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Adoption

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Hallo, hat jemand vielleicht Ahnung davon, wie es läuft wenn ich nun heiraten würde und mein jetziger Partner meine Tochter adoptieren möchte. Ich brauche da sicherlich das Einverständnis des Vaters. Gilt das auch wenn ich das Alleinige Sorgerecht habe und wenn meine Tochter meinen Namen trägt. LG LaraLorena


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ja. der vater muß auch in diesem fall zustimmen.


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ich hab eigentlich keine ahnung, wie das so funktioniert, würd mich aber auch genauer intressiern. ich denk mal das man die unterschrift des vaters braucht denn wenn man heiratet und der neue partner das kind adoptiert fallen ja die alimente weg. da ist es ja egal ob man das alleinige sorgerecht hat oder welchen namen das kind hat.


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Wir haben so eine "Stiefeltern-Adoption" gemacht, also kann ich zumindest von unseren Erfahrungen berichten... Den Adoptionsantrag kann man etwa ab ein Jahr nach Eheschließung stellen, dazu geht man zum Notar, und man braucht dazu alle möglichen und unmöglichen Unterlagen, polizeilisches Führungszeugnis meines Mannes, Einkommensnachweise, Gesundheitsnachweise vom Mann und vom Kind,... und eben auch die Zustimmung vom leiblichen Vater. Diese Zustimmung ist in jedem Fall erforderlich, egal, ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht, und der Nachname spielt nur bei einer eventuellen Einbennung eine Rolle (d.h. bei Eheschließung kann man, wenn man alleiniges Sorgerecht hat und das Kind den Namen der Mutter trägt, es "einbenennen" lassen, es bekommt also auch den neuen Familiennamen, wenn man bzw. das Kind es möchte). Danach kam das Gutachten vom Jugendamt, dazu hatten erst mein Mann und ich dort ein Gespräch ohne Kind, dann hat die Sachbearbeiterin noch einen "Hausbesuch" bei uns gemacht, mit dem Kind geredet etc., und danach die Stellungnahme an das Gericht geschickt. Dann kam vom Gericht die Vorladung zur Anhörung, und im Anschluss an die Anhörung (Mann und Kind waren vorgeladen) hat der Richter die Adoption ausgesprochen. Den Adoptionsantrag hatten wir damals im April gestellt, die Anhörungen vom Jugendamt waren im August, und im Dezember die richterliche Anhörung - also ziemlich genau 9 Monate vom Antrag bis zur Adoption.


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Ach ja, vergessen - die Zustimmung des leiblichen Vaters kann u.U. durch einen richterlichen Beschluss ersetzt werden, dazu müssen aber sehr stichhaltige Gründe vorliegen, warum es für das Kind wichtig wäre, dass die Adoption durchgeführt wird... Wie eng die Kriterien da ausgelegt werden, hängt allerdings sehr vom jeweiligen Richter ab, generell wird aber schon sehr streng geurteilt. (Und es ist natürlich ein "polizeiliches" Führungszeugnis, kein "polizeilisches" - sooo hessisch schreibe ich doch sonst nicht! *schäm*)