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Noch eine Schwarmwissenfrage….

Noch eine Schwarmwissenfrage….

Zwergenalarm

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Seht ihr irgendwelche Probleme auf mich (oder den Empfänger) zukommen, wenn ich nicht verschreibungspflichtige Medikamente in haushaltsüblicher Menge ins Nicht EU Ausland mit der Post verschicke? Konkret geht es um 2 Flaschen Nureflexsaft für Kinder nach Kirgistan. Und vielleicht noch 1 Packung IBU bzw. Magentropfen. Weder mein Hausarzt noch die Apotheke konnte diesbezüglich genaue Angaben machen. Ich gehe davon aus, dass die Sachen im schlimmsten Fall einkassiert werden.


Dots

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Ich glaube, da würde ich mich an deiner Stelle eher bei der Hauptpost oder beim Zoll schlau machen, die dürften die rechtlichen Bestimmungen kennen. Bei Ibu, das ja ein Schmerzmittel ist, würde ich auch sicherheitshalber nachfragen, ob man das als "Betäubungsmittel" auslegen kann.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, ich selbst habe nämlich keine Ahnung. Ich würde beim Zoll nachfragen. Die müssten die ja sagen können, ob das erlaubt ist oder ob du deklarieren musst oder so.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Das Arzneimittelgesetz verbietet den Postversand durch Privatpersonen. Empfänger und Absender müssen zugelassen sein. Deshalb gab es anfangs Probleme mit diesen Versandapotheken.... Im Umkehrfall, wenn der dt. Zoll in einem Postpaket Medikamente feststellt (auch Ibu 400 oder normale Aspirin), wird der Amtsapotheker kontaktiert und die Medikamente werden üblicherweise sichergestellt. Anschließend prüft die Straf- und Bußgeldstelle.


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Der Empfänger bekommt das Päckchen nach meiner Erfahrung oft nicht zugestellt, sondern muss es beim Zoll abholen. Für Medikamente fällt außerhalb der EU Zoll an. Verboten ist das im eigentlichen Sinne nicht, da es sich nicht um verschreibungspflichtige Mittel handelt. Es ist auch Quark, dass Schmerzmittel als „Betäubungsmittel“ ausgelegt werden. Aber der Zoll kostet halt. LG


Dots

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Antwort auf Beitrag von Hexhex

Weil ich nicht wusste, ob das "Quark" ist, hätte ich eben sicherheitshalber nachgefragt, Herzelein.


KKM

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Paragraph 73 Arzneimittelgesetz für die Einfuhr in die EU unterscheidet nicht, ob verschreibungspflichtig oder nicht! Ich will aber nicht ausschließen, dass irgendwo in Deutschland in Einzelfällen Medikamente freigegeben werden, weil der Amtsapotheker die Sicherstellung nicht verlangt. Richtig ist es nicht!


Tini_79

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Zumindest meine russischen und kasachischen Kunden brauchen Importgenehmigungen für so was. Da sind es allerdings auch andere Mengen, da gewerblicher Handel. Ich kann mir aber vorstellen, dass der Zoll das im Zweifel nicht durchlässt. Ich brauchte für 5 Packs Muster nach Azerbajian erstmal ein Ursprungszeugnis ... Außerdem solltest du dir Gedanken über die Temperatur machen. Auf dem Rollfeld können schnell mal 60 Grad auftreten in Nähe der Turbinen, oder eben auch Frost, wenn das nicht temperiert fliegt. Und lohnt der Aufwand und die Kosten? Gibt es sowas nicht dort?


Zwergenalarm

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Auf den Zoll bin ich tatsächlich noch nicht gekommen, obwohl‘s nahe liegt. Medis gibt es dort natürlich, sind aber für den Durchschnittsbürger wahnsinnig teuer und bei speziellen Kindermedis sind sie nicht wahnsinnig gut ausgestattet. Ich schenke unserer Dolmetscherin ein 2 Mann Zelt (hatte ich hier noch rumliegen, braucht keiner mehr, und ihr kleiner Sohn wünscht sich eins), da wollte ich das Paket mit Dingen voll machen, die sie gut brauchen kann, weil ich das Porto ja sowieso schon zahle. Dann werf ich halt noch ein paar Haribos mehr rein. Dafür interessiert sich der Zoll hoffentlich nicht.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Du müsstest Dich nach den Einfuhrbestimmungen im Bestimmungsland erkundigen. Oft gibt es eine Wertgrenze, bis zu der die Waren zoll- und steuerfrei eingeführt werden dürfen. Geschenke in die EU sind z.B. nur bis 45 EUR zoll- und steuerfrei. Ich hoffe nicht, dass die Empfängerin statt Freude viel Geld beim Zoll lassen muss!


