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Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Rosewill

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Ein Vater ohrfeigt sein Kind. Zwei Mütter die dies sehen drohen dem Vater damit in anzuzeigen. Wie sich nachträglich herausstellte ist der Vater Jurist. Er behauptete §223 wäre ein relatives Antragsdelikt und sie könnten ihm gar nichts, da "watschen" für §225 nicht reichen würde. Seine Frau und er selbst würden ja keine Strafantrag stellen. Außerdem würde kein öffentliches Interesse bestehen. Der Vater droht am Ende selbst mit Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung, da die Frauen ihn auch beschimpft haben. So in etwa aus dem Gedächtnisprotokoll. Wie seht ihr den Fall?


Susanne.75

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https://m.tagesspiegel.de/berlin/pro-und-contra-kinder-ohrfeigen-auch-ein-ausrutscher-ist-strafbar/1786634.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F Da sollte er mal nach ergangenen Urteilen recherchieren.


IngeA

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Antagsdelikt heißt, dass die Strafverfolgung nur einsetzt, wenn der Geschädigte das beantragt. Das wäre in dem Fall das Kind. Und nachdem die Eltern die Interessen des Kindes vertreten (sollten) müssten die Eltern den Antrag stellen. Ich würde ihn nicht Anzeigen sondern die Szene dem Jugendamt melden. Die werden schon wissen wie das einzuordnen ist und können die Rechte des Kindes auch gegen die Eltern vertreten. Kann dem Vater wesentlich mehr Ärger bereiten und dem Kind wesentlich besser helfen als eine Geldstrafe wegen geringer Körperverletzung. LG Inge


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Wie soll denn ein Kindergartenkind die Strafverfügung gegen den Vater beantragen? Eine Anzeige beim Jugendamt würde dem Vater vielleicht seine Überheblichkeit und Schlagfertigkeit nehmen


Häsle

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Das Jugendamt würde bei einer Strafanzeige eh eingeschaltet, und das Kind bekäme einen amtlich bestellten Beistand, der sich um seine Rechte kümmert. Körperverletzung ist kein "reines" sondern ein Mischantragsdelikt. Das wird auch ohne Strafantrag vorgelegt, und die Staatsanwaltschaft bzw. die Richter entscheiden, ob "öffentliches Interesse" vorliegt. Sogar bei fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall muss eine Anzeige vorgelegt werden. Auch wenn der Geschädigte ausdrücklich auf einen Strafantrag verzichtet. Die Entscheidung treffen da weder Polizei noch der Geschädigