Elternforum Aktuell

Testament anfechten, hat jemand Erfahrungen ?

Testament anfechten, hat jemand Erfahrungen ?

Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Testament ist 19 Jahre alt und wurde in der Annahme verfasst den Kontakt zur Tochter im Streit für immer verloren zu haben. Es wurde nach Versöhnung und gutem Kontakt versäumt dies wieder abzuändern ( vom Pflichtteil wieder in die gesetzliche Erbfolge ). Ein schneller Tod kam dem nun zuvor. Google ergab das Stichwort Motivirrtum. Kennt sich jemand aus und würde mir berichten, gern auch per PN . Vielen Dank.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Anwalt? Wann ist der Erbfall denn eingetreten?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Fredda Anwalt ist leider erst Montag erreichbar. Erbfall ist vor 4 Wochen eingetreten, gestern kam das Testament. Also sehr frisch.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Bist du denn sicher, dass er dich nicht enterbt haben wollte? Ist der Pflichtteil nicht ein ausreichender Batzen? Ansonsten glaube ich, dass das schwer nachzuweisen ist, insbesondere wenn der Verstorbene stark von seiner Frau dominiert wurde. Ich wurde einen scharfen Anwalt suchen, mit Erfahrung im boshaften Erbrecht.


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Du müsstest beweisen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Testaments eine bestimmte Vorstellung (zerrüttetes Verhältnis) hatte und sich diese nachträglich als Irrtum herausgestellt hat. Vorstellungen des Erblassers, die dieser erst nach der Errichtung seines Testaments gebildet hat, sind für eine Anfechtung irrelevant. Der Grund fürs Testament war m.E. nicht irrtumsbehaftet. Damals waren die Umstände entsprechend. Keinerlei Anlass, einen Irrtum anzunehmen! Dass sich das Verhältnis geändert hat, war nicht absehbar, stellt aber doch keinen Irrtum dar. Die Änderung des Testaments wurde versäumt, obwohl man es evtl vorhatte. Das ändert nichts an der Richtigkeit und Gültigkeit des vorliegenden letzten Willens. Das Thema ist sehr komplex, ein RA kennt sich besser aus. Auf seine Aussage solltest du warten, dir m.E. aber keine großen Hoffnungen machen. Vielleicht hast du jaauch Glück...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolke76

Hallo Hier steht ein Beispiel bei Anfechtungsgründen, das dem sehr nahe kommt. Daher kam ich drauf. http://www.kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-erbrecht-berlin/auch-testamente-anfechtung-angefochten-werden/ Ja, klar der Pflichtteil wird auch nicht wenig sein, aber der gesetzliche Teil eben das doppelte. Zumindest prüfen lassen möchte ich das. Und in Gesprächen vor Zeugen ist klar kommuniziert worden dass von der alten Verfügung Abstand genommen werden sollte. Der Tod kam dem zuvor.


Sille74

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich kann mir schon vorstellen, dass in einem solchen Fall eine Anfechtung Erfolg haben koennte (§ 2078 Abs. 2 BGB, hier: irrige Annahme des Nichteintritts einer Versoehnung). Und der von Dir gefundene Fall aus dem Link scheint mir tazsaechlich vergleichbar. Ich denke allerdings auch, dass Du beweisen muesstest, dass die Verfuegung damals tazsaechlich nur wegen derZerstrittenheit so getroffen wurde und dass sie geaendert werden sollte und der Tod dem lediglich zu vorgekommen ist. Koennte schwierig werden ... Ich fuerchte, umeinen guten Fachanwalt wirst Du nicht herum kommen ....


jaspermari

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Der Tod War Doch nicht plötzlich sondern nach Krankheit oder ?? Da haette er es ja locker aendern koennen. Ich denke das wird sehr schwierig und wuerde mich mit dem Pflichtteil zufrieden geben.....