kirchenmaus
Nicht Schulgeld, davon sind wir befreit wurden, aber sobald Kind an AG o.ä. NACH der Schulzeit teilnimmt, muss Betreungsgeld bezahlt werden - seit 2/2011 müssen es ALLE (egal ob AG oder nicht) bezahlen, es ist allerdings um die Hälfte gesenkt wurden... Kann ich das mit angeben oder eher nicht? Ich gehe nicht arbeiten (Elternzeit) LG kirchenmaus mit qualmenden Kopf
Schau mal bei Wikipedia, da ist das eigentlich ganz gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderbetreuungskosten Also, kurz gefasst: Von den Kinderbetreuungskosten (also auch Betreuungsgeld Privatschule) können 2/3, max. 4.000 Euro pro Kind, unter folgenden Bedingungen abgezogen werden: - wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben, WENN die Aufwendungen wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen (bzw. bei Verheirateten beide Ehegatten berufstätig sind) und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Sonderregelung bei behinderten Kindern); - als Sonderausgaben, WENN das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (wieder Sonderregelung bei behinderten Kindern) und der Steuerpflichtige in Ausbildung, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist (bei zusammenlebenden Eltern nur, wenn bei beiden Elternteilen die Voraussetzungen vorliegen oder ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere Elternteil in Ausbildung behindert oder krank ist; - als Sonderausgaben, WENN nicht beide Elternteile erwerbstätig sind, und die Kinder 3 - 5 Jahre alt sind. Trifft irgendetwas davon auf Euch / Dich zu, dann kannst Du die Kosten geltend machen - wenn das betreute Kinder aber 6 Jahre oder älter ist und Du nicht berufstätig / krank etc. bist, können die Kosten aber nicht angesetzt werden.
Hab ich schon gelesen, aber wenn es jedes Kind zahlen muss - ist es doch egal, ob ich daheim bin oder nicht?
Äh - nein, wieso sollte es dann egal sein? Außerdem muss es doch nicht "jedes Kind" zahlen, sondern nur die Kinder in eben dieser Privatschule, für die Ihr Euch offenbar entschieden habt, oder? Auf jeden Fall werden Kinderbetreuungskosten nur dann steuerlich gefördert, wenn die Kinder 3 - 5 Jahre alt sind oder die Betreuungskosten wegen der Berufstätigkeit, der Ausbildung oder einer Krankheit / Behinderung der Eltern anfallen. So steht's nun mal im Gesetz. :-)
Naja die Wahl hatten wir nicht wirklich, im Ort gibt es eine Mittelschule, ist privat und das Gym auf was sie geht ist auch das Nächste auch privat... Weißt wie ich´s meine? Die Schulen sind halt bevor sie geschlossen wurden sind, eher eine Staatliche Ersatzschule geworden...wir sind umzingelt... Danke Dir trotzdem :-)
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