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Rechtsanspruch Kindergartenplatz einklagen???

Rechtsanspruch Kindergartenplatz einklagen???

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Hallo Leute, für mich sehr aktuell deswegen hier bei euch! Nach langem reden und verhandeln haben wir uns entschlossen unseren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzuklagen. Hat das wer von euch schon mal durch, bzw. in Betracht gezogen???? Mal zu unserer Situation: wir sind letztes Jahr von Köln in ein kleines Dorf in Niedersachsen gezogen; ausserdem befand ich mich zur Zeit des Umzuges gerade in Chemotherapie. Meine große Tochter (geb. 10/2004) hat sofort einen Platz in der Kita im Dorf bekommen. Für meine Zwillinge (geb. 04/2007) musste ich ein bisschen kämpfen. Sie konnten hier da noch keine 3 Jahre alt nur in eine Nachmittagsgruppe gehen. Betreuungszeiten dieser Gruppe von 14.00-17.00 Uhr 3 Tage die Woche. Nun sind meine Kinder im April 3 Jahre alt geworden, und sollten dieses Jahr in die Regelgruppe kommen. Da es hier so üblich ist seine Kinder erst sehr spät meist nur das Jahr vor der Einschulung in die Kita zu geben wurde uns aber der Platz versagt. Nun möchte ich meinen Anspruch einklagen, da ich den Platz brauche um wieder berufstätig zu sein. Heute sagt mir die zuständige Dame auf dem Amt, das man einen Platz pro Kindergarten als Ausnahmeregelung dazu bekommen könnte. Leider habe ich aber zwei Kinder. Was gar nicht beachtet wurde das aus der Regelgruppe 17 Kinder eingeschult werden, davon ist eine meine Tochter die jetzt mit 5 in die Schule geht. Somit macht sogar eins meiner Kinder einen Platz frei und trotzdem bekommen wir keinen. Im März wurde mir gesagt das nur Vorschüler in die Gruppe kämen, jetzt weiß ich aber von 6 Eltern knapp 4jähriger Kinder die auch in diese Gruppe kämen. Was meint ihr hat eine Klage eine Chance?? Lieben Gruß Katja Ps. Steffi falls du das liest, deine Meinung interessiert mich besonders, vielleicht können wir ja auch mal telefonieren. Heute war meine 3. Nachsorge und es ist alles in Ordnung, juchu!


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Hallo Katja! Ich habe Dir per PN geantwortet.... Viele Grüße


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$ 12. Der ist offensichtlich ziemlich dehnbar in Niedersachsen ( hab's jetzt aus Zeitmangel nur überflogen). Wenn der bei dir NICHT erfüllt wird, hast du durchaus Aussicht auf Erfolg. Leg doch einfach mal Widerspruch ein - ist normal eh der erste Schritt vor einer Klage - vielleicht tut sich dann ja was. Und dann auch nicht gleich zurücknehmen, wenn sie mit "gebührenpflichtigem Bescheid" drohen. Das wird nämlich eigentlich immer erst mal probiert in der Hoffnung, dass die Leute den Widerspruch dann zurücknehmen. Viel Glück!


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wollt noch den Link reinstellen.http://www.kiga-upstalsboom.de/texte/kitag.pdf Kommt mir aber bisserl alt vor - bielleicht googelst du mal, ob es ein aktuelleres Gesetz gibt.


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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=147210,13


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dieses Blabla mit besonderer sozialer Situation, Nachmittagsgruppe, Spielkreis oder Tagespflegestelle gibt es bei uns in BaWü nicht. Deshalb etwas weniger schwammig und eher einzufordern.


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Bei uns ist es so, das man zwar den Anspruch hat, aber nicht unbedingt auf den örtlichen Kindergarten. Wenn man den Platz bei uns einklagen würde, dann könnte es also durchaus passieren, das das Kind in einem Nachbarort landet... LG


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Bei uns ins SH ist es klar geregelt. in dem Moment, wo das Kind 3 wird hat es einen Anspruch auf einen Platz! Ob man ihn annimmt oder nicht, ist den Eltern überlassen! Viele Orte haben aber das Problem, dass sie Kinder aber erst nach den Sommerferien nehmen können/ wollen (z.B. Lübeck). In den Dörfern ist es überhaupt kein Problem, da kommen die Kinder gleich am dritten Geburtstag rein! Eine Bekannte von mir hat sich durchgeklagt, damit sie einen KiGa Platz ind Lübeck bekommt. Wohnt in einem anderen Kreis, so dass der Kreis sein OK geben mußte, dass sie eben in HL einen Platz bekommen kann, was er aber nicht wollte! Versuch und mach viel Druck, oft haben die Mitarbeiter der Behörden einfach eine Lust sich damit auseinander zu setzten! VLG


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sofort mit einer einstweiligen Verfügung gegen vorgehen und auf die Plätze in dem Kindergarten bestehen. Geschwisterkinder haben normalerweise einen Anspruch auf Betreuung im selben Kindergarten. Da muss sich das Jugendamt eben etwas einfallen lassen, wie sie die Kinder dort unterbringt.


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na ja - aber sind das gute Voraussetzungen für die Kinder dort in den Kindi zu gehen??? Gibt es keine andere Möglichkeit in einem anderen Kindergarten???? Wieviele Kindergärten habt ihr denn im Ort??? wir sind ein kleiner Ort mit 3 Kindergärten; EV. RK und Städtisch. Man kann seinen Wunsch äußern im Kiga den man sich ausgesucht hat einen Platz zu bekommen - aber wenn der voll ist muss man ausweichen in einen anderen. Man hat zwar Anspruch auf einen Kigaplatz - aber nicht unbedingt bei dem in Wohnortnähe - wenn der voll ist muss man einen anderen suchen. Also - bevor ich meine Kinder in einen Kiga bringe wo ich einen Platz einklagen musste würde ich einen weiteren Weg auf mich nehmen wenn es denn gienge. Gruß Birgit