Mitglied inaktiv
Hallo, war schon ewig nicht mehr hier..... Aber ich habe heute von ner Freundin was gehört und mich interessiert ob da was dran ist, vielleicht hat ja einer Erfahrung darin. Bin von dem Vater meiner Tochter getrennt, lebe aber mit einem neuem Partner zusammen. Nun kommt meine Tochter in die Schule nd meine Freundin hat mir erzählt das sich der Vater für die Hälfte an die Beschaffungskosten, also alles was man für die Schule brauch, Bücher, Hefte, etc....beteiligen muss. Ist das richtig, weiss das jemand? Lg.
Na DAS wäre doch auch für mich mal interessant zu wissen...AE mit 3 Kindern,davon 2 schulpflichtig und auf den Kosten bleibe grundsätzlich ich sitzen...grrrrrr
... hab glaube ich mal gelesen, daß diese oder ähnliche Zusatzkosten mit dem monatlichen Kindesunterhalt bereits abgedeckt sind :-/ lg, matiz
meine ich auch. Er "darf", wenn er das möchte, aber er muss nicht.
meine Freundin hat es mit dem satz getätigt: Alle zusätzlichen GROSSEN Anschaffung muss er sich mit beteiligen, hm....muss wohl morgen mal bei JA anrufen. Aber trotzdem DANKE.
Ich hab Tom jetzt auch festgenagelt, dass er den Vierteljahresbeitrag für Noahs Karatekurs übernimmt. Er hat zwar gemault, aber sein "Sexy Sixpack Kurs" im Fitness-Studio ist garantiert teurer. *gríns*
Da ich ja verwitwet bin, bekomme ich ja auch nichts "extra" von meinem verstorbenen Mann, versteht ihr? das soll jetzt nicht beleidigt klingen, nur ne Erklärung:-)
moin, >Alle zusätzlichen GROSSEN Anschaffung muss er sich mit beteiligen lustige definition. neben unterhalt kann a) mehrbedarf oder b) sonderbedarf fällig sein. a) ist ein besonderer, regelmäßiger bedarf, der vom normalen unterhalt oder sonstigen leistungen nicht abgedeckt ist. z. b. dauernde mehrkosten bei speziellen krankheiten. c) sind einmalige, *unvorhersehbare* kosten *nicht unbeträchtlicher* höhe. schulbücher sind nicht unvorhersehbar, also auch kein sonderbedarf. greetz, nachtigall
meine natürlich b) sind...
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