Mitglied inaktiv
Hallo Spuckliese 1, ich habe weiter hinten Deine Frage zum Fahrverbot gelesen und kann Dir darauf antworten, da ich in einer Bußgeldstelle arbeite. Prinzipiell ist es natürlich nicht möglich, das Fahrverbot zu teilen, denn es soll ja - wie gesagt - eine "Strafe" sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot zu wandeln. In dem Fall würde die Geldbuße erhöht...muss aber nicht zwangsläufig mal 2 gerechnet werden sondern die Erhöhung liegt im Ermessen der Behörde (wird auch häufig nach Einkommen und Voreintragungen in Flensburg entschieden). Allerdings weichen viele Behörden dann nicht von den kompletten 2 Monaten aber (weil die Überschreitung ja schon massiv war), sondern lediglich 1 Monat, so dass man eine höhere Geldbuße hat und nur noch 1 Monat Fahrverbot. Zu der höheren Geldbuße kann man ggf. Ratenzahlung vereinbaren. Es gibt aber noch eine Möglichkeit: man kann ein Gnadengesuch stellen (das wird bei der Bußgeldbehörde gestellt und von der zuständigen Bezirksregierung entschieden)...so hätte man ggf. die Möglichkeit, das Fahrverbot in 2 x 1 Monat abzugelten. (bitte nicht mit 4 WOchen verwechseln, ist ein Unterschied). LG und viel Erfolg Lisaelea
Hallo, lieben Dank für deine Antwort. Nachdem ich heute mal so ein bisschen getestet habe beim fahren :-)(nur was das Bremsverhalten angeht und das dann außerhalb der Ortschaft natürlich), glaub ich (hoff ich), dass ich grad noch Dusel habe und wohl mit 4 Wochen rechnen muß, dass ich (hoffentlich) "nur" so um die 100 am Tacho stehen hatte. Lg *silke*
wielang dauert sowas gewöhnlich, bis ich das Schreiben bekomme? LG *Silke*
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