Mitglied inaktiv
Mein ehemaliges Mündel hat die Ausbildung zum Koch absolviert. (16-19 Lebensjahr) Nach der Volljährigkeit haben wir noch einmal für ein Jahr das Kindergeld durchgeboxt. Nun will die Kasse auf Grund mangelder Werbungskosten das Geld zurückfordern. Ich hatte alles mal durchgerechnet, er verdiente 40,- im Monat "zuviel". Insoweit ist die Forderung gerechtfertigt. Nun kommt aber die Krux: Er ist Sozialwaise, Vater tot, Mutter Obdachlos. Mit meiner Unterstützung konnte er ab dem 15. Lebenjahr ein "normales" Leben ausserhalb der Jugendhilfe führen. Er hat sich das auch selbst finanziert. Lehrlingsgehalt, 120,- Halbwaisenrente, 92,- BAB, Kindergeld. Davon finanzierte er seinen kompletten Lebensunterhalt in München: 500,- Warmmiete, Versicherung, Fahrtkosten, ... Es gab jede Menge Knüppel auf diesem Weg: - keine Sozialwohnung, weil nicht lange genung in München gemeldet -kein eigenes Kindergeld, da Mutter auffindbar (Kindergeld wurde an mich abgezweigt und an ihn weitergegeben. -keinerlei Sozialleistungen, da BAB Berechtigte (92 € !!) automatisch für andere Leistungen gesperrt sind. Nun hat er endlich alles geschafft, steht mit einer fertigen Ausbildung auf eigenen Beinen und nun soll er 1900,- Kindergeld zurückzahlen. Als Lohn dafür, dass er dem Staat mtl. 4000€ Jugendhilfe erspart hat... Meine Frage: Kann die von ihm unterhaltene Wohnung in seinem Fall als Werbungskosten absetzen (Kindergeldbezug Dez. 2008-Dezember 2009)? Er musste durch Schichtdienst bedingt, dienstortnah wohnen, bzw. überhaupt wo wohnen. Ein Zuhause hat er ja nicht... Vielen Dank für Antworten!
leider kann ich dir keine qualifizierte Antwort geben,zur Not bleibt ein Anwalt...
aber da sieht man wieder.... macht die Taschen für alle Welt auf und pumpt Milliarden in Fässer ohne Boden,und für die eigenen Leute herrscht erstmal die deutsche Bürokratie wo keine Sau durchblickt.Geh damit ans Fernsehen wenn die nicht einlenken..Sat1 & Co freuen sich auf sowas...
Hi, arbeitet Ellert aus dem Sparforum nicht beim Sozialamt? Vielleicht könnte sie Dir weiterhelfen. Was ist mit Ralph aus dem hiesigen Forum? LG Fiammetta
Kenne mich zwar nicht aus, kann Dir aber vielleicht mit einem Link weiterhelfen: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1&SID=SVEp8nWXFraOXvh5ZVvJicmJ96Evy3 "Mitglied werden: Das bietet Ihnen der Sozialverband VdK Der größte Sozialverband Deutschlands ist Ihr Partner im Sozialrecht Themenfoto: Drei Generationen einer Familie sitzen auf einer Couch Der Sozialverband VdK ist mit 1,5 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von allen Sozialversicherten, von Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranken, Rentnerinnen und Rentnern, Patientinnen und Patienten gegenüber der Politik und bei den Sozialgerichten. Als Mitglied im Sozialverband VdK profitieren Sie unter anderem von den folgenden Leistungen und Vorteilen: Qualifizierte Rechtsberatung Themenfoto: Ein Mann am Schreibtisch füllt Dokumente aus Der Sozialverband VdK vertritt seine Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts gegenüber den Leistungsträgern (zum Beispiel den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern), gegenüber Behörden und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. In den bundesweit über 400 VdK-Geschäftsstellen beraten und vertreten unsere Fachfrauen und Fachmänner die VdK-Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts. Dazu gehört zum Beispiel auch die kompetente Hilfestellung bei Anträgen, bei Widersprüchen und Klagen im Sozialrecht. Wir werden unter anderem aktiv für Sie in den Bereichen: * Behindertenrecht * Gesetzliche Rentenversicherung * Gesetzliche Unfallversicherung * Gesetzliche Pflegeversicherung * Gesetzliche Krankenversicherung * Soziales Entschädigungsrecht * Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe, Arbeitslosengeld * Patientenschutz Unsere Bundesrechtsabteilung mit Sitz in Kassel vertritt die Interessen der VdK-Mitglieder vor dem Bundessozialgericht in Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden. Zur Klärung wichtiger Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führt der Sozialverband VdK verschiedene VdK-Musterstreitverfahren." Mitgliedsbeitrag jährl. ca. 60,- €. Ist billiger als ein Anwalt! Schau mal nach einer Beratungsstelle in Deine Nähe. LG Schlaflos
aber: theoretisch ist es zwar zum himmel schreiend ungerecht, andererseits ist das ganze ein ganz einfaches rechenexempel. verdienstgrenze 7680,- € im jahr. wenn die werbungskosten 920,. überschreiten, dann kann man das geltend machen. ich frag mich nur, von was er fast 1000 € ausgeben hätte sollen für kochjacken, messer usw... er tut mir soooo leid, es ist wirklich ungerecht!
Wenn er nur das Geld hatte, was du angegeben hast, kommt es nicht hin, mit der Rückförderung des Kindergeldes. Normalerweise wird das Kindergeld doch vom Kindergeldberechtigten zurückverlangt, nicht vom Kind. Welche Einnahmen hatte er denn noch?
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