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Rücksendekosten bei Widerruf Onlinebestellung

Rücksendekosten bei Widerruf Onlinebestellung

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Hallo ins Rund, nach Bestellung einer Waschmaschine möchte ich diese nach Lieferung per Spedition nun aus diversen Gründen (Maße) zurückgeben und eine andere bestellen. In den AGB steht: "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. " Bezahlt wurde die bestellte Waschmaschine schon. Ich bin unsicher, ob ich nun die Rücksendekosten und Versandkosten der Waschmaschine übernehmen muß, die ich zurückgebe. Ich finde den Passus in den AGB nicht eindeutig. Helft mir bitte. Grüße vom Schwein


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Hi, sofern sie mehr als 40 Euro gekostet hat sind die Rücksendekosten frei. Aber so nen Kunden wie dich möcht ich ja nicht haben. Die Maße stehen ja nun wirklich immer dabei .... Genau durch sowas gehen die Kalkulationen den Bach runter.


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Maße standen nicht dabei. Ich hätte nachfragen können, ging aber davon aus, daß es ein Standardmaß gibt.


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Huhu, doch, das ist schon eindeutig - nur alles in einem Satz ;-) Da die Maschine - wama *gg* - sicher mehr als 40 Euro kostet, ist die Rücksendung für dich kostenfrei. Sie wird sogar bei dir abgeholt. Wo bestellst du die andere? Auch da? Dann würd ich anrufen, ob das Liefern der neuen Maschine mit dem Abholen der anderen Maschine verbunden werden kann. Gruß, M *im Orga-Chaos versunken :-(( *


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So verstehe ich das auch, aber: Ich HAB da angerufen. Die wollen, daß ich die Versandkosten der ersten Maschine zahle (die zurück geht), + die Versandkosten für die zweite (die dann passen wird), die ich auch da bestelle. Ich bin aber nur gewillt ein Mal Versandkosten zu tragen. Problem ist, der Versand erfolgt per Spedition, das kostet. Schweinische Grüße an das Organisationstalent :-))))) G


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Ohne mal auf das andere einzugehen, zwei x Versandkosten müsstest Du schon zahlen...


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Die Rücksendung der 1. Maschine mußt du nicht bezahlen...da sie über 40€ gekostet hat. Die neu anfallenden Lieferkosten der 2. Maschine mußt du natürlich zahlen...neue Lieferung neue Versandkosten. Immer, wenn man etwas bestellt, dann muß man auch Versandkosten bezahlen, außer natürlich es wäre Versandkosten frei ;-) Warum auch sollten sie bei der 2.Maschine keine Versandkosten verlangen dürfen...es war doch nicht ihr Fehler, das du eine falsche bzw. nicht passende Maschine bestellt hattest. LG mamaj


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Das mit den 40€ steht aber bei Pakatfähiger Ware, bei nicht Paketfähig steht nichts! Ich denke die Rückholung kostet nichts, aber wenn sie eine neue bestellt muß sie auch dafür wieder VK zahlen.


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Dann ruf doch da an...


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ist die einzig richtige und dem Händler gegenüber faire(!) Lösung. So kann er das für Ihn günstigste Unternehmen beauftragen, die Waschmaschine bei Dir abzuholen. Schon schlimm genug, daß Du Dich nicht vorher besser informiert hast. Es gibt bislang noch kein Gesetz, welches die Versandkosten bei Rückgabe klar regelt (wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, der Warenwert über 40€ ist und die Ware vollständig bezahlt ist-all das trifft hier zu), jedoch einige Urteile zu Gunsten des Verbrauchers, Gerichte entscheiden hier fallabhängig. Die WRB ist jedenfalls eindeutig und korrekt.


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Wir haben auch einen Shop und wegen solchen Kunden würde ich einen Hals bekommen. Die Maße standen nicht drin? Kann ich mir nicht vorstellen. Klar musst Du den zweiten Versand bezahlen, Du hast ja gerade Kosten ohne Ende verursacht... lg