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Verdienstausfall -durch Verschiebung des Termins zur Zeugenaussage! Was tun???

Verdienstausfall -durch Verschiebung des Termins zur Zeugenaussage! Was tun???

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Mann hat ende letzten Jahres einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn mit Fahrerflucht gesehen und auch angehalten. Nun wurde er schon desöfteren eingeladen zur Verhandlung, aber jedesmal wird der Termin verschoben. Da er nicht einfach einen Tag frei bekommt (er ist Kraftfahrer- Fernverkehr) um dahin zu fahren ist es immer etwas schwirig zu planen für sein Arbeitgeber. Wir haben dadurch jetzt schon 2 mal Verdienstausfall gehabt, den wir nicht erstattet bekommen, weil wir uns zu spät gemeldet haben, wir haben gedacht, dass man den Verdienstausfall nur erstattet bekommt wenn man auch da war, dies ist aber nicht so man kann ihn bis zu drei Monate später noch bekommen.Wir waren zwei Tage zu spät. Jetzt hatte er eigentlich am 17.06.08 wieder einen Termin da, dieser wurde aber wieder abgesagt, per Post, das Schreiben ist vom 05.06.08 wir waren aber vom 13.06.08 bis zum 16.06.08 nicht zu hause und in dieser Zeit muss diese Terminsänderung gekommen sein. Mein Mann hat jetzt diese Verdienstbescheinigung zum Amstgericht geschickt und als Antwort kam, dass dies nicht erstattet wird weil er dafür Sorgen muss dass er über seine Post benachrichtigt wird. Was nun? Schon wieder Verdienstausfall, wir können es uns nicht erlauben, ständig auf Geld zu verzichten, wir drehen sowieso zurzeit jeden Euro um und überlegen ob dies gekauft werden muss. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja, rein rechtlich ist es so, das Du dafür zu sorgen hast, das Dich deine eingehende Post auch erreicht. Auch im Urlaub ! Das Gericht kann schlecht wissen, das ihr nicht da seid.... Und wenn das Schreiben vom 5.06. und ihr aber erst vom 13.06. an nicht da gewesen seid....da liegt ne Woche zwischen..... ??!! LG, Felinchen


Mitglied inaktiv

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Ruf doch mal den zuständigen Richter an. In der Regel sind sie immer sehr zuvorkommend, und informieren dich auch ordentlich. Vielleicht reicht es auch, wenn dein Mann eine schriftliche Erklärung abgibt.