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wurde jemand von euch als erwachsener adoptiert?

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wenn ja, wie läuft das so ab? ich meine, mal gelesen zu haben, dass man durch eine adoption im erwachsenenalter seinen geburtsnamen "verliert". mein mann (33 jahre) wird nämlich demnächst von seinem stiefvater adoptiert. lg two_kids


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Hallo, darf man fragen warum erst jetzt? LG


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das hat erbrechtliche gründe. als nichtadoptierter hat mein mann nämlich kein recht auf ein erbe von seinem stiefvater. sein stiefvater möchte das aber ändern, damit mein mann die selben rechte hat, wie seine geschwister, die die leiblichen kinder von seinem stiefvater sind. sein stiefvater und seine mutter sind auch schon seit mehreren jahren geschieden. lg two_kids


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mit 28 Jahren adoptiert, und der Geburtsname blieb.


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Ich denke, man wird sich aussuchen können, ob man den Namen des Adoptivvaters annehmen will. Den bisherigen Familiennamen kann man auf jeden Fall behalten. Müßte man die diversen Söhne von Frederic von Anhalt fragen ;-)


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und ich heisse ja auch so. nur sein geburtsname ist anders. ich hab nur gehört, dass auf sämtlichen papieren der geburtsname geändert wird. lg two_kids


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will der stiefvater deinen mann denn adoptieren? erbrechtlich müsste das doch schlicht mit einem testament zu regeln sein?


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Nein, weil er nur so ab dem Zeitpunkt der Adoption egal was passiert mindestens einen Anspruch auf den Pflichtteil hat und, ganz nebenbei, damit auch unterhaltspflichtig wird.


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aber was könnte denn passieren? wenn der stiefvater ihn seinen leiblichen kindern gleichstellen will ist ja davon auszugehen, dass er ihn beerben WILL. ob er angst hat ein potentielles testament in geistiger umnachtung wieder aufzuheben? oder könnten auch querelen unter den geschwistern ein testament beeinflussen?


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Kein Vertrag ist wasserdicht. Klar kann er hingehen und ein Testament machen, am besten noch notariell beurkundet, dann wird es für die leiblichen Kinder schwierig. ABER: aus den Rechten resultieren dann eben auch Pflichten, so die Unterhaltspflicht, die ggf. bei Pflegebedürftigket zum Tragen kommt. Es ist aber auch verständlich, ein Kind, daß man wie sein eigenes sieht, auch vor dem Gesetz den anderen Kindern gleichzustellen, denn damit gibt es eben keine Chance mehr, das Kind auszuschließen.


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Des weiteren idt dein Mann auch noch zusätzlich Erbe des biologischen Vaters (wie auch immer). Ich denke der Vater hat sich das sicher sehr genu überlegt. Ich hab gesehen wie 3 Geschwister am Tag der Beerdigung und der anschl Testamentseröffnungen auf einander losgegangen sind, denn er hat den Kindern seiner ersten Ehe jeweils ein Sparbuchmit damals 250 000 DM hinterlasen. Der Tochter und dem Sohn. Dem Sohn aus 2 Ehe hat er nur einen geringen ( na so gering auch nicht 40 000 DM)Zeil ds Geldes vererbt, weil er das Haus bekommen solllte, das dem Vater gehörte. Leidr hat sich der alte Herr in seinem Testament so rechtlich unhaltbar verhalten, dass das Testament hochgradig anfechtbar war da er das Testament mit dem Hauptsatz: Meine drei Erben sind meine drei Kinder" eröffnette . ES GIBT KEINE 3 Erben: Es gibt einen Haupterben, der allerdings dem Testament entstprechnd aufteilen muss.Da der Vater aber den beden älteren Kindern die Sparbücher zu Lebzeiten gab, da sie wg Familie und Hausbau darum baten, gab er es ihnen weit vor seinem Tod, so dass jeder der beiden ein Haus kaufen konnte. Der KJüngere bekam zu Lebzeiten nichts von einem Sparbuch, da der Vater Verfügte das Zaus seinem Sohn zu hinterlassen und damuit war alles anfechtbar. Die Geschwister s6ellten sich auf den Standpunkt, das Haus muss lt Testament gedrittelt werden und es gab einen langen Testsstreit, indem meine Mutter aussagen muste, da sie sich 80´bis zu seinem Tod 1998´ als gute Nachbarin und eigentlich immer währende Gespräcspartnerin den alten Mann besser kannte als seine Kinder die in Würzburg, Fürth und (der Jüngste in Berlin) lebten und er muss wohl- wie alte Lute so sind das immer mal so alle zwei Tage anbringen wer was hinkommen soll. Also sagen wir so: Meine Mutter kannte den Willen des Nachbars auf´s Tücpelchen. Er hat ihr auch eine kleine (garnicht soo klein :-)) Annerkennung vererbt, da er schrieb: sie sei immer dagewesen wenn er sie gebraucht hätte zum Arzt zu fahren, einzukaufen, Amtsgänge etc.Und gel Abends ein Schachpiel mitihm spielte. Aber meine Mutter lehnte das Geld aus "Befangenheitsgründen" glaub sowar die offizielle Begründung,ab, da sie sonst in dem Rechtsstreit nicht hätte aussagen können, da sie sonst von der gegnerischen Mannschaft als unliebsame Absahnerin hingestellt werden würde. Da der jüngste Sohn aber der Freund meiner Mutter seit 63 Jahren ist, hat sie zu desen Gunsten ausgesagt, da sie den Verblichenen am besten kannte und seinen Willen, das Haus dem jüngsten Kind zu geben. Da sie wusste, dass dies im Sinne des Verstorbenen war. Nach 2 Jahren erst hatte der Berliner Sohn den Zwist gewonnen.Meine Mama ging damals richtig auf die Brikaden gegen die beiden Gescwister, da auch die sehr wohlden Wunsch des Vaters kannten. Na ja. Meine Oma hat auch noch eine Lehre für sich daraus gezogen und hat auch ihr Tetament ändern lasen, indem ersten stand nämlich auch: Meine Erben sind meine Tochter und meine 2 Enkelkinder, mein Schwiegersoh soll definiv davon ausgeschlossen werden ( Oma mochte einen Vater nicht s). Aber rein rechtlic ging es o nicht: a) sie brauchte einen Haupterben ( naheliegend meine Mutter als einziges Kind), der sich dann nach ihren Weisungen zu richten hattte und das Geld auch in ihrem Sinne teilweise mir und meinem Bruder zu gute kommen zu lassen. Aber wie machte sie das mit dem unliebsame Schwigersohn- meine Oma war ganz shcön tricky: Indem sie ihr gesamtes Erbe(alles in einen Pot schmiss)und meiner Mutter als Haupterbin mit der "Sonderrechtsklausel" mnachte( und nannte das Erbe "Sondergut"- ein vor fast 70/80 Jahren gebräuchliches Wort, für das es im Rechtsbuch bereits einen anderen Namen gibt. Da meine Omaaber bereits ziemlich alt war akzeptierte das Gericht den Ausdruck des Sondergutes, da es der Ansicht war so im Sinne der Verstorbenen zu handeln, was ja auch korrekt war. Also Muttan bekm alles ( da meine Eltern Zugewinngemeinschaft hatten, hätten ihm die Hälfte des erbes meiner Mutter dann gehört. ) So verblieb alles bei meiner Oma undwas wir alle nicht wusten, sie wr noch schlauer und hat eine großen Teil der Barschaft bereits in eine Schenkung umgewandelt mit eigenem Nutzungsrecht um Steuer zu sparen. Clever die Gute. Dann erst hatte sie im Testament verfügt, das meine Mutter das Erbe zu 50-80% selber beanspruchen könne- d.h. 80% hätten ihr allein gehört, aber auch sie wuste, das es im Sinne meiner Oma war, das wir drei gleichviel ( eigentlich meine Mama und ich gleichviel und mein Bruder weniger bekommen solte).Aber meine Mutter hat exakt 33,3% x 3 draus gemacht. Ihr eigenes Testament sieht auch wieder mich als Hapterbin vor, die allerdings im Rahmen 35-70%an meinen Bruder nach meinem Gutdünken zu gehen hat. Da ich in solchen Sachen aber auch ein sehr gerechter Mensch bin hab ich heute schon beschlossen, dass meinem Bruder exakt 50% geben werde Und zwar als Schenkung, sollte ich aber nicht mehr dazu kommen diese Formlien erledigen zu können hab ich auch die Sondergutsklausel drinn. Da mir meine Schwägerin lieber nicht unter die Augen Kommen sollte sonst gäb´s Tote- zumindest verbal Tote. Mein eigenes Gld geht ausnahmslos an meine Tochter als Haupterbin die meinen Mann nicht unter 18 % aber auch nicht über 60% geben darf. Eigentlich möchte ich das es beide 50:50 bekommen ( dazu hat mein Mann nen Zusatzwisch, dass er die fehlende Summe auf 50% gegen unsre tochter einklagen könnte, aber das würde er nie tun. Der einzige Hutergedanke dabei ist: Sollte mein Mann beruflich Mist bauen und Schulden machen müssen-soll das Geld nicht dafür draugehen, dann bekäme ( auch ganz in seinem Sinn meine Tochter 82%, aber man weiß ja nie und mein Mann ist als Verwalter eingesetzt. Umgekehrt gilt das selbe . Mann Mann, damit hab ichmich echtmal ein 1/2 Jahr beschäftigt - wie ööööööd. liebe Grüße johanna