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14 jährige verteilt Zeitungen und mir wird es angerechnet?!

14 jährige verteilt Zeitungen und mir wird es angerechnet?!

taram

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Ich bin völlig fertig, jetzt werden mit die 80 - 100 Euro vom ALG II abgezogen, weil meine Tochter verteilen geht?


Sandr@1974

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Antwort auf Beitrag von taram

Hallo, bei mir wurden sie nicht abgezogen. Mir wurde gesagt, mein Sohn hat, wie jeder andere in der Bedarfsgemeinschaft, 100 € frei. Und mein Sohn hat immer so 60 bis 70 € verdient mit Zeitungen austragen. LG


susafi

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Antwort auf Beitrag von taram

habt ihr denn sonst noch Einkommen? Kenne einige die das Zeitungaustragen gelassen haben, weil es nur Ärger deswegen gab...


taram

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Antwort auf Beitrag von susafi

Habe mich mal durchs Netz gewühlt, weil sie noch nicht erwerbsfähig ist, hat sie nur ein Freibetrag von 30% des Lohns, ich habe dann Miese, d.h. sie wird den Job wieder aufgeben


susafi

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Antwort auf Beitrag von taram

das würde ich dem Jobcenter vorlegen und Widerspruch gegen deinen Bescheid einlegen... Punkt 9 http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html


taram

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Antwort auf Beitrag von susafi

ah, das ist gut, die haben nämlich - obwohl seit Jahren nie mehr als 100 Euro bei rumkommen (Weihnachten waren es mal 120 Euro) haben sie 150 Euro angerechnet


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von taram

Aber Dir werden dann doch nur die 70% abgezogen ?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

NUR 70 %??? das sind immerhin 70 € und wie soll man dem Kind erklären das es nur 30 € von den 100 € behalten darf?


Ralph

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Antwort auf Beitrag von taram

Ni Taram, das mit dem erwerbsfähig kann sein, ich hatte solch einen Fall noch nicht. Und es kann auch sein, daß die Software dann herummäkelt und man das Erwerbseinkommen nicht eingeben kann, aber: Dann muß man das verdammtnocheins anders regeln, und wenn es ein "Post-it" auf der Akte ist... Widerspruch einlegen, und ggf. weitergehen vor das Sozialgericht, um das gerichtlich überprüfen zu lassen. Kinder sind mit 14 strafmündig, 14jährige dürfen Zeitung austragen, warum soll das bei Euch anders sein, nur weil das SGB II sagt, daß Kinder ab 15 Jahren arbeitsfähig sind und ab dann nicht mehr Sozialgeld, sondern ALG II erhalten? Unverständlich. Versuche es! Viele Grüße Ralph


taram

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Habe den angegebenen § gegoogelt und es scheint rechtens zu sein. http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Kapitel-02/110116-Freibetrag-Einkommen-nicht-erwerbsfaehige-Sozib.html Wenn Tochter nun nicht weiter macht - bekomme ich dann eine Sanktion?


mf4

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Antwort auf Beitrag von taram

ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Kind nun zum Job zwingen kann


taram

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Antwort auf Beitrag von mf4

Naja, sie könnten mit dem Argument kommen, als Familie hält man zusammen und gibt halt Zuhause was ab - aber der Link den Susafi eingestellt hat, hilft weiter - unter 100 Euro erfolgt auch bei nicht erwerbsfähigen keine Anrechnung


Ralph

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Antwort auf Beitrag von taram

bei Deinem Link handelt es sich um nichterwerbsfähige Erwachsene, die Sozialgeld erhalten und einen Sonderfall darstellen, daß sie überhaupt bei der Arge sind (z.B. Partner eines arbeitsfähigen Arbeitslosen). Da greift dann in der Tat der Vergleich zu nichterwerbsfähigen Personen, die beim Grundsicherungsamt nach SGB XII ihre Leistungen erhalten, die haben nur 30,- € Freibetrag. Hier geht es aber um ein 14jähriges Kind, das sein Taschengeld aufpolieren möchte, wie es tausende andere 14jährige in diesem LAnd auch tun. Ich habe eben mal den Fall einer 14jährigen aufgerufen und 100,- € Einkommen eingerichtet. Der Freibetrag für Arbeitseinkommen ist technisch nicht umzusetzen, wie ich befürchtet habe. Wenn es bei den 100,- € bei Deiner Tochter bleibt, sollen die das Einkommen einfach unter den Tisch fallen lassen. Wie gesagt, ich hatte solch einen Fall noch nie, und ich würde definitiv nochmal in den Vorschriften suchen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Entscheidung Eurer Dienststelle korrekt ist. LG Ralph


Milia80

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Antwort auf Beitrag von taram

oder wie das heißt durch unterhalt, kindergeld etc? nur so eine idee, keine ahnung ob das stimmt. dadurch war bei mir früher der freibertrag kleiner.


taram

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Das Kind erhält ja Sozialgeld laut ALGII Bescheid, das Kindergeld wird mir angerechnet. Als Begründung wird §82 ABS. 3 Satz 1 SGB XII angegeben. Ihr werden fiktiv 150 Euro Einkommen unterstellt und davon werden mir 105 Euro als Einkommen angerechnet - aber es wird sich lösen, dank Link von Susafi


taram

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Antwort auf Beitrag von taram

bin heute dort gewesen, es wurde sofort aktzeptiert, dass Tochter 1-2 Mal im Jahr mehr als 100 Euro verdienen wird und ich habe den fehlenden Betrag für Februar in Bar ausgezahlt bekommen. Da ich nicht mittellos bin, wollte sie mir den Betrag überweisen, da habe ich ihr gesagt, dass sie schuld hat und ich bitte um Auszahlung. Erst zierte sie sich dann etwas, ich sagte, ich warte und innerhalb von 10 Minuten hatte ich die Geldkarte für den Automaten. Habe mich entschuldigt, dass ich ein Mal etwas unfreundlich war und wir haben uns freundlich verabschiedet