Mitglied inaktiv
ich bin mal wieder neuradbesitzer und radle nun so wild durch die gegend. darf ein radler auf radwegen in beiden richtungen fahren? müssen die autos das auch immer beachten oder muß ich als radler anhalten, wenn ich auf der falschen seite fahre? als autofahrer achte ich beim abbiegen immer auf beide seiten, aber MUSS man? vielleicht ist die frage doof, aber aktiver radler war ich schon seit 20 jahren nicht mehr. nur seinerzeit, als ich mußte und das war nur zum bahnhof....
Meines Wissens nach darf der Radweg nur in eine Fahrtrichtung befahren werden. Außer es steht ausdrücklich dran daß er auch in beide Richtungen genutzt werden kann. Für Radler bestehen die gleichen Gesetze wie für Autofahrer. Genaueres kann ich allerdings nicht dazu sagen.
Man darf nur auf den jeweils zugelassenen Radwegen fahren. Normalerweise also auf dem rechten. Manchmal ist ein Radweg auch für beide Richtungen zugelassen, das steht dann auf dem Schild. Wenn der Trennstrich zwischen Fußgänger und Radler senkrecht steht, ist der Weg getrennt. Dann darf man auch mal schneller fahren. Wenn der Strich waagrecht liegt, dann ist der Weg für Fußgänger und Radler freigegeben. Dann muss man sehr langsam und vorsichtig fahren, wenn Fußgänger da sind. Dummerweise haben auch Radfahrer, die auf der falschen Seite auf dem Radweg fahren, auf Vorfahrtsstraßen offiziell Vorfahrt. D.h., du musst sie vor dir kreuzen lassen, bevor du mit dem Auto abbiegst. Vorfahrtsverstoß kostet viel mehr als auf-der-falschen-Seite-fahren. Schlaue Radfahrer legen sich nicht mit Autofahrern an, egal ob sie Vorfahrt haben oder nicht. Das tut nämlich ganz schön weh. Auch Rotlicht, Beleuchtungsvorschriften, Alkoholbeschränkungen (1,6 Promille, bei Unfall auch schon ab 0,3 Promille möglich) etc. gelten für Radfahrer. Das interessiert nur kaum jemanden. Bis man mal zahlen muss. Viel Spaß beim Radeln!
Du darfst den Radweg nur in die richtige Richtung benutzen. ABER: Ein Autofahrer, der einen falsch fahrenden Radfahrer umnietet, bekommt fast immer eine Mitschuld. Gefährdungshaftung. Du hast also als Autofahrer keinen Freibrief, falsch fahrende Radler über den Haufen zu fahren. Also, als Radfahrer: Richtig fahren, umgenietet, komplett unschuldig Falsch fahren, umgenietet, teilschuldig Als Autofahrer: Radler fährt richtig, umgenietet, komplett schuldig Radler fährt falsch, umgenietet, teilschuldig Gruß, Elisabeth.
dann werde ich ab sofort immer auf der richtigen seite fahren und auf die beschilderung achten. angetrunken radfahren ist für mich fast unmöglich, hab das vor jahren mal nach der wiesn versucht. hab dann geschoben.
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