Gaby J.
Also das Kindergeld wurde beim Unterhalt hälftig abgezogen. dann ist mein Nochmann aber doch auch in der Pflicht sich an ausgaben zu7 beteiligen? Ich würde das ja verstehen wenn er die Kinder regelmäßig zu sich nehmen würde, aber wenn er die Kinder betreut tut er das bei mir, da er nur ein Zimmer hat.
das ist doch ganz normal dass das kindergeld hälftig abgezogen wird? da gibt es doch quasi zwei tabellenfassungen, einmal vor und einmal nach abzug des halben kindergeldes und letztere ist halt die bekanntere. oder meinst du noch was anderes?
Kindergeld wird i. R. d. Unterhaltsberechnung immer hälftig angerechnet, unabhängig davon, ob sich der unterhalt zahlende Teil an kosten beteiligt oder nicht.
das Kindergeld ist sozusagen eine steuerentlastung weil man dem Staat Kinder scchenkt. Habe ich neulich irgendwo gelesen. Und diese hat er ja nun einmal gezeugt, also steht im die Hälfte davon auch zu und wird dann, da Du das Kindergeld voll bekommst, mit dem Unterhalt verrechnet. Hat also mit Kümmern und so gar nix zu tun.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln