Elternforum Aktuell

Wäre das eine Aufsichtspflichtverletzung?

Wäre das eine Aufsichtspflichtverletzung?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wir,also mein Mann,mein Bruder 25 und ich sitzen draussen vor der Haustüre und unsere Kinder 2,3 und 5 Jahre fahren mit Fahrrad,Roller und Bobbycar rum.Jeder hier hat vor dem Haus einen Riesenstellplatz und Kinder fahren überall,auch die Nachbarskinder bei uns.Jetzt stand direkt neben unserem Haus auf dem Stellplatz das Auto vom Freund der Nachbarstochter.Der Freund kommt also mit dem Wagen angefahren(weiss nicht ob der Wagen vorher schonmal da stand!),steigt aus und geht direkt zu unserem 3-jährigen,auf seinem Fahrrad sitzenden Kind,und begutachtet die Bremse am Lenkrad ohne ein Wort zu sagen,das fand ich ja schonmal voll daneben.Jedenfalls behauptete der Freund,das unser Sohn vorher mit seinem Fahrrad an diesem Auto vorbeigefahren wäre und jetzt ein Riesenkratzer da wäre.Stimmt!Der Kratzer war da,allerdings war kein Lack am Fahrrad und von der Höhe her,hätte mein Sohn schräg reinfahren müssen und da hätte dann nur eine Kitsche und nicht so ein langgezogener Kratzer zustande kommen können.Jedenfalls haben wir gesagt,das wir der Meinung sind das er es nicht war(wir gucken ja schon danach,das sie da nicht so nah an die Autos fahren)und haben gesagt das er eben die Polizei rufen soll.Die kamen aber dafür nicht raus.Jetzt bekomme ich heute einen Brief von seinem Anwalt und da stehen total falsche Angaben drin.Allein schon die Uhrzeit(20.00Uhr)stimmt nicht.Es war gegen 17.30 Uhr wo er angefahren kam und es muss dann weit vorher gewesen sein wo angeblich der Schaden zustande kam.Angeblich hätte er vom Küchenfenster aus gesehen,das mein Sohn mit dem Fahrrad am Auto vorbei gefahren wäre.Da frag ich mich,wieso er dann nicht direkt raus kam.Naja,meine eigentlich Frag aber war ja,ob es eine Aufsichtspflichtverletzung wäre,wenn wir mit 3 Erwachsenen draussen die Kinder beobachten und es dann zu einem Schaden käme. LG und Sorry für mein Wirr Warr.Bin stinkig. Nicole


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Grds. kann eine Aufsichtspflichtverletzung auch in Betracht kommen, wenn die Aufsichtspflichtigen das Kind beobachten. Eigentlich logisch, denn durch reines Beobachten wird die Gefahr, dass ein Schaden entsteht nicht verhindert. Zur Aufsichtspflicht gehört also immer auch eine entsprechende Belehrung dazu, idF zB," Passt auf, dass ihr nicht zu nahe an Autos vorbei fahrt" o.ä. und darüber hinaus auch die Kontrolle, dass die Kinder sich an die Anweisung halten, im Zweifelsfalle muss man auch mal aufstehen und sich das Kind zur Brust nehmen, wenn auffällt, dass es sich an Anweisungen nicht hält oder sein Tun, idF das Rad fahren, ganz unterbinden. Aber, ich denke, die Frage nach der Verletzung der Aufsichtspflicht ist hier nur eines von mehreren Problemen. Ich würde Euch empfehlen einen Anwalt aufzuzuchen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Als der Schaden entstanden sein soll,standen mein Mann und Bruder beim nächsten Nachbarn,hatten also das Grundstück direkt im Blick und auch dieser Nachbar ist sich sicher,das mein Sohn nicht an das Auto gekommen ist.Und wir holen die Kinder auch von den Autos weg wenn sie zu nah ran kommen,aber mit den Fahrzeugen ginge das ja auch ganz schnell,da muss man ja nur mal kurz zum anderen Kind gucken und zack ist es passiert.Also ich sehe keine Verletzung der Aufsichtspflicht.Wüsste halt gerne wie es das Gesetz sieht,mal abgesehen davon,das unser Sohn ja den Schaden garnicht verursacht hat. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

meldet es eurer versicherung und ein sachverständiger wird überprüfen, ob der schaden tatsächlich von dem fahrrad eures sohnes herrühren kann oder nicht. natürlich ist es ärgerlich, wenn man einen schaden am auto hat, für den ohne weiteres kein verantwortlicher ausfindig zu machen ist... dennoch kann man dann wohl kaum wild einen anderen "schuldigen" suchen und anprangern.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ein Gesetz, dass das konkrete Maß der erforderlichen Aufsicht definiert gibt es in D-land nicht. Hier findet sich im BGB nur folgende, grundsätzliche Regelung: /cit/ § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt. /cit/ Letztendlich muss das Gericht entscheiden, ob der Aufsichtspflichtige seiner Aufsicht genügt hat oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. Natürlich gibt es dazu viele Einzelfallentscheidungen und auch Links, die das erforderliche Maß der Aufsicht zu beschreiben versuchen. Einfach mal nach Aufsichtspflicht googlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wuerd mir trotzdem einen Anwalt nehmen. Klingt so, als waere der drauf aus, den Kratzer euch anhaengen zu wollen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

