Hallo, unsere Garage liegt nicht neben unserem (gemieteten) Haus, sondern eine Querstrasse weiter. Dort in der Strasse sind 5 Garagen, zugehörig zu 5 Reihenhäusern, die in unserer "Hausstrasse" stehen. Vor den Garagen verläuft auch ein Bürgersteig. Gegenüber ist ein Mietshaus mit ebenfalls einem Bürgersteig. Müsste ich nun das kleine Stück Bürgersteig freimachen? Unseren Garagenvorplatz könnte ich aber schneebedeckt lassen? Oder brauche ich gar nicht zu räumen, weil die Passanten ja gegenüber auf dem Bürgersteig laufen können, der ja geräumt werden muss von den Bewohnern des Mietshauses? Weiß das jemand? 1000 Dank schon mal. LG Schnigge
Antwort auf Beitrag von Schnigge
kommt auf den mietvertag an, aber wenn du es drinnen stehen hast musst du es tun.
wenn du die garage gemietet hast, dann mußt du auch den gehweg davor räumen. so ist das bei uns der fall
Antwort auf diesen Beitrag
Der Gehweg muß definitiv frei, auch wenn die Leute gegenüber gehen könnten, vor Deiner Garage juckt es niemanden....also der Platz vor der Garage
Hallo, ich bin auch der Meinung, dass Du den Gehweg räumen musst, aber nicht den Platz vor der Garage (der ist Privatgrundstück). Gehweg versteht sich von selbst, denn sonst könnte ja jeder sagen, Fußgänger sollen mal schön die andere Straßenseite nutzen, da wird schon einer Schnee räumen. Und am Ende räumt keiner mehr, weil jeder auf die gegenüberliegende Seite verweist. Grüße
Antwort auf Beitrag von Schnigge
wenn im Mietvertrag die Schneeräumpflicht nicht ausdrücklich auf dich übertragen wurde, muss der Vermieter räumen.
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