Mitglied inaktiv
Hallo Ihr, seit ein paar Wochen setzen mein Mann und ich uns mit der Kitagemeinde auseinander. Folgender Hintergrund: Mein Sohn lag sterbenskrank Anfang des Jahres im Krankenhaus und ich brauchte dringendst Betreuung für meine 1 1/2jährige Tochter. Somit haben wir es geschafft, uns einen Platz bei einer Tagesmutter zu erkämpfen, da die Gemeinde keinen Handlungbedarf sah. Das Kind könne ja zu Großeltern etc. gehen. Ja...hallo, die gehen alle arbeiten. Und zum Glück haben sie eine. Wir haben einen Gastvertrag unterschrieben, der beinhaltete, dass ein Tagessatz von 10 € zugrundeliegt und die Betreuung nur solange stattfinden kann, wie unser Sohn Krankenhausaufenthalt hat, sprich die Betreuung endet mit Entlassung. Unser Sohn wurde am 16.03. entlassen. Das war ein Freitag. Papiere haben wir der Gemeinde zukommen lassen. Unsere Tochter ist somit ab 19.03. NICHT mehr zur Tagesmutter gegangen. Im Gebührenbescheid wurde aber bis einschl. 23.03. abgerechnet. Wir sollen also 50 € mehr zahlen, obwohl unsere Tochter nicht mehr betreut wurde, da ja die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt waren. Unser Sohn war entlassen. Gestern waren wir beim Amtsleiter (27 Jahre). Auf einmal hätten wir eine Monatspauschale vereinbart, bei der es unabhängig ist, wie oft das Kind tatsächlich betreut wurde. ABER: Wir haben es schwarz auf weiß, dass ein Tagessatz vereinbart wurde mit dem Hintergrund ... Betreuung ist am Krankenhausaufenthalt gebunden. Das haben wir ihm gezeigt. Daraufhin meinte er, der Sachbereich Kita hätte sich hier unglücklich ausgedrückt, aber die Kitasatzung sieht eben anderes vor und er könne nichts mehr für uns tun. Mein Gott, es geht mir nicht in erser Linie um 50 Piepen, sondern ums Prinzip. Unser Recht sollen wir uns einklagen, meinte er. Mann, wo leben wir bloß?! Die Anwaltskanzlei, bei der wir sind, hat chon des öfteren Prozesse gegen diese Gemeinde geführt. Wir holen uns dort jetzt ne Rechtsberatung. Aber was meint Ihr? Wie seht Ihr das Ganze? LG Steffi
... wenn ihr schwarz auf weiß habt, dass ihr einen Tagessatz zahlt? Es war ja ohnehin eine Sonderregelung, bei der die normale Kita-Satzung nicht greift. Oder hat die Kita ein anderslautendes Vertragspapier, das sie gegen euch vorlegen könnte? Es ist schon ätzend, dass das jetzt so herumgedreht wird, und so, wie es sich für mich anhört, werdet ihr Recht bekommen. Allerdings finde ich es auch eine Frechheit, dass euch der Amtsleiter so abserviert und lapidar meint: Dann klagt doch euer Recht ein! Die Gemeinde wird so, wie du die Sachlage schilderst, verlieren, und wovon wird dann das Verfahren gezahlt? Von Steuergeldern? Wie geht es denn eurem Sohn inzwischen? LG Nicole
Nein, die Gemeinde hat nichts dagegen vorzulegen, sprechen nur von ihrer komischen Satzung. Unserem Sohn geht es inzwischen wieder gut. Zum Glück und toi,toi,toi... Ja, so´n jungscher Pfiffi, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Was will der auch bewirken. Die Dame im SB Kita ist 25 Jahre älter als der. LG
Der Fall scheint ja eindeutig zu sein. Nur verstehe ich nihct, warum Ihr klagen sollt. Haben die die 50 Euro schon? Wenn ja warum? Wenn nein, dann müssen doch die auf Zahlung klagen und da könnt Ihr sofort widersprechen. Wenn Ihr jetzt zum Anwalt geht, dann kostet Euch das mehr als die 50 Euro. Also wenn Ihr die 50 Euro noch nicht bezahlt habt, dann einfach abwarten. Wenn der Mahnbescheid kommt, unbedingt widersprechen (innerhalb 14 Tagen), sonst haben di eeinen vollstreckbaren Titel, gegen den ein Rechtsstreit ungleich teurer wird. Wenn Ihr dem Mahnbescheid widersprochen habt, muss die Gemeinde klagen, wenn sie es denn wirklich tun.
Hallo nochmal, nee, die haben das Geld noch nicht. Drohen aber schriftlich damit, dass sie einen Gerichtsvollzieher einschalten, falls wir nicht zahlen. Wir gehen erstmal zum Rechtsanwalt. Der soll sagen, wie man jetzt am besten vorgeht. LG