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was ist sinnvoll-im Anschluß an den Beitrag von like- die Vermieterei

was ist sinnvoll-im Anschluß an den Beitrag von like- die Vermieterei

Benedikte

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Was würdet Ihr raten, empfehlen... Uns gehört eine kleine Zweizimmerwohnung in einer rheinischen Metropole.. Zentrale Lage, solide Wohnung, weder Luxus noch sozialer Wohnungsbau, einfach gute Mittelklasse.Bringt warm rund 700 Euro im Monat. Nach Wohngeld, Verwaltung, Afa, Steuern und alldem bleiben ca 1500 bis 2000 Euro im Jahr als Gewinn über- genau kann ich es nicht sagen. Die Mieter haben jetzt etwas größeres, ruhigeres und presiwerteres gefunden und ziehen nach zwei Jahren aus. Wollen gerne sofort aus dem Mietvertrag. Bislang habe ich das problemlos gemacht- das Teil vermietete sich immer schnell und gut, der gleiche Makler macht das seit zig Jahren für einen für uns beide guten Preis. Also weniger als die zwei MM plus Courtage, die ich sonst zahlen muss. Mein Problem- einer meiner Söhne studiert da, geht ins Ausland-und weiß nicht, ob er dahin zurückgeht. Das kann aber sein- und dann soll er in die Wohnung.Sprich, ich kann nicht unbefristet vermieten Mir läge sehr dran, dass er die Wohnung bewohnt-ich habe ja oben geschrieben, was mir letztlich bleibt- und dafür kann ich nichts besseres finden. Bzw er. Jetzt aber- ich fände immer jemand für die Wohnung. Ist uni und innenstadtnah und die Wohnung gut in Schuss. Aber soll ich das probieren? Der bisherige Makler macht keine Zeitvermietung. Er macht überhaupt keine Vermietung mehr, nur für alte Kunden (wo die Hütte bekanntermaßen problemlos weggeht). Ein neuer würde mir zwei MM plus Courtage abnehmen. Sprich, das würde sich wenig rechnen. Dann ist Miete immer ein Risiko- bei likes Beitrag ist mir wieder gepflegt schlecht geworden. Mich selber kümmern kann und will ich nicht- ich übernehme einen neuen Job, der mir alles abfordert. Das blöde- die Mieter- wirklich nettes Paar- müßten halt mehrere Monate doppelt Miete zahlen. Die hatten auf nahtlose Weitervermietung gesetzt- wie das bislang immer lief. Die hatten mit dem Vormieter mitten im Monat gewechselt, der hat keinen Tag länger Miete gezahlt als er drin wohnte.Entspricht völlig der Rechtslage, finde ich nur irgendwie gemein-weil das Ding ja weggehen würde. Andererseits-wenn mein Filius sich entscheidet, woanders weiter zu studieren-ich hoffe, das weiss er bald, hängt mit der Anerkennung von Scheinen zusammen- kann ich schon in drei oder vier Monaten wieder dauerhaft vermieten und auch mal wieder Grund einbringen- also komplett neuer Anstrich und so. Und wie gesagt, neben der Sache, dass Unkosten bei Kurzvermietung relativ hoch sind, habe ich Angst, einen like Mieter zu erwischen.Der war ja wohl Dr mit hohem Einkommen- auf so einen würde ich sofort hereinfallen. Gerade frage ich noch Freundinnen, ob sie Interessenten kennen. Ist für so was spezifisches natürlich nicht ganz einfach. Was würdet Ihr machen? Zusätzlich zu Eurem Votum würde mich interessieren, ob das für Euch eine theoretische FRage ist oder ob Ihr selbst vermietet und das so machen würdet. Benedikte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Wir vermieten nicht, aber gibt es in Eurer Stadt vielleicht eine Internetseite bezüglich Kurzzeitmiete durch Monteure, Leute auf Weiterbildung oder so etwas? Ich habe vor längerem mal so etwas im Fernsehen gesehen, also so eine Internetseite. Vielleicht gibt es so etwas auch bei Euch? Dann kannst du kurzzeitig vermieten, wenn es passt.


taram

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Ich würde ein Zimmer an eine Studentin vermieten auf Zeit und abwarten, welche Entscheidung der Sohn triftt


muffelzahn

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Antwort auf Beitrag von taram

Bei uns steht auch eine Wohnung im Haus gewollt leer. Haben wir immer frei gehalten, für unseren Smuss oder wenn Besuch da war. Der ist jetzt 18 und will demnächst mit einem Kumpel einziehen, WG. Wäre ja Quatsch hätten wir die an fremde vermietet, da bleibt nicht viel nach Steuern und wir haben viel in Eigenleistung rein gesteckt und sind noch dabei. Wird ja vom Finanzamt nicht anerkannt, leider. Dadurch das Sohn als Familienangehöriger Miete zahlt, muss man nix oder viel weniger ans FA zahlen. Aber da muss ich mich noch schlau machen. Sollte die 3. Wohnung frei werden (Schwiegermutter) dann wird vermietet, aber ohne Makler.


Leena

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Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Warum sollte das Finanzamt auch die Kosten für eine Wohnung steuerlich berücksichtigen, die ihr bewusst leer stehen lasst und sie privat für Besuch nutzen wollt und eben gar keine Einkünfte erzielen wollt? :-) Zur Ausgangsfrage habe ich leider keine Meinung, tut mir leid.


Silvia3

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Ich würde auch über eine Studentenseite (wg-gesucht oder so ähnlich) für einige Monate zwischenvermieten. Gerade jetzt zu Semesterbeginn sollte es viele Studenten geben, die erst einmal für ein paar Monate was brauchen, allerdings meist möbliert. Keine Ahnung, ob Du das realisieren kannst. Wir sind übrigens selbst Vermieter, haben aber seit vielen Jahren ein nettes älteres Ehepaar drin und keinerlei Probleme - bisher. Silvia


Chrissie3

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In dem von dir geschilderten Fall würde ich ganz klar auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Du musst dich da nicht rechtfertigen und auch kein schlechtes Gewissen haben. Du hast gute Gründe. Und ja, wir sind auch Vermieter. Viele Grüße Chrissie


Saraid

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Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Studentenvermietung in einem Haus, in welchem "Mann, Frau, Kind, Hund oder Rentner wohnen geht meist nicht gut. Da dir nicht das ganze Haus gehört, könnte es dir egal sein...... nunja Ich würde auch nicht weitervermieten, das bringt nur Ärger, aber das jetzig dort lebende Paar informieren, dass sie regulär kündigen müssen mit allen Fristen. Lg Sara


shinead

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Ich würde auch auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Es ist für Dich gerade eine "unsichere" Lage und da einige Dinge vor der Entscheidung wie es weiter geht noch geregelt werden müssen bleibt die Wohnung halt so lange leer. Pech gehabt. Das mit der doppelten Miete passiert vielen Mieter bei Wohnungswechsel. Das muss man einkalkulieren.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Die derzeitigen Mieter konnten aber (nachvollziehbar) nicht damit rechnen, dass die Wohnung dann erst mal leer stehen bleiben soll - sonst hätten sie womöglich früher gekündigt. Ich wäre wenig begeistert und würde auch nur das gesetzlich geforderte Minimum machen in der Zeit, die mir die Wohnung noch gehört (fristgerecht angekündigte Besichtigungen, Handwerker), natürlich auch den Schlüssel erst zum Mietende abgeben.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von Daffy

... könnten natürlich auch selber jemanden suchen. http://www.finanztip.de/untermiete/


shinead

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Natürlich gibt es den Schlüssel dann erst nach Ablauf des Mietvertrages und ja, sie können Untervermieten. Allerdings haben dann eben die Mieter den Aufwand und nicht der Vermieter. Kein Mieter kann damit rechnen, dass der Vermieter die Kündigungsfrist verkürzt. Das muss der Vermieter nämlich nicht.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Natürlich muss er nicht - aber dass eine bisher gewerbsmäßig vermietete Wohnung in begehrter Lage zunächst mal leer stehen soll, ist halt unüblich.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Unüblich? Vielleicht. Aber Vermieter ist eben nicht verpflichtet die Kündigungsfrist zu verkürzen. Gerade bei privaten Vermietern, die ja auch mal einen hektischen Monat haben können und entsprechend keine Zeit haben, kann das ohne weiteres vorkommen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich verstehe die Vermietersicht, aber auch die Mietersicht, die ja erfahren haben, dass der Vermieter da früher sehr flexibel war und jetzt vermutlich unterbegeistert sind, mehrere Monate doppelt Miete zu zahlen, weil die Sohn der Vermieterin derzeit noch nicht weiß, ob er die Wohnung dann mal will oder nicht... Normalerweise würde ich ja einen Kompromiss präferieren, man teilt sich irgendwie den "Schaden", wenn's um drei oder vier Monate geht, bevor man weiß, wie es weiter geht - vielleicht Kündigung nach 1,5 Monaten o.ä. akzeptieren. Nur weil man Rechte hat, muss man sie ja nicht ultimativ durchsetzen, das verbessert nicht unbedingt das Sozialklima. Und für die Tatsache, dass der Vermieter-Sohn noch nicht weiß, was wird, können ja nun die Mieter nichts. Von daher... ich wäre für entschieden für Kompromiss. Aber wenn es anschließend zu lange leerstehen sollte, würde sich vermutlich auch wieder das Finanzamt wundern. (Stichwort: Aufgabe Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund beabsichtigter Eigennutzung o.ä.). :-)


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leena

Klar muss man nicht immer seine Rechte ausnutzen. Das hat ja in diesem Fall der Vermieter auch nicht getan und nach Möglichkeit die Wohnung schneller vermietet. Das ist eben jetzt nicht der Fall. Wenn ich als Mieter eine Kulanzlösung möchte, muss ich rechtzeitig nachfragen (am besten bevor man eine Wohnung sucht) um entsprechende Planungssicherheit zu haben. Ansonsten muss ich damit rechnen, dass Lösungen wie ich sie mir vorstelle nicht funktionieren.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

schon mal dran gedacht eine relocation-agentur oder direkt unternehmen anzusprechen? viele unternehmen suchen für neue mitarbeiter - gerade in höheren positionen - für die erste zeit übergangswohnungen (in der probezeit) - pardon my sexism, aber: oft kommt erst mal der mann und schaut sich nach einem zu hause für die familie in ruhe um, testet die stelle, will aber nicht im hotel leben. bevor dann die familie dazuzieht, testet er erst mal, ob alles passt... mein mann ist ja personaler und die haben genau für neue mitarbeiter, die managementposten besetzen sollen, kontakte zu vermietern und relocation-agenturen. nur so als idee.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

... bei uns gibt es mehrere große Unternehmen mit weltweiten Standorten, die kurzfristig eine Wohnung brauchen. Oder an die Uni selber schreiben, die brauchen das vielleicht für einen Austauschstudenten, der hier ein paar Semester absolviert. LG Peeka


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

erstmal danke für die Hinweise und Beiträge. Ich weiß immer noch nicht, wie ich verfahren soll. Mal als Generalantwort auf die Beiträge: Relocation war das erste, an das ich gedacht habe. Passt auch wunderbar- es handelt sich um Köln und der Bedarf ist da. Problem- die Wohnung ist unmöbliert und es widerspricht meinem Naturell, da jetzt hopplahopp noch ein paar Ikeamöbel reinzusetzen, außerdem habe ich die Zeit wirklich nicht. Die Rahmenbedingungen sind halt gegeben. Ich halte mich an alle gesetzlichen Vorgaben- nur sorgen genau diese Vorgaben dafür, dass die befristete Vermieterei relativ unwirtschaftlich ist für mich.Das Bestellerprinzip kostet mich zwei Monatsmieten plus MWST wenn ich das über einen Makler mache. Und noch extra für Abnahme und Koordinierung von Sanierung, Schönheitsreparaturen- da ist ja immer was. Sprich- da habe ich ein halbes Jahr um bis ich auf "null" bin.Und Erhöhen würde ich die Miete auch nur im Rahmen der Mietpreisbremse- sprich, da wird mein Minus auch nicht groß herausgerissen. Ich habe dann allerdings das Risiko, einen "falschen" Mieter zu erwischen -Nichtzahler, Messie, was auch immer. Denn Befristung ist eiinfach eine heikle Sache- da ist das Gesetz streng. Da habe ich auch Angst, irgendeinen formalen Fehler zu machen. Zumal der Leerstand erstmal im wesentlichen dazu führen würde, dass meine Gewinne sinken und ich weniger Steuern zahle. Immer noch Verlust, natürlich- aber was ist ein wenig Verlust für Ruhe und Rechtssicherheit?? Leena- Dein Hinweis darauf, dass das Finanzamt bei Leerstand meine Gewinnerzielungsabsicht bezweifeln könnte, führt auch dazu, dass ich dazu tendiere, die Mieter bis Ultimo am Mietvertrag festzuhalten. denn egal, ob sie solange da wohnen oder nicht, solange sie Miete zahlen, ist das Finanzamt zufrieden. Und dann stehen mir ein paar Monate Leerstand für Sanierungsarbeiten zu und sollte mein Filius da einziehen, dann erkennt das Finanzamt eh nichts mehr an. Oder irre ich mich da? Dann wäre ich für Auskunft dankbar.Aber je länger die Mieter zahlen, desto länger ist das Finanzamt friedlich. Mieter- ja, es tut mir echt leid.Die haben nie Ärger gemacht und immer pünktlich gezahlt.Und die Wohnung würde ja weggehen wenn ich weiter normal vermieten würde, das kommt für die unerwartet. Allerdings mussten die ja auch nichts zahlen bei Anmietung der Wohnung und haben auch nur zwei Jahre da gewohnt. Ich vermute ja, dass die andere Wohnung auch von Interesse für viele Interessenten war, wer da gesagt hätte, wir nehmen die, aber erst zwei Monate später, der hätte vermutlich keinen Zuschlag bekommen. aber da bin ich auch nicht verantwortlich für. Mein Filius wird mir vermutlich in den nächsten sechs Wochen Bescheid sagen können, wie es bei ihm aussieht.Es hängt halt von der Anerkennung der Scheine ab, die er im Ausland macht.Das kann er erst dann vor Ort klären. Falls er in D dann die Uni wechselt, kann ich eh wieder unbefristet vermieten. Ich habe eine Freundin, die in einer VN Behörde in Bonn eng mit den Universitäten zusammenarbeitet. Die meinte, dass vielleicht jemand der ausländischen Wissenschaftler Interesse habe- das warte ich ab. Aber jedenfalls danke für das feedback. Benedikte


shinead

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

>>und sollte mein Filius da einziehen, dann erkennt das Finanzamt eh nichts mehr an. Oder irre ich mich da? Wenn der Filius mindestens 50% der ortsüblichen Miete bezahlt, kannst Du die Kosten voll absetzen. Ggf. ist es also schlau vom Junior Miete zu verlangen.


Tina_33

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Aber du bist doch nicht auf den Makler angewiesen. Vermieten kannst du doch einfach selber. Ich würde es allerdings so machen, dass die Wohnung dann halt mal 2 Monate oder so leer steht. Dann kannst du ein paar Renovierungen machen lassen und sobald dein Sohn weiß was er will, kannst du ja ggf. wieder vermieten.


Leena

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Antwort auf Beitrag von shinead

Du bist bei § 21 Abs. 2 EStG, allerdings in der alten Version - mittlerweile liegt die Grenze (schon seit etlichen Jahren) bei 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete: "Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich." Klingt allerdings sehr viel einfacher, als es ist. Was genau nimmt man als ortsübliche Vergleichsmiete? Ist die ortsübliche Brutto-Warmmiete berücksichtigt? Da streitet man sich dann oft - ich glaube, im Moment gehen bei mir rund 10% der Streitfälle um genau diese Vorschrift. Wobei hier ja auch noch Benediktes Sohn unterhaltsberechtigt ist - und da wird es dann extra kompliziert.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leena

Ok. 66%. Als ich davon profitiert habe, waren es noch 50.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Tina_33

Die Wohnung ist in Köln, sie auf der anderen Seite des Landes. Wie soll sie da ohne Makler (oder Reise- und Unterkunftskosten) die Wohnung vermieten?


Tina_33

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Ok, das wusste ich nicht. Dann würde ich erst recht nicht auf Kurzzeit vermieten. Wenn es meine eigene wäre, würde ich was ganz anderes machen: Verkaufen. Der Markt ist super grade und man spart sich für immer den Stress mit der Vermieterei. Oder wie gesagt halt kurz leer lassen und dann den Sohn rein. Den jetzigen Mietern nicht entgegenzukommen halte ich für sehr unklug, denn sie leben noch in der Wohnung...wer weiß was die da anstellen ansonsten, z.B. an irgendwelche Deppen untervermieten.