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Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?

Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?

LeRoHe

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Hallo Zusammen, wenn man seine Eigentumswohnung verkauft, welche Unterlagen bekommt denn der neue Eigentümer ausgehändigt? Klar ist Teilungserklärung, Pläne, letzte beiden Beschlüsse, letzte Abrechnung, Nachweis Gebäudeversicherung. Aber was ist mit dem Rest? Gesammelten Beschlüssen, Abrechnungen, Infoschreiben der Verwaltung, Schriftverkehr der Beiratsarbeit, Abnahmen vom Bauträger, damalige Mängelanmeldungen etc? Ziehen in vier Wochen um und muss jetzt mal mit irgendwas anfangen Danke!


peekaboo

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LG Peeka


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Da wir als Eigentümergemeinschaft gleich zweimal mit unseren Hausverwltungen baden gegangen sind, würde mich als Käufer brennend interessieren, wie die Hausverwaltung wirtschaftet, aktuelle Kontostände, und das Rücklagenkonto. Ob es Renovierungsstau gibt, bzw. Renovierungen anstehen. Sieht man ja auch in den Beschlssen evtl. Nach dem letzten Hausverwalterwechsel ( ich hoffe sehr der Neue arbeitet korrekt ), mussten wir (44 Eigentümer ) eine nicht unerhebliche Summe an Sonderumlagen leisten, weil die Konten leer waren, und zu Jahresbeginn nicht mal mehr die Gebäudeversicherung bezahhlt werden konnte. Aus dem Grund, würden mich diese Dinge am ehesten interessieren. Es sei denn, ich bin komplett ahnungslos, weil ich mich mit diesen Dingen noch nie befasst habe.


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Wir haben unseren Hauskäufern alles gegeben, was wir zum Haus hatten: von den Planungen, über sämtliche Rechnungen etc.(so können sie sehen, wann z.B: das Dach neu gemacht wurde usw.). War ziemlich viel, weil es ein altes Haus war ;-) Was meine Virschreiberin erwähnt finde ich auch wichtig. Ich wäre eine Ahnungslose, aber entsprechende Unterlagen würden mir die Mögli hkeit geben mich zu informieren.


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Wenn ich das so lese was ihr da erlebt, können wir mit unserer Verwaltung ja echt froh sein! Obwohl man sich auch öfters mal aufregen musste...


shinead

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Antwort auf Beitrag von Birgit22

Aktuelle Kontostände teilen wir nie einzelnen Eigentümern mit. Eine Übersicht über die Kontostände gibt es immer zum Jahresletzten (in der Bilanz).


shinead

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Ich würde dem neuen Eigentümer schlicht alle vorhandenen Versammlungsprotokolle, eine aktuelle Beschlussliste (gibt es bei uns immer nach der Versammlung), Abrechnungen (ggf. Kopien) und natürlich die Teilungserklärung überlassen. Also eigentlich alles, was im "laufenden Wohnungsordner" so drin ist. Du brauchst es ja dann nicht mehr. Schriftverkehr der Beiratsarbeit hört sich so an, als wärest Du Verwaltungsbeirat gewesen. Die zugehörigen Unterlagen kannst Du den verbleibenden Beiräten übergeben. Das geht tatsächlich den neuen Eigentümer erst etwas an, wenn er auch Beirat ist.


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von shinead

Danke, so werd ichs machen! Ja, war insgesamt 7 Jahre Verwaltungsbeirätin und werde es nicht vermissen