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von KKM

Auch bei einem gebrauchten Zelt? Es ist zwar tipptopp in Ordnung, aber dass es gebraucht ist sieht man. Ich ruf am Montag beim Zoll an, das wird das beste sein


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Ob neu oder gebraucht spielt keine Rolle in der EU. Maßgeblich als Bemessungsgrundlage ist der Wert. Der Wert eines gebrauchten Zelts kann ja dennoch hoch sein. Der dt. Zoll kennt nur die Einfuhrbestimmungen in die EU. Du könntest die Botschaft des Bestimmungslandes in Deutschland anrufen. Die könnten das wissen. Evtl. auch die Industrie- und Handelskammer. Die haben oft Abteilungen für einzelne Länder.


KKM

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Antwort auf Beitrag von KKM

https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/results?product=630622&origin=DE&destination=KG Der Zollsatz für Zelte aus Deutschland nach Kirgistan beträgt 12,5 %. (War etwas Sucherei....). Den Wert werden die Zollbehörden vermutlich schätzen... Dazu kommt vermutlich die kirgisische Einfuhrumsatzsteuer. Ob es Freimengen für Sendungen von privat an privat gibt, weiß ich nicht.... Zusammen mit dem Porto wird es vermutlich teurer als ein neues Zelt dort zu kaufen. Oder jemand nimmt es im Reiseverkehr mit


KKM

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Antwort auf Beitrag von KKM

Ach ja, ich habe für die Ermittlung der Warentarifnummer angenommen, dass das Zelt aus Synthetik ist


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von KKM

Vielen, vielen Dank für deine Mühe. Ich werde am Montag bei der Kirgisischen Botschaft/Konsulat in Wien anrufen bzw. bei der Handelskammer. Leider hab ich niemand, der „mal eben“ nach Kirgistan fliegt und das Ding mitnehmen könnte. Echt ärgerlich, wobei der geschätzte Wert dieses Zelts begrenzt sein dürfte. Ein Igluzelt halt, und älter als 10 Jahre. Dabei wartet das Kind schon so hart…… Ich dachte nicht, dass das solche Probleme machen könnte….


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

https://www.gtai.de/de/trade/kirgisistan/zoll/zoll-und-einfuhr-kompakt-kirgisistan-588084 https://www.europacco.com/de/versand-nach-kirgisistan Das hsbe ich noch gefunden. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 12 %. Zusätzlich zum Zollsatz. Dazu kommt eine Abfertigungsgebühr in Höhe von 0,15% des Abgabenbetrags (habe ich mir hoffentlich korrekt gemerkt, stand irgendwo in einem Link). Porto scheint teuer zu sein. Dann musst Du Dokumente ausfüllen. Ich glaube, Geld für ein neues Zelt ist in der Summe preiswerter.... leider


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von KKM

Mein Ehrgeiz ist dank dir auch geweckt…….irgendwie krieg ich das Ding dorthin. Plan B wäre der Schweizer Anbieter. Das ist nämlich ein ausgewanderter Kirgise, der halb dort und halb in der Schweiz lebt, damit fährt er zumindest 2x im Jahr hin und her. Und in die Schweiz bring ich das alle mal. Falls es dich interessiert halte ich dich am Laufenden in der Mission „Zelt“. Immerhin hab ich einem 6-jährigen was versprochen.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Sehr gerne. Ich halte den Reiseverkehr für die vernünftigste Lösung. Zum einen ist die Einreisefreimenge höher als im Postverkehr. Zum anderen gibt es meist keine Vollständigkeitskontrolle zwischen Ein- und Ausreise. Dann bleibt halt das Zelt da, quasi "geschmuggelt".


KKM

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Antwort auf Beitrag von Zwergenalarm

Du solltest bei der Botschaft und der Handelskammer nach der " Freimenge im Postverkehr von privat an privat" fragen. Sollte die relativ hoch sein, gibst Du auf der Zollinhaltserklärung (gibt es bei der Post, ist ein Aufkleber bei internationalen Paketen) einen niedrigeren Wert an. Der sollte halt realistisch sein. Schreib das Alter des Zelts unbedingt dazu! Und frag nach Zollformalitäten, die Kirgistan haben will. Aus der EU musst Du erst ab einem Warenwert von 1.000 EUR tätig werden. Du brauchst also keine EU-Ausfuhranmeldung


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von KKM

Am Montag telefonier ich mal. Danke nochmal