Mitglied inaktiv
Vorneweg ich frage nur aus Interesse! Bei uns im Geschäft gibt es einige Spannungen, genauer gesagt eine Kollegin integriert gegen die anderen 3. Meine Frage nun, wenn ich kündigen sollte, (was ich eigentlich diesem Zeitpunkt nicht vorhabe)in wie weit bin ich verpflichtet eine Nachfolgerin einzulernen? Ich bin eine 400 Euro Kraft, und habe keine Kündigungsvereinbarung, kann also von heute auf morgen kündigen wenn ich wollte. Liebe Grüße S.
... gibt es dazu überhaupt keine Verpflichtung, allenfalls eine moralische. Als 400-Euro-Kraft ohne regelrechte Kündigungsfristen würde ich mir diesbezüglich gar keine Gedanken machen. Ich habe vor 12 Jahren mal in einer Biotech-Firma gearbeitet, da ist der Chef der molekularbiologischen Abteilung (der so ein Unentbehrlicher war, der alles allein gemacht hat und niemandem in seine Kontakte und Arbeitsabläufe Einblick gewährt hat), Knall auf Fall gegangen, hat vor dem Kündigungszeitpunkt noch seinen kompletten Resturlaub und die angehäuften Überstunden genommen und war weg. Die Firma konnte nichts gegen ihn ausrichten, sein Nachfolger musste sich praktisch alles in mühseliger Kleinarbeit selbst aufbauen... Außerdem, auch wenn's nicht zum Thema gehört: Es heißt "intrigiert" und nicht "integriert", letzteres würde in dem Fall "mit einbeziehen" heißen, und die Kollegin tut ja offenbar gerade das Gegenteil... Nix für ungut... LG Nicole
wenn du von heute auf morgen gehst und du an keine Kündigungszeit gebunden ist, ist es Sache des Chefs, die neue anzulernen. annika
Du hast Kündigungsfristen wie alle anderen Arbeitnehmer auch! 400-Euro-Job, Minijob, geringfügige Beschäftigung sagt ausschließlich etwas über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Arbeitsverhältnisse aus! Ansonsten gilt, was für alle ARbeitnehmer gilt hinsichtlich Urlaub, Kündigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. - auch wenn es häufig nicht so praktiziert wird. Wer also von heute auf morgen einfach der Arbeit fern bleibt, ohne berechtigt fristlos gekündigt zu haben, riskiert zumindest einen Schadensersatzforderung. Und selbstverständlich muss man einen Nachfolger einlernen, wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird. Gruß Tina
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