greetz, nachtigall
Hallo,tut mir leid aber in dem Punkt hast Du nicht ganz recht,zumindest galt das "erstgeborenen Recht"noch bis vor fünf Jahren Allerdings,es heißt nicht so.... Tatsache ist aber,daß die Kinder aus der ersten Ehe immer das Recht auf Unterhalt behalten,egal ob der Vater wieder heiratet und zig Kinder in die Welt setzt oder adoptiert Es spielt auch keine Rolle,ob er finanziell für die zweite Frau aufkommen muß oder nicht,der Kindesunterhalt der "ersten"Kinder bleibt davon unberührt Viele sogenannten Zweitfamilien leiden deswegen bzw.haben versucht dagegen anzugehen doch soweit ich weiß ohne Erfolg Selbst bei unehelichen Kindern ist es nicht anders,die die zuerst da waren haben das größere Recht. Als Begründung heißt es,daß die sogenannten ersten Kinder nicht unter der neuen Lebenssitution des Elternteil leiden dürfen. Diese Regelung wurde mir bei meiner Scheidung vor fünf Jahren so gesagt und in meinem Bekanntenkreis betrifft sie auch einige Zweitfamilien,die mit viel weniger Geld auskommen müßen weil die Kinder aus der ersten Beziehung das Recht auf Unterhalt haben,soweit der Vater den auch vorher gezahlt hat.LG
Hi, also, das geht mir etwas zu durcheinander: fakt ist, dass sämtliche kinder gleicher kategorie (minderjährig, minderjährigen gleichgestellt, volljährige) auf gleicher rangstufe stehen. seit 1998 auch nichteheliche. >Tatsache ist aber,daß die Kinder aus der ersten Ehe immer das Recht auf Unterhalt behalten,egal ob der Vater wieder heiratet und zig Kinder in die Welt setzt oder adoptiert jo, unbestritten, allerdings müssen sie dann ggf. mit anderen das vorhandene teilen. >Es spielt auch keine Rolle,ob er finanziell für die zweite Frau aufkommen muß oder nicht,der Kindesunterhalt der "ersten"Kinder bleibt davon unberührt eine zweite ehefrau (wie zukünftig wohl auch die erste ehefrau) steht in der rangreihenfolge regelmäßig immer hinter kindern (evtl. volljährige ausgenommen) >Viele sogenannten Zweitfamilien leiden deswegen bzw.haben versucht dagegen anzugehen doch soweit ich weiß ohne Erfolg jo, nur die problematik ist komplexer: so *kann* z. b. im mangelfall in der neuen bestehenden ehe bei gleichem einkommen der selbstbehalt des pflichtigen herabgesetzt werden, so dass effektiv das neue kind auf kaltem wege nicht berücksichtigt wird. oder eine (teilweise) deckung des unterhaltes durch den anderen elternteil wird vermutet. >Diese Regelung wurde mir bei meiner Scheidung vor fünf Jahren so gesagt und in meinem Bekanntenkreis betrifft sie auch einige Zweitfamilien,die mit viel weniger Geld auskommen müßen weil die Kinder aus der ersten Beziehung das Recht auf Unterhalt haben,soweit der Vater den auch vorher gezahlt hat kann sein, nixdestotrotz kann das kind trotzdem berücksichtigt sein. wurde z. b. in den stufen bis 6 der dt bezahlt, so können die älteren kinder z. b. bei geburt eines neuen kindes von stufe 4 auf 3 heruntergestuft worden sein, was sich aber im zahlbetrag nicht auswirkt, da einfach weniger kindergeld auf den zahlbetrag angerechnet wird. spürbar wird das erst ab stufe 7, was sicher nicht die mehrheit der fälle ausmacht. also wie gesagt, es gibt kein wie auch immer geartetes erstgeborenenrecht; allerdings kann die *rechtssprechung* zweitgeborene imho etwas ungerechter behandeln. greetz, nachtigall
Hallo ! Die zweite Ehefrau ist den Kindern gleichgestellt ebenso evtl Kinder , die noch folgen ! Damit ist Dein Ex dann 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ( wenn Ehefrau nicht arbeitet oder wenig verdient )und dann kann sich der Unterhalt verringern - was sich allerdings durch eine günstige Lohnsteuerklasse evtl wieder ändert! Zu der Meinung , daß den Kindern aus erster Ehe IMMER Unterhalt zusteht kann ich nur sagen , das kommt auf die zu verteilende übrigbleibende Masse an , denn wenn er jetzt noch 6 Kinder in die Welt setzen sollte kanns passieren , daß vielleicht 5€ an Unterhalt für jeden bleiben lG safrarja
Danke für Deine Antwort. Soll das heissen, wenn seine Neue nicht arbeiten will, wird MEINEN Kindern der Unterhalt gekürzt ??? Er zahlt ja eh nur das Minimum, im Verhältnis zu dem was er verdient ( netto 2100.-€). Seine Neue will dann erstmal daheim bleiben und nicht arbeiten, um sich und ihrer Tochter das "eingewöhnen" zu erleichtern. Na dann bin ich ja mal gespannt, wie das weitergeht. Denn auf den Kindesunterhalt werde ich nicht so einfach verzichten. Schönen Abend noch Iris
Hallo ! Also ich weiß nicht , wieviele Abzüge er geltend machen kann aber da er nur den Mindestsatz zahlt scheinbar ne ganze Menge ! Dann dürfte es zu einer Mangelfallberechnung kommen : Nettoeinkommen- Abzüge die er geltend machen kann -890 = y Berechnungungsgrundlage ist dann die 6. Stufe der Düsseldorfer Tabelle Kind 1 334€ Kind 2 393€ Ehefrau 535€ Gesammtbedarf : 1262€ Rechnung : 334 mal y geteilt durch 1262 = Unterhalt Kind 1 393 mal y geteilt durch 1262 =Unterhalt Kind 2 535 mal y geteilt durch 1262 = Unterhalt Ehefrau lG safrarja
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