1.Sehe ich garnicht mehr ein,das die Leute auf unsere Kosten bzw.auf Kosten unserer Versicherung ihre Autos machen lassen und 2.muss ich mittlerweile,weil ich immer so "grosszügig und um Streit zu vermeiden Schäden der Versicherung gemeldet hab,jetzt Schäden bis 500,- selber zahlen.Haben durch die ganzen Schäden eine Eigenbeteiligung reinbekommen.Alles immer angeblich Schäden die mein Ältester gemacht haben soll.Ich bezweifel das aber mittlerweile.Aber das ist eine andere Geschichte.Ich denke,er will uns das "anhängen,weil er dasvon ausging,das wir das einfach der HPV melden und er dann seinen Schaden bezahlt bekommt.Hab auch direkt vom Anwalt die Rechnung über 925,-€ geschickt bekommen:-/


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist doch ganz einfach, ihr meldet das eurer Versicherung - dann müßt ihr einen Bogen ausfüllen - da schreibt ihr eure Sicht der Dinge rein, die Versicherung schickt dann einen Gutachter weil sie ja erstmal nichts zahlen , der stellt Fahrrad und Auto gegenüber und dann weiß man ob es sein kann oder nicht. Kostet euch nichts..., aber das ist der lauf der Dinge.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...ist das doch auch sowas wie ein Schuldeingeständnis,oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nee.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Achja,als wir nachher draussen sassen,also als der uns den Schden mitteilte,hatten wir draussen eine Flasche Bier getrunken,das steht auch so in dem Schreiben.So nach dem Motto,die trinken und waren nicht mehr fähig auf die Kinder aufzupassen.ABER...zum angeblichen Schadenzeitpunkt hatten wir noch kein Bier.Der versucht mit allen Mitteln uns ranzukriegen.Auch schrieb der Anwalt,das meine Kinder verbotenerweise auf diesem Grundstück gewesen wären.Stimmt aber nicht.Hab auch eben noch mit der Nachbarin telefoniert und dazu kommt noch,das mein Sohn zwischen Grundstück von denen und dem weiteren Nachbar fuhr.Und allgemein fahren alle Kinder überall mal.Da ist noch nie was verboten worden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also jetz hör mal her, der Anwalt darf schreiben was er will, fakt ist das ihr ja Alkoholfreies Bier getrungekn habt und ausserdem steht das nicht zur debatte. Einzig der Gutachter entscheidet ob das sein kann oder nicht. Ruf mal deine Versicherung an und sprich mal mit dem SB!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

... ist in diesem Falle so einfach nicht, weil die Kinder der OP 2,3 und 5 Jahre alt sind, also nicht schuldfähig. In einem solchen Fall zahlt die HPV nur dann, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Schaden verursacht haben, es sei denn, es wurde eine HPV auch für Kinder < 7 J. abgeschlossen. Es müssten also mind. zwei Dinge geklärt werden. Hat das schuldunfähige Kind den Schaden verursacht und ist für den Schaden zudem eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern ursächlich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Und um das zu klären muß man mit seiner Versicherung sprechen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir haben gerade gegrübelt, es gibt doch diesen Anwalt im TV, der immer so lustig erzählt und eben Rechtsirrtümer aufklärt. Ich bin mir zu 99% sicher, Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Also ganz ruhig bleiben, glaube der Typ hat pP - persönliches Pech


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Unsere Tochter (damals 4) fuhr draußen Fahrrad, mein Mann und ich waren im Haus. Ein Nachbar hatte seinen Mercedes auf einem Stellplatz neben unserer Einfahrt geparkt und den streifte unsere Tochter mit dem Lenker, als sie die Kurve in die Einfahrt zu scharf nahm. Wir mussten das Rad fotografieren, beschreiben wie lange sie Fahrrad fährt, ob wir der Ansicht wären, dass wir unsere Aufsichtspflicht verletzt hätten. Ja waren wir, sie fuhr unsicher und das Fahrrad war ihr zu klein, deshalb hätten wir bei ihr sein müssen. Unsere Haftpflichtversicherung hat bei uns den Schaden dann übernommen, obwohl wir unsere Kinder nicht mitversichert hatten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.andre-krueger-online.de/recht/eltern.htm vielleicht hilft das ja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

