renate48
" Der VdK berät seine Mitglieder Bundesweit haben wir 400 Geschäftsstellen, in denen wir unsere Mitglieder unterstützen. Unsere Fachleute vor Ort beraten qualifiziert und kompetent zu allen Fragen des Sozialrechts (zum Beispiel Rente, Pflege, Behinderung, gesetzliche Krankenversicherung, Grundsicherung) und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Leistungsträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherungen und Behörden durchzusetzen. Dabei hilft der VdK seinen Mitgliedern etwa beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Formulierung von Widersprüchen und begleitet Sie bei Klagen vor den Sozialgerichten."
Aber z.B. auch der SoVD bietet Vergleichbares. Der hat allerdings meines Wissens kein so dichtes Geschäftsstellennetz. Und der DGB bietet neben Arbeitsrechtsberatung für seine Mitglieder Sozialrechtsberatung. Der bearbeitet Widersprüche und Klagen meines Wissens sogar tatsächlich kostenlos. Dafür sind die Mitgliedsbeiträge glaub deutlich höher. Wenn sich bebinderungs-/krankheitsbedingt auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten anbahnen/absehen lassen (was im Fall unten eher nicht so sein wird, da es um ein Kind geht), bietet es sich an, sich an den DGB zu wenden. Und natürlich kann man auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Was ich icht raten würde, ist zu irgendeinem Anwalt zu gehen, der Sozialrecht nicht beackert. Der tut zwar ggf. auch wichtig, hat aber von Sozialrecht und den damit zusammenhängenden medizinischen Fragen eher wenig Ahnung. Das Sozualrecht ist schon eine Sache für sich ... Da sind die VdK-, SoVD- oder DGB-Juristen definitiv die bessere Wahl.
So ein Sozialverband kann nicht in derselben Weise zur Verfügung stehen wie ein Anwalt. Beim Verband müssen alle Mitglieder Zugang zur Beratung und Vertretung haben. Ein Anwalt kann sich alle Zeit der Welt nehmen für einen zahlenden Mandanten und lässt sich das schön vergüten (und notfalls teilt er neuen Interessenten mit, dass er ausgelastet ist).
Der VDK hilft und begleitet. Der erledigt das nicht für dich. Das ist etwas ganz anderes als die Arbeit eines vernünftigen Rechtsanwaltes.
Im Prinzip übernimmt der VdK (zumindest hier in Ba-Wü) genauso "Mandate" wie ein Rechtsanwalt, sprich übernimmt die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren, halt für die VdK-Mitglieder. Die zuständigen Sozialrechtsreferenten in den Geschäftsstellen sind in aller Regel Volljuristen genau wie Anwälte und werden unterstützt von Rechtsanwaltsfachangestellten. Und anders als der Feld-Wald-Anwalt sind die Referenten spezialisiert auf Sozialrecht, also vergleichbar mit einem Fachanwalt für Sozialrecht. Was richtig ist, ist, dass ein Rechtsanwalt mehr Zeit für seine Mandanten aufbringen kann (wenn er will ...), weil er eben nur so viele "bedienen" muss, wie er kann. Ansonsten nimmt er das Mandat halt nicnt. Der VdK kann ja nicht einfach (zahlende) Mitglieder abweisen
Bei unserem Sohn hat die Caritas geholfen, Widerspruch beim Pflegegrad habe ich verfasst. Wir waren erfolgreich.
Viele glauben, dass es irgendwie einen Einfluss hat, Eindruck macht, wenn ein Schreiben von einem Sozialverband, dem DGB oder einem Rechtsanwalt kommt, völlig unabhängig vom Inhalt, und so (vermeintliche) Ansprüche besser durchgesetzt werden könnten. Ich persönlich bin der Auffassung, dass dies eine weit geringere Rolle spielt als gedacht wird. Klar haben die Referenten solcher Sozialverbände oder ein entsprechender Amwalt viel Erfahrung, wissen, worauf es ankommt, kennen die Vorschriften und passen die Formulieren in der Widerspruchsbegründung genau daran an, keine Frage. Aber wer die Energie hat (vielen gesundheitlich eh schon angeschlagenen Menschen fehlt es verständliicherweise daran), sich ins Thema reinzufuchsen und sprachlich einigermaßen gewandt ist, kann auch ohne Sozialverband, Gewerkschaft oder Anwalt gut zurechtkommen und ggf. Erfolg haben (während ja auch die Sozialverbände und Anwälte nicht mit allem durchkommen).