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Riester und Altersvorsorge bei hartz4 ???

Riester und Altersvorsorge bei hartz4 ???

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Hallöchen wer kennt sich damit aus... Ich habe mit meinem Partner eine eheähnliche Lebensgemeinschaft und ein Kleinkind. Nun muß ich einen Antrag ausfüllen für Hartz4 (hoffe mein letztes Vorstellungsgespräch trägt Früchte und mir bleibt das alles ersparen)... Nun haben wir hier eine heiße Diskusion gehabt und jeder vertretet eine andere Meinung !!! Mein Partner hat eine Riester Rent und eine Altersvorsorge. nun haben mir welche gesagt das, das Amt das recht hat und sagen kann.. hier kündigt erstmal eure Altersvorsorge damit kommt ihr erstmal 1-2 Monate über die Runden. Es also wie gespartes sehen was man auflösen kann. Habe mich im Netz schon etwas schlau gemacht und weiß das sie an die Riester nicht ran dürfen. Wie sieht es jetzt bei der Altersvorsorge aus ??? habe im netz auch raus gelesen das einen wohl 250,- pro Lebensjahr zustehen und max. 26,000 Euro ??? Mmh... also ich weiß das er bei beiden Versicherungen ca. je 40-50 Euro überweist. Also eigentlich nicht viel, da wir das geld im Moment auch nicht dicke haben. Ich finde es bloß eine unverschämdheit das sie an die Versicherungen meines Partners gehen wollen (falls es so stimmt), weil ertsens geht es ja haptsächlich um mich und die Versicherungen sind ja SEINE. Er kann die doch nicht einfach kündigen (wobei wir höhstens 1/3 wiederbekommen würden im Gegensatz was wir eingezahlt haben) und was ist wenn wir uns vielleicht in 5 Jahren trennen... dann hat er für mich seine Versicherungen aufgegeben. Die sind doch für später wichtig. Weiß einer mehr darüber ??? Ach ja wichtig ist noch mein Partenr kann keine Lebensversicherung oder ähnliches abschließen da er ein herzfehler hat und daher sind die Riester und Altersvorsorge schon sehr wichtig. Gruß Steffi


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Rieterrente wird NICHT angerechnet, ist die Einzige Rente, die Du mit ALG II haben darfst. Gruß


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Also es kommt halt drauf an, wieviel Ihr bis jetzt rausbekommen würdet, wenn Ihr Eure Altersvorsorge kündigen würdet. Wenn es noch keinen Rückkaufswert gibt, dann wird die ARGE keinen Probleme damit haben, wenn aber einer besteht, wirst Du sicher erstmal kein ALG II bekommen oder aber gekürzt. Gruß


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"Was ist, wenn der Arbeitslose keine HARTZ-Klausel vereinbart und mit dem Rückkauf seiner Lebensversicherung Verluste machen würde? Rohde: Hier schützt ihn die Zumutbarkeitsklausel. Würde beim Verkauf der Rückkaufswert zehn Prozent niedriger sein als das, was er bisher eingezahlt hat, ist der Verkauf unwirtschaftlich und damit nicht mehr zumutbar. Konkret heißt das: gehen mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge verloren, so braucht der Betroffene seinen Vertrag nicht aufzulösen. Deshalb gilt: nicht voreilig kündigen, sondern zuerst mit dem Lebensversicherer sprechen." Das kannst du u.a. hier nachlesen: http://tinyurl.com/2s8jrb LG Marion