Elternforum Aktuell

Wer hilft uns?

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hilferuf

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Hallo, nach sieben Jahre Gerichtsverhandlungen bin ich hier gelandet. Kann uns jemand helfen. Ich bin alleinerziehende, habe das alleinsorgerecht und lebe mit meinem 7 jährigen Sohn zusammen. Sein Vater hat vor 3 Jahre gerichtlich verklagt und ein Umgangsrecht f. jeden Samstag 10:-17:30 Uhr bekommen. Vor kurzem klagte er gerichtlich und hat ein Umgangsrecht mit Übernachtung des Kindes Samstag auf Sonntag bekommen. Das wäre kein Problem wenn bei Ihm nicht sein Paranoide Sohn aus erster Ehe lebte. Es handelt sich um einen an Chorea Chundigton erkranken 36 jährigen der mehrmals gewalttätig geworden ist und versucht hat seinen Bruder (auch aus erster Ehe) umzubringen. Der Vater verzweifelte dies. Ich habe es aber während unserer gemeinsamer Zeit -vor den Geburt meines Kindes- selber erlebt. Nun sagt das Gericht "meine Ängste seien begründet, bis jetzt sei aber nichts passiert". Meine Forderung nach einen ärztlichen Gutachten für den erkrankten Sohn lehnte das Gericht ab, obwohl die Verfahrenspflegerin es auch vorgeschlagen hat. Ich soll jetzt als Mutter das Risiko eingehen, mein Kind im gleichen HAus mit einen psychisch kranken übernachten zu lassen. Ich weiß nicht, was ich noch machen kann. ICh kann einfach nicht mehr mit Angst leben.


caju

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Hallo, leider kann ich dir nicht helfen, aber schau mal, es gibt ein Unterforum (siehst du oben im Kästchen) für Alleinerziehende. Vielleicht kann dir da jemand weiter helfen. Alles Gute. LG


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von caju

Danke caju. Ich denke die können uns auch nicht weiter helfen. Wir sollten schlellstmöglich umziehen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

umziehen? inwiefern meinst du, daß DAS helfen könnte?


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Was hat der "psychisch Kranke" sich denn zu Schulden kommen lassen? Wurde er dafür zur Rechenschaft gezogen - und wie? Ich kann deine Ängste gut verstehen, befürchte aber fast, dass du da so gut wie nichts in der Hand hast.... LG S


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Der arme "Kranke" hat versucht seinen anderen Bruder (aus erster Ehe) umzubringen, ist gegenüber Cousins gewalttätig geworden, mag Familienmitglieder mit Messer bedrohen, hat ein aquarium mit "liebevolle Schlangen und Scorpionen" ..... Aber...was sage ich denn hier? "All dies hat nicht statt gefunden" - sagt der Vater. "Der kranke sei einfach Depressiv". Ich bin kein Arzt, zwischen Depression und Gewalt aber bestehen erhebliche Unterschiede. ...und auch wenn ich lüge, warum fordert der Richter nicht ein psychologisches Gutachten des Kranken?


suchepotentenmannfürsleben

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Um ein Gutachten anzufordern oder überhaupt erst einmal den Gedanken daran aufkommen zu lassen, braucht es triftige Gründe nachweisbarer Art. Nicht irgendwelche Aussagen, was XY denn gemacht hätte, sondern Anzeigen etc. und ggf. Urteile. Alles andere wird dir nicht helfen. Btw. kostet ein psychol. Gutachten so tausende Euro und wird deshalb nicht mal "einfach so" auf Wunsch erstellt.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

hmmm, helfen kann ich dir leider auch nicht. Allerdings solltest du dich etwas mehr mit dem Krankheitsbild beschäftigen. Es ist untypisch dass sie im späteren Verlauf der Krankheit gewalttätig sind wenn sie richtig auf Tabletten eingestellt sind. Es kann in der Anfangsphase der Krankheit schon vorkommen dass sie agressiv reagieren, depressionen entwickeln usw. das bekommt man aber idR mit Tabletten gut in den griff. Die Krankheit verläuft übrigens tödlich..etwa 15-20 jahre nach Ausbruch. Lg reni


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Das ist ja das Problem. Für die erkrankte Mutter musste der Vater -der gut verdient- 11 Jahre lang sich an die Heimkosten beteiligen. Wieso das tun, wenn man mit den neuen Regelungen anstatt zu zahlen auch Pflegegeld bekommen kann? Bezüglich den Tabletten, diese hat der kranke sohn auch vorher nicht regelmäßig genommen. Und der art Tabletten sind ihrerseits nicht so ungefährlich oder ohne Nebenwirkungen. Ihr könnt nicht glauben wie viel und wie lang ich mich mit den Verlauf der Krankheit beschäftigt habe. Ich finde es ungerecht, daß man Kinder in Gefahr bringt um ihnen "Toleranz" zu lehren. A ja... immer hin handelt es um meinem Kind. Richter und Jugendamt müssen nicht ihre eigene Kinder den Gefahr stellen.


Snaffers

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Aber es ist nicht nur dein Kind, sondern auch das seines Vaters. Der sein Kind wohl liebt, sonst würde er ja nicht um ein Umgangsrecht und auch für eine Ausweitung des Umgangsrechts kämpfen. Auch wenn du mit dem Mann nicht mehr zusammen bist, trau ihm doch zu, dass er alle seine Kinder so liebt, dass er darauf achtet, dass keines davon zu Schaden kommt.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Snaffers

Ich habe ja nie den Umgang untersagt. Ich habe lediglich verlangt daß der Umgang ohne die Anwesenheit des kranken Sohnes statt findet. Das möchte der Vater aber nicht. Klar, der 7 jährige soll den einzigen sozialen Kontakt des kranken stellen. Er sieht sonst unter der Woche niemandem, hat keine andere Kontakte, keine Freunde...Und dies jahrelang.


Trini

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

dem Ex-Mann zu unterstellen, dass er sich am Pfelgegeld bereichern will, stett für's Heim zu zahlen. Und, ich finde es gut, dass er um das erweiterte Umgangsrecht kämpft. Man kann einem Vater doch nicht das eine Kind entziehen, bloß weil er sein krankes "Kind" liebt. Trini


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Trini

Und, was ist mit meinem 7 jährigen? Er liebt ein Kind zulasten des anderen? Immer hin muß nicht dein Kind Stundenlang mit einem gewalttätigen verbringen und das Risiko eingehen. Ich wurde auch Toleranter oder "nicht frech" wenn es um andere Kinder ginge...


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Trini

7 Jahre streitest du deswegen? Ich finde es toll das er seinen Sohn pflegt und auch interesse an eurem Sohn hat. Ich hoffe er hat einen guten Anwalöt und trifft auf einen guten Richter der deinem Treiben ein Ende macht. Übrigens stehen im die hälfte der Ferien zu. Also nicht nur ihm, sondern auch euerm Sohn mit seinem Daddy.


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von Trini

moment mal... ich denke, es handelt sich bei der Krankheit um Chorea Huntington: http://www.netdoktor.de/Krankheiten/Chorea-Huntington/Symptome/ Da steht was von "Viele Patienten sind vermehrt reizbar, aggressiv oder enthemmt (...)", da müsst ihr nun nicht im Gegenzug der AP alles mögliche unterstellen! Ich kann mir vorstellen, dass so eine Krankheit beängstigend wirkt auf Mutter und 7jähriges Kind.


Thaga

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

ich kann die TS verstehen - der umgang darf nicht zur gefahr werden, da müssen andere lösungen gefunden werden und, wenn er schon gefährlich geworden ist, muß die sicherheit im vordergrund stehen...


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Thaga

Ja, aber wenn SIE dieses Kind mit der Krankheit daheim hätte und dazu den 7 Jährigen würde sie sicher nicht hier posten. Den SIE ist ja die Mutter und weis ALLES und macht ALLES richtig. Der Bub ist bei seinem Vater und der wird schon dafür sorgen das alles save ist. Zumal er deswegen schon vor Gericht gezerrt wurde.


anbin39

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ich bezweifle daß Du so liberal wärst wenn es um Dein Kind ginge.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von anbin39

Wenn ich der Vater wäre würde ich genauso kämpfen, du nicht? Sicher würdest du das, jede(r) hier würde das tun! Ich hab großen Respekt vor der Leistung des Mannes!


anbin39

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Sie möchte den Umgang nicht verbieten. Der Umgang soll nur ohne den potentiell gefährlichen Kranken stattfinden. Ich kann ihre Angst verstehen. Und nicht verstehen warum man ihr Böses unterstellt. Die Liberalität hier stößt mir sauer auf. Jeder hätte große Angst um sein Kind wenn er in der Situation der TE wäre.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Compliment ! Du hast Glück daß es nicht dein Kind ist. Übrigens ...der andere Bruder hat nach dem Gewalttat des Kranken den Kontakt abgebrochen, weil er Angst hat. Mein Sohn kann es leider noch nicht...


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von anbin39

Danke dir! Alle diese Jahre erlebe ich diese "Situation". Siehst du, es ist wirklich einfach Tolerant zu sein für die Kinder anderen.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Anscheinend sieht sich der Vater aber imstande die Verantwortung für seine Kinder zu übernehmen.


anbin39

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Er sieht sich imstande. Ob er es ist steht auf einem anderen Blatt. Der erwachsene Sohn war imstande einen anderen Erwachsenen anzugreifen. Im Zweifelsfall kann der Vater den 36jährigen nicht kontrollieren. Menschen mit so einem Krankheitsbild können immense Kräfte entwickeln.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von anbin39

Mich würde hier mal wieder brennend die andere Seite interessieren. Schade das bei solch interessanten Themen immer nur eine Seite zu hören ist.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Er ist der Vater und wird seinen Sohn sicher nicht in Gefahr bringen.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von montpelle

Nur weil jemand den Mutter- oder Vaterstatus hat, heißt das nicht, daß der/die Betreffende sein Kind nicht in Gefahr bringt. Mag sein, daß der Vater die Gefahr gar nicht sieht aufgrund dessen, daß er dem älteren Sohn sehr nahe steht und vielleicht zu Hause alleine mit ihm gut klar kommt. Eine veränderte häusliche Situation kann aber durchaus bei der Erkrankung negative Reaktionen hervorrufen, die der Vater auch nicht vorhersehn kann und ob er dann diese Reaktionen unter Kontrolle bekommt, ist ne andere Sache.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von montpelle

Natürlich gibt es Eltern, die ihre Kinder in Gefahr bringen. In welcher Welt lebst Du? Und jedes Mal ist das Geschrei danach groß.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Daffy

ja, erst danach...


Daffy

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Naja, die Fälle, in denen rechtzeitig eingeschritten wurde oder wo es ´gutgegangen` ist, sieht man ja nicht... Ich würde mich evtl. an eine seriöse Kinderschutzorganisation wenden. Was sagt Dein Anwalt denn? Umzug - damit ein anderes Gericht/Jugendamt zuständig ist? Wie schnell ginge das? Der Bruder - redet der mit Dir und wäre er bereit, auszusagen? Warum wurde er nicht schon bei der letzten Verhandlung gehört? Kontakaufnahme mit dem behandelnden Krankenhaus/Arzt: Herr XY soll auf gerichtliche Anordnung und Wunsch seines Vaters mit meinem Sohn in einer Wohnung übernachten - halten Sie das für verantwortbar? Ich meine, im Zweifel müssten die was unternehmen... Sonst - RTL ?


Daffy

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Antwort auf Beitrag von Daffy

...Alle Briefe per Einschreiben mit Rückschein - damit der Empfänger weiß, dass er als Empfänger bekannt ist.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

In diesem Fall fühlt sich der Vater auch dafür Schuld. Immer hin ist die Krankheit erbbar. Die Mutter und jemand von ihre Familie hatten die gleiche Krankheit. Man sollte gut überlegen unter diesen Aspekte ein Kind zur Welt zu bringen, denn -wenn ich mich richtig erinnere- zum 50% würde dieses die Krankheit erben.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Wenn ein solcher stattgefunden hätte, hättest Du ja einen Zeugen und ein Offizialsdelikt. Wo ist dann das Problem ein Gutachten zu bekommen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

ich kenne nur chorea huntington und erkrankte sind nich zu beneiden....


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Ich kann ihm nicht zur Gutachten fordern/zwingen. Der Richter sollte er fordern. Ich weiß nicht aus welchen Grunder er das nicht tut. Und warum die Richter Risiken zulassen.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Die Mutter eines Klassenkameraden meines Jüngsten hat diese Erkrankung auch, mittlerweile darf sie ihren Sohn nicht mehr alleine bei sich haben, da es leider zu einem Übergriff kam. Der Vater. bei dem das Kind lebt, hat im Vorfeld lange versucht, betreuten Umgang für das Kind und seine Mutter zu bekommen, aber immer hieß es, es wäre ja nichts vorgefallen. Dann eben fiel doch etwas vor und erst danach gabs betreuten Umgang, mittlerweile gar keinen mehr, weil die Mutter eben auch den Umgangsbetreuer angegriffen hat und sich kein neuer Betreuer gefunden hat. Wäre es für den Vater nicht möglich, den erkrankten Sohn in der Umgangszeit per Verhinderungspflege betreuen zu lassen und den Umgang mit dem jüngeren Sohn außerhalb des Hauses zu verbringen? Ich wäre auch besorgt und würde unter den Umständen dem Umgang auch nicht zustimmen. Der Vater kann es noch so gut meinen und davon überzeugt sein, es gut zu managen, wenn aber dann tatsächlich was vorfällt, kann er es nicht mehr rückgängig machen. Es ist ein Risiko und Vater sollte sich Gedanken machen, wie man es anders machen könnte, so daß er allen Kindern gerecht wird, ohne eines in Gefahr zu bringen. Daß es nicht einfach für ihn sein wird kann ich durchaus verstehen.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Das ist ja das Problem. Die Mutter des Kranken hatte auch die gleiche Krankheit. Nachdem sie versucht hat ihre kinder zu ertrinken (so hat man mir erzählt) hat man sie in einem Heim untergebracht. Ich ärgere mich auf, warum man jetzt nicht -zulasten meines Kindes- das gleiche tut. Die Möglichkeit seinen Sohn un ein Heim unterzubringen -das wäre auch für den Kranken das beste!- möchte der Vater nicht annhemen. Er nutzt praktisch indirekt mein/unser Kind ....er soll diese Mizere erleben um an den kranken Gesellschaft zu leisten .... Ich sehe als Mutter in das Verhalten des Vaters keine Liebe, nur Ausnutzung.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Du weiß nicht was diese Gesichte mir an Nerven, Leid und auch Geld (als alleinerziehende) alle diese Jahre gekostet hat. "Es ist aber bis jetzt nichts passiert" heißt es in den Gerichtsbeschluss. Soll man warten bis was passiert? Andereseits habe ich keine Kraft mehr, bekomme keine Hilfe, habe auch kein Geld Ich weiß nicht mehr


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Wenn Du diesen Mordversuch damals selbst miterlebt hast, warum hast Du dann nicht die Polizei gerufen? Dann hättest Du jetzt etwas in der Hand.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Ich habe davon am Abend erfahren. Ich war bei der Arbeit und es liegt ca.9 Jahre zurück. Damals hatte ich kein Kind. Sollte ich die Polizei anrufen und sagen"der Sohn meines Lebengefährten ist gewalttätig gegen seinen Bruder geworden?" Ich habe es leider nicht getan.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Es gibt ja auch einen Zeugen - den dritten Bruder (wenn es denn so war).


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Glaubst du er wurde gegen seinen Bruder und die Behauptungen seines Vaters (der ihm immer noch finanziert) aussagen? Ich bin gefragt. Immerhin aber haben die Richter bis jetzt niemandem vorgeladet. Auch den kranken nicht, um ein eigenes Bild zu machen. Die Toleranz ist in der Theorie so einfach


anbin39

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Du fragst hier ob er aussagen würde. Mir kommt die Geschichte aufgrund von Ungereimtheiten allmählich fragwürdig vor.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Dort würde ich es zumindest mal versuchen - wenn es Kindeswohlgefährdung ist, ist es zuständig. Warum fingen deine Gerichtsverhandlungen denn bei Geburt des Kindes an? Wart ihr nie zusammen, du und der Vater? Seit wann ist der Halbbruder deines Kindes denn erkrankt?


hilferuf

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Der Vater hat mich im 7. Monat verlassen und alles versucht (schreierei, Anrufe u.s.w.) damit ich mein Kind verliere. Das hat er beinahe geschaft. Den Halbbruder habe ich krank kennengelernt. Die Situation in diese Krankheit verschlechtert sich mit der Zeit. Also, kann jetzt nur noch schlimmer sein, als ich es bis 2004 erlebt habe. Das Jugendamt kaut immer das gleiche Kaugummi. Beide Eltern haben anspruch auf Umgang. Das widerspreche ich nicht. Ich akzeptiere aber nicht den Umgang des Kranken mit mein Kind


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

Wenn der Kindsvater wollte, dass Du Drin Baby verlierst, warum hast Du dann nicht die Polizei, die Behörden verständigt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Diese Frage stellt sich immer sehr leicht für Nichtbetroffene. Und ein Nichtbetroffener wird eine Antwort nie verstehen.


Lauch1

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Ich bin da als Unbeteiligter außen vor. Nur ist die ganze Geschichte nicht stimmig und wenn man nicht einen Beweis hat wird es schwer sein irgendetwas vor Gericht zu bewirken.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Solange nicht wirklich was passiert ist, interessiert das NIEMANDEN! Hab ich damals genauso durchgehabt. Meine Lehre daraus? Es lohnt sich nicht die Polizei zu rufen oder später zum Jugendamt zu gehn, man kriegt höchstens noch nen verbalen Schlag ins Gesicht gratis dazu.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Eben, die Story stimmt hinten und vorne nicht..., also wenn ich das google kommt da nur was wenn ich den Namen des Krankheitsbildes das Einstein beschrieben hat eingebe - und da heißt es das die Krankheit erst ab 40 ausbrichtm der Sohn ist aber 36 und war vor 9 Jahren dann 27 - also passt es schonmal nicht.


Dreierbande

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Dann stimmt Google aber nicht, die Klassenkameradenmutter meines Jüngsten ist gerade mal 29 und hat das seit ca. 3 Jahren.


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Kannst du mir bitte mehrere Informationen schicken? Ich brauche ähnliche Gesichten. Ich sammele alles was ich eventuell im Verfahren einbringen kann. Und Beispiele wären ganz gut. Vielen Dank im Voraus


hilferuf

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Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Wie mir scheint du bist die/der einzige die sich auskennt. Gibst du mir bitte mehrere Informationen? Es hat keinen Sinn mit Leute die einfach kritisieren ohne das Problem zu kennen, oder sich ernsthaft damit zu beschäftigen zu sprechen. Den Behörden habe ich öfters im Hals gehabt. 23jährige ohne eigene Kinder haben mich gelehrt "mein Kind soll Toleranz lernen". So was würden diese aber nicht von ihre eigene Kinder verlangen.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

die Krankheit nun und seit wann hat er sie`?


MartaHH

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

damit du schon mal anfangen kannst, dich schlau zu machen: Chorea Huntington.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MartaHH

hilflos meint ja "Chorea Chundigton" und soo sehr verschreiben kann man sich nicht, wenn man sich gerichtlich mit der erkrankung seit langer zeit befasst!


MartaHH

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smpfl? Ich bins, die Marta. na jut, ich schreibs mal deinem Stress zu. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle, vielleicht liest du ja doch noch mal hierher! Was das mit dem Großwerden anbelangt: kann ich nachempfinden. Ich seh das bei Kind (11) auch durchaus gemischt. Mein Baby ist sie immer noch.


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von hilferuf

was macht das für einen Unterschied, ob das Kind in der Vergangenheit tagsüber bei Vater und Sohn bleiben konnte und bei der Übernachtung plötzlich Panik wegen dem Bruder bei dir aufkommt? Wenn die Gewaltsausbrüche in der Vergangenheit nicht dokumentiert wurden, kann ich es nachvollziehen, dass dem keiner Glauben schenken mag. Aber ich denke, dein Sohn wurde auch gehört und darauf kommt es auch an. Wenn du Hilfe brauchst, musst du dich an deinen Anwalt wenden, der kennt das ganze Verfahren und kennt die rechtlichen Seiten.