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Umgangsrecht Großmutter!(Lang :-( )

Umgangsrecht Großmutter!(Lang :-( )

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Hallo,..bin schon seit gestern am googlen,..etc. Habe am Samstag einen brief vom Rechtsanwalt meiner Ex SWchwiegermutter bekommen.Sie klagt nun Umgangsrecht zu den Kindern ein.Unsere Kids sind 3 und 4! Nun ist es so.Als ich mit dem Großen schwanger war hat sie den ontakt zu uns abgebrochen,mein Ex Mann sollte sich entscheiden ich und kind oder sie (den Brief habe ich noch hier)!Das war im Sommer 2002,..sie war weder auf unserer Hochzeit noch bei einer Geburt.Im sommer 2006 hatte sie Hirnblutungen und darauf hin sind wir ins Krankenhaus und dachten so eine Krankheit ändert einen Menschen,..aber,...nein!Nach ihrer Reha ging es ihr wieder ziemlich gut und daraufhin habe ich gesagt ok ich fahre mit den Kindern hin,...das ging 4 monate gut.Seit Juli 07 haben wir keinen Kontakt mehr weil sie bei mir vor den Kids auf meinen Ex mann geschimpft hat und bei ihm über mich vor den Kids.Somit haben wir den Kontakt wieder abgebrochen,...seit dem wird mir gedroht mit dem Gericht,mit Schlägen etc.,...nun dieser Brief.Ich soll 1 Mal imm Monat die kinder alleine dahin Bringen für 8 Std.Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt!Welche Rechte hat sie? LG Steffi


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Da sie ja nicht sorgeberechtigt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie ein Recht auf Umgang hat. Soweit ich weiß, sind Großeltern "außen vor".


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Na ja, m.W. sind Großeltern NICHT außen vor, sie haben (wie auch z.B. Geschwister) ein Umgangsrecht bzw. können versuchen, dieses einzuklagen. Ob sie allerdings Erfolg damit haben, ist davon abhängig, ob dieser Umgang dem Kindeswohl dient - d.h., gab es vorher eine stabile Enkel-Großmutterbeziehung, hat vielleicht sogar die Großmutter das Kind häufig betreut, wird sie eine gewisse Aussicht auf Erfolg haben können mit einer Klage auf Umgangsrecht. Wenn die Großmutter das Kind nur selten gesehen hat und auch noch so ein Brief existiert, sehe ich da ihre Erfolgsaussichten nicht soooo rosig. Ich würde einen Anwalt beauftragen und das ganze abschmettern. LG und: ruhige Nerven bewahren! M.


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das kann sie allenfalls dann einfordern, wenn die kinder irgendeinen schaden erleiden, wenn sie sie nicht sehen - sprich wenn die oma sie bisher quasi großgezogen hätte könnte sie glück haben, so dürfte sie damit nicht durchkommen... was genau steht im schreiben denn drin? hat der anwalt sich auf irgendeinen paragraphen bezogen?


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grundsätzlich umgangsrecht ja, wenn es dem kindeswohl dient... so ähnlich hatte ich es eben auch geschrieben, aber grundsätzlich kein umgangsrecht für großeltern war falsch... http://www.pappa.com/recht/urt/Umgangsrecht-Grosseltern.htm


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Grundsätzlich haben die Großeltern kein Besuchs- (und schon garkein Umgangsrecht!). Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind z.B. regelmäßig bei den Großeltern zu Besuch war, oder sogar durch sie betreut wurde und so eine (sehr) enge Beziehung aufgebaut wurde. Da das bei euch nicht der Fall ist, würde ich der Sache sehr entspannt entgegen sehen. Schildere einem Familienrechtler Deines Vertrauens die Situation, der wird passend antworten. *gg* Gruß Corinna


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Hier ein Beispiel der Rechtssprechung: http://www.finanztip.de/recht/familie/fg-001-1573.htm Ihre Forderung wird sich auf: §1685 Umgangsrecht anderer Personen Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Gleiches gilt für den Ehegatten oder früheren Ehegatten sowie den Lebenspartner oder früheren Lebenspartner eines Elternteils, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war. § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. beziehen. Dies ist aber kein grundsätzliches Umgangsrecht. Umgangsrecht wird NUR dann gewährt, wenn er zum Wohle des Kindes ist. Ein grundsätzliches Umgangsrecht hat zum Beispiel der Vater bzw. die Mutter. Gruß Corinna


