Gaby J.
Also das Kindergeld wurde beim Unterhalt hälftig abgezogen. dann ist mein Nochmann aber doch auch in der Pflicht sich an ausgaben zu7 beteiligen? Ich würde das ja verstehen wenn er die Kinder regelmäßig zu sich nehmen würde, aber wenn er die Kinder betreut tut er das bei mir, da er nur ein Zimmer hat.
das ist doch ganz normal dass das kindergeld hälftig abgezogen wird? da gibt es doch quasi zwei tabellenfassungen, einmal vor und einmal nach abzug des halben kindergeldes und letztere ist halt die bekanntere. oder meinst du noch was anderes?
Kindergeld wird i. R. d. Unterhaltsberechnung immer hälftig angerechnet, unabhängig davon, ob sich der unterhalt zahlende Teil an kosten beteiligt oder nicht.
das Kindergeld ist sozusagen eine steuerentlastung weil man dem Staat Kinder scchenkt. Habe ich neulich irgendwo gelesen. Und diese hat er ja nun einmal gezeugt, also steht im die Hälfte davon auch zu und wird dann, da Du das Kindergeld voll bekommst, mit dem Unterhalt verrechnet. Hat also mit Kümmern und so gar nix zu tun.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt