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Sommerlich: Männe und ich diskutieren gerade über Prostitution..

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peekaboo

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Folgender Fall… eine Prostituierte schließt einen Vertrag mit dem Freier ab. Während der Handlung sagt die Dame „ aufhören ich will das nicht…“ der Freier macht aber weiter, er begründet es mit „hab ja schließlich bezahlt“… Für mich ist es ab dem Zeitpunkt der Verweigerung eine Vergewaltigung und die Dame müsste das Geld zurückzahlen (für nicht erbrachte „Leistung“) Männer argumentiert aber sie wusste vorher auf was sie sich einlässt und der Mann hat einen „Diebstahl“ begangen…. Wie seht ihr das… das Gewetz sagt, dass eine Prostituierte jederzeit abbrechen darf… ich finde aber keine Grundlage bzgl Strafe für den Mann PS: bei der Frage wenn dies in einer Liebesbeziehung passiert sind wir uns einig… also zumindest fast…. Hier Grenzt der Übergriff auch für meinen Mann als Vergewaltigung …


User-1736455377

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ist ja Dienstleistungsvertrag - wenn sich vorher über die Art & Weise ausgetauscht wurde, die Dame erst zustimmt u dann sagt „Nö, doch nicht“ … schwierig. Zuerst ist dann Dienstleisterin - entscheidet sich dann ab anders, indem sie dann doch wie eine Nicht-Dienstleisterin behandelt werden möchte. Wie gesagt: unter der Voraussetzung, man hat x verhandelt u will genau das dann doch nicht. Anders wäre es, Mann spricht x ab, will dann aber doch y - dann kann die Dame natürlich sagen „Nö, war nicht vereinbart“. Aber wie gesagt - schwierig. Eine Prostituierte ist ja immer noch eine Frau/Mensch, die über ihren Körper bestimmen darf - aber gleichzeitig eben auch eine Dienstleistung unter Einsatz ihres Körpers anbietet.


Pamo

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Ich kann doch die Dienstleistung von beiden Seiten jederzeit abbrechen. Wenn ich als Hausbesitzer Stopp sage, wird der Fliesenleger nicht weitermachen, nur weil wir einen Vertrag haben. Umgekehrt kann der Fliesenleger auch jederzeit stoppen weil das Objekt sich als ungeeignet herausstellt - auch wenn ich ihn zum Weiterkleben auffordere. Man ist halt ggfs schadenersatzpflichtig, wenn man den Vertrag nicht einhält. Aber gegen meinen Willen weiter die Fliesen an die Wand klatschen, auch wenn ich nicht will und es weh tut - wie bitte?!


Cafe2go

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Seh ich genauso!


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Als Bsp genommen…


Pamo

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Und dein Mann meint: Immer feste draufkleben, immer weiter, bis jede Fläche versorgt ist? Bei dem will ich nicht Badezimmer sein.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Den kann ich ja verklagen, auf Vertrag nicht eingehalten und ggf Ersatzleistung fordern…. Aber so ein richtiges Gerichtsurteil als solches gegen den Mann habe ich nicht gefunden


User-1736455377

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Außerdem: wenn ich als Auftraggeber die Leistung ohne Grund abbreche, muss ich trotzdem dafür zahlen. Natürlich klatscht d nicht d Fließen weiter an d Wand - hat aber Anspruch auf Bezahlung wie vereinbart. Breche ich als Dienstleister ab, muss ich eben auch den Betrag wieder zurück zahlen - ich habe schließlich die Leitungen nicht wie vereinbart erbracht.


starlight.S

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Natürlich darf sie abbrechen - muss dann halt das Geld zurück zahlen! Und auch das Nein einer "Dienstleisterin" ist ein Nein und ist zu achten. Wenn ich jemand zum Fensterputzen engagiere und der hört nach der Hälfte auf darf ich ihn ja auch nicht gewaltvoll zwingen fertig zu putzen, weil es im Vertrag steht. Der Freier könnte vielleicht auf Einhaltung des Vertrags klagen, wird er vermutlich aber nicht durchkommen. Zwang ist IMMER verboten und Gewalt, nur weil viele Prostituierte diesen Job ohnehin selten so richtig freiwillig und mit Herzblut machen heißt das nicht, dass sie vom Mensch zum Objekt werden. Was für ein Bullshit! Okay, das mit dem Diebstahl habe ich oben gar nicht verstanden... Was für ein Diebstahl? Es ist Vergewaltigung und kann als solche angezeigt/verurteilt werden - das Problem wird am ehesten in der Nachweisbarkeit/Aussage gegen Aussage etc. bestehen.


Pamo

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Darf man aber nicht, wenn der Vertragsgegner vom Vertrag zurück getreten ist. Es handelt sich da vertraglich um eine Leistungsstörung, die heilt man nicht mit Diebstahl.


Cpt_Elli

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Prostitution ist in Deutschland u. a. deshalb erlaubt, weil Sexarbeiter*innen nicht in der Kriminalität unterwegs sind und ihre Rechte einklagen können. Zwischendrin abbrechen ist eins davon. Alles andere wäre eine Vergewaltigung, die man anzeigen kann. Es ist eben am Ende eben doch keine Dienstleistung wie jede andere und da muss es die Möglichkeit geben, das ganze zu beenden (beim Fliesenleger gibt es sie ja zurecht auch).


Annaleena

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Für mich ist es auch eine Vergewaltigung. Mit dem Argument, sie wüsste auf was sie sich einlässt, kann man auch bei Liebesbeziehungen argumentieren.


Häsle

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In solchen Fällen wird von der Polizei selbstverständlich eine Strafanzeige erstellt wegen Vergewaltigung, wie bei jeder anderen Person, die zwischendurch nein sagt. Das Strafgesetzbuch macht da keinen Unterschied, also muss die Polizei handeln. Der Teil mit der nicht (komplett) erbrachten Vertragsarbeit ist Zivilrecht. Das Geld kann der Freier wie bei jedem anderen Dienstleister versuchen einzuklagen. Wobei es ja vermutlich keinen Vertrag gibt, der seine 100%ige Zufriedenheit garantiert hat. Das ist a bissl schwieriger darzulegen als ein Bild vom halbfertig gefliesten Badezimmer. Wenn er meint, die Prostituierte hätte von Anfang an den Vertrag gar nicht erfüllen wollen, käme auch noch eine Strafanzeige gegen sie wegen Betrugs in Betracht. Aber wenn sie schon angefangen hat und er nur noch nicht "fertig" wurde, fraglich... Was dann die Justiz daraus macht, steht auf einem anderen Blatt.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

In der Regel findet (legale) Prostitution in entsprechenden Etablissements statt, wo klare Regeln gelten. Mit diesen lässt sich sehr eindeutig belegen, wo eine Grenze überschritten wird - alles darüber hinweg ist nach meinem Verständnis eine Vergewaltigung, und wenn das Haus gut aufgestellt ist, gibt es direkt Ärger und eine Anzeige (sollte der Freier diese missachten). Komplett zurückzahlen sehe ich übrigens zu keinem Zeitpunkt. Es kommt darauf an, an welchem Punkt die Prostituierte abbricht und aus welchem Gründen. Es gibt Sexualpraktiken, die tabu sind (z.B. Sex ohne Kondom) und da hat dann ER den Vertrag gebrochen. Im Zweifel muss zumindest für die bereits erfolgten Handlungen Geld gezahlt werden.