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Kein Umgangsrecht der Großeltern bei großen Konflikten mit den Kindeseltern am 28.12.2006 von JuracityBlog Das OLG Hamm (Aktenzeichen 11 UF 165/04) hat entschieden, dass die Großeltern das Umgangsrecht mit dem Enkelkind nicht ausüben dürfen, wenn dieses dadurch in einen Loyalitätskonflikt mit den eigenen Eltern gerät.Das Umgangsrecht hat sich am Wohl des Kindes auszurichten. Führt Umgangskontakt zu einem Loyalitätskonflikt bei dem Kind, widerspricht dies dem Kindeswohlprinzip, so dass ein Umgangsrecht zu versagen ist. In dem entschiedenen Fall hatten die Großeltern ihr Umgangsrecht gerichtlich geltend gemacht. Es gab jedoch schwerwiegende Konflikte zwischen der Großmutter und der Kindesmutter. Das OLG Hamm sah eine unbelastete Beziehung des Kindes zu der eigenen Mutter als vorrangig an. … mehr dazu: http://www.jurablogs.com/de/kein-umgangsrecht-der-grosseltern-bei-grossen-konflikten-mit-den-kindeseltern


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lG Johanna


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Mach Dir keine Sorgen. Großeltern können theoretisch auf Umgang klagen, haben aber nur eine Chance, wenn: - Regelmäßiger Umgang bestanden hat. - Der Umgang nachgewiesener Maßen für das Kindeswohl nötig ist. Zumal es praktisch unmöglich ist, das zu beweisen, haben klagende Großeltern im Endeffekt keine Chance. Also, lass Dich nicht verrückt machen.


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LG Steffi


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Hey! Erstmal ein großes Kompliment, daß Du noch einigermaßen die Nerven behälst! Wenn Ihr Beide so denkt, die Kids eh nur einen flüchtigen Kontakt hatten, das Verhältnis grudsätzlich sehr zerrüttet ist... ...naja! Such möglichst Zeugen, die die Streits bzw. Ausbrüche bezeugen können. Red wenn möglich nicht mit Deinen Kids drüber und versuch sie nicht gegen sie aufzuwiegeln. Den Brief,etc. würde ich mir wirklich bis zum Schluß aufheben. Deine Kids sind in einem Alter, wo sie berechtigt nach ihrer Meinung gefragt werden können. Also wirklich Vorsicht auch beim drüber reden. Könnte auch einen Richter(im Fall eines Falles) interessieren. So... Generell haben Großeltern ein Umgangsrecht. Nur weil sie zu Dir und Deinem Ex so gradelig ist, muß sie ja zu den Kids nicht schlecht sein. Also 8 Stunden ohne Aufsicht hat keine Chance durchzukommen. Wenn du bedenken hast und nicht einverstanden bist, daß sie allein auf die Kinder achtet, hilft Dir das Jugendamt weiter. Aber auch da ist vorsicht geboten! An sich würde ich das erstmal nicht weiter bewerden. Jeder Anwalt kann so einen Schrips aufsetzen und vielleicht reicht das ja manchmal schon. Solang Du keine gesetzliche Grundlage verletzt, würd ich das ignorieren. Sonst fachst Du neuen Streit an. Und im Endeffekt will sie das ja. Sie hat anscheinend wirklich nichts zu tun und so streitet sie sich eben. Erst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, daß bestätigt, daß Klage beim Familiengericht erhoben wurde, würde ich einen Anwalt einschalten. Es sei denn Ihr seit Rechtschutzversichert. Dann könnt hr jetzt schon los und versuche eine einstweilige Anordnung zu erwirken, wegen schädlichen Einflusses auf die Kinder und Kindeswohlgefährdung. Aber das sagt Euch dann der Anwalt. Ist auch Gut, wenn Du und Dein Ex zusammen das macht. Zeigt, daß die Familie trotzdem zusammenbeschließt. Ich hoffe es hilft etwas.G. PS.: Wenn Du ganz böse bist, bring deine Kinder doch einfach zusammen völlig übermüdet und mit jederMenge Zucker vollgestopft zu Ihr. Für eine Stunde und bleib in der Nähe. Ich glaub, dann hat sie eh die Nase voll! Ich weiß, daß ist böse. Aber Kinder können nun auch mal anders als nur lieb sein, wenn Mama und Papa nicht da sind, oder?


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Laut ihrem Anwalt sollte ich die kids schon am Samstag bringen 8.3.,da kam aber erst der brief,..habe Zeit bis zum 12.3. sonst streben sie gerichtliche Schritte an LG Steffi


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Hey! Hab Euch leider etwas aus den Augen verloren! Sorry!!!! Was ist denn nun eigentlich draus geworden??? Hat sich alles beruhigt oder fährt Deine verehrte schwiedermama immernoch Konfrontaionskurs? Liebe Grüße G.


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...kann dem ja auch egal sein, er kriegt sein Geld von der Frau für seine Schriftsätze und gut. Laß' Dich davon nicht unter Druck setzen. Letztlich kannst Du Dir sogar das Geld für Deinen Anwalt sparen, da es keinerlei rechtliche Grundlage gibt und die Sache im Sande verlaufen wird.