"Unsere Haftpflichtversicherung hat bei uns den Schaden dann übernommen, obwohl wir unsere Kinder nicht mitversichert hatten." Ja, natürlich hat sie. Aber nicht, weil die Kinder den Schaden schuldhaft verursacht haben, sondern weil ihr den Schaden verursacht habt. Eben durch Eure Verletzung der Aufsichtspflicht. Wäre keine Aufsichtspflichtverletzung festgestellt worden, dann hätte die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernommen oder ggf. aus Kulanz.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

genau das wollte ich erklären :-) in unserem Fall haben wir darauf gedrängt, dass die Versicherung es als auf Aufsichtspflichtverletzung sieht, weil sie nur in dem Fall den Schaden übernommen hätten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist aber ganz böse .


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das würde ich nicht auf mir sitzen lassen. Hast hoffentlich Familienrechtsschutz. Wenn nicht, würde ich eine solche Versicherung aber schnellstens abschließen. Das würde für den konkreten Fall zwar nichts mehr nützen, aber in Zukunft. Ich habe meine RS-Vers. schon seit 20 Jahren und immer brav bezahlt, nie gebraucht. Einmal dann aber schon und dadurch habe ich dann 6.000 Euro "verdient". Für das Geld kann ich noch lange Prämien zahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, melde es der Versicherung und teile ihnen direkt mit, dass du vermutest, dass der Geschädigte sich bereichern will. Du füllst den Fragebogen zur Sache aus, schreibst alles ordnungsgemäß rein und wichtig ist, dass du die Schuld von dir und deinen Kindern weist. Die Versicherung kümmert sich dann darum. Wie alt ist das Kind, das den Schaden angeblich verursacht hat??? Einen 2jährigen sollte man schon begleiten. Ein 5jähriger kann sich schon viel freier bewegen, da genügen häufige Blickkontakte, um der Aufsichtspflicht zu genügen. Die Versicherung kümmert sich auf jeden Fall, um die Schuldfrage. Sollte eine Möglichkeit bestehen, dass der Schaden durch euer Kind entstanden ist, werden sie bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen. Wenn sie nicht zahlen, hat der Geschädigte Pech gehabt. Ich hatte auch einen ähnlichen Fall mit meinem Großen (damals 12), er solle einen Kratzer auf eine Brille vom Schulkameraden gemacht haben. Der Sohn hatte zu Hause berichtet, meiner hätte seine Brille sich angeguckt und müsste der Kratzer entstanden sein. Also einen Stahlblick hat mein Kind nicht und er hat die Brille tatsächlich angefasst, von der Holzbank auf die Fensterbank in der Turnhalle gelegt. Ich habe den Brief und die Schadensmeldung an meine Versicherung weitergeleitet, direkt mit einer Rechnung vom Optiker (50 km von unserem Wohnort weg) und Austausch eines Glases. Sollte mal eben 1200 € kosten. Der Versicherung habe ich klar mitgeteilt, dass mein Sohn den Schaden nicht verursacht hat und sie bitte auch nicht zahlen mögen. Sämtliche Anwaltsschreiben habe ich direkt weitergeleitet und die Angelegenheit war nach 9!!! Monaten beendet. Der Sohn hat dann erst zugegeben, dass ihm die Brille runtergefallen war. Also auch dafür sind die Haftpflichtversicherungen da, um unberechtigte Ansprüche abzulehnen. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wir hatten auch mal was ähliches - allerdings war unser Kind schon etwas älter und er hatte tatsächlich einen Schaden verursacht der sooooo klein war, daß es schon fast lächerlich war. Wir haben sofort Fotos vom "Unfallauto" gemacht und vom "grossen Kratzer" (den man mit bloßem Auge kaum gesehen hat). Wir haben alles der Versicherung gegeben mit dem Hinweis, daß der Kratzer sehr sehr klein ist. Wir haben nie mehr etwas gehört, alles wurde stillschweigend geregelt. Der andere Tipp mal bei der Polizei nachzufragen ob der Herr tatsächlich dort deswegen angerufen hat, wäre auch keine schlechte Idee !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ZItat: "und haben gesagt das er eben die Polizei rufen soll.Die kamen aber dafür nicht raus." Hat er wirklich bei der Polizei angerufen? DA würde ich mal nachforschen. Vielleicht war er sicher, dass die seine Lüge auffliegen lassen würden und hat nur so getan als ob er mit der Polizei sprechen würde.