Mitglied inaktiv
Guten Tag zusammen! Eigentlich bin ich hier eher so eine von den stillen Mitlesern. Hoffe aber, dass es hier jemanden gibt, der mir eventuell in einer juristischen Frage helfen kann. Aaaalso: Es geht um einen Privatweg mit mehreren Anliegern. Kann ein Anlieger seine Garage (und somit auch die dazugehörige Einfahrt) daran bauen und somit mit seinem Fahrzeug die Straße nutzen, obwohl derjenige a) keinen finanziellen Anteil an diesem Weg hat und b) zur anderen Seite diese Garage auch bauen könnte (so sieht es der Bebauungsplan auch vor), da an dem anderen Weg sozusagen "der Anteil liegt"!?!?!??!?!?!?!? Äh, habt Ihr mich verstanden??? Zu Hilfe! Die Hitze!!! LG, Anni
Wenn es für Euch so wichtig ist, würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen denn 1. muss geprüft welches Wegerecht dieser Anlieger hat, 2. ob ihm zugemutet werden kann eine neue Zufahrt zu bauen und noch einiges Andere. So pauschal kann man das gar nicht beantworten. Viele Grüsse, Chrissie
Hallo, bin kein Jurist, hatten aber in der Familie was ähnliches. Wenn der Weg ein Privatweg ist und der Garagenbauer kein Wegerecht hat, darf er den Weg auch nicht benutzen. Elchlein
Wenn der Bebauungsplan das so vorsieht, dann muß er auch so bauen. Ansonsten muß er eine Anfrage beim Bauamt stellen, ohne dessen Genehmigung der Bebauungsplan nicht geändert werden darf. Benötigt er zur Nutzung seiner Garage ein Wegerecht, weil er einen nicht-öffentlichen Weg nutzen will, muß ihm dieses Wegerecht von ALLEN Eigentümern eingeräumt werden (wird dann im Grundbuch eingetragen) und das würde ich mir auch bezahlen lassen, also dieses Recht "verkaufen".
Bei uns gings mal um was fast ähnliches. Wir haben in der Stadt ein (leeres) Grundstück 1000 qm, dass den Garten des einen Hauses das mir gehört verlängert bis zur nächsten Querstrasse runter. Also im Prinzip ist das Grundstück mit Haus das langgezogene Nachbargrundstück, so dass oben an der einen Strasse das Haus steht und dann runter über das zweite leere Grundstück mehr oder weniger als Garten dient. Vor etwa 40 Jahren hatte mein Großvater das leere GS dazugekauft und es war ein Trampelpfad darauf, der es den Leuten ermöglicht hat ne Abkürzung in die andere Strasse -quer durch unser Grundstück zu nehmen. Aber meine Großeltern haben sich das dann ne Weile angesehen und wollten unten und oben den Trampelpfad durch unseren Grund zumachen : Ursache alle Nachbarn haben auf diesem Stück immer ihre Hunde k... lassen und mein Großvater durfte es immer wegräumen. Aber als er es sperren lassen wollte hat sich die ganze Ecknachbarschaft solidarisiert und darauf gepocht, das sei Wegerecht und für uns nicht zulässig den Weg zu schließen. Das ganze ging 3!!!!!! Jahre vor Gericht immer mit einstweiligen vVerfügungen, weil einer der Nachbarn auch noch einen Flurplan von vor 100 Jahren hatte in dem der eg eingezeichnet war. Aber nach 3 Jahre haben dann doch meine großeltern gewonnenn und konnte endlich unten und oben ein Tor anbringen lassen. Das hat zwar die Jungen und Mädels nicht abgehalten das Eck durch einen Sprung über den Zaun abzukürzen, aber es ist mit der Zeit eingeschlafen und heute maschieren sie brauf aussenrum, das Eck aus. Aber das sag ich ir gleich, das war ein mords Getue damals. liebe Grüße Johanna
Danke Euch allen!!!! Wehret den Anfängen sag ich da nur!!!! Bin dankbar für weitere Meinungen! Also: Dann mal los!!!!! Viele liebe Grüße und 10000 Dank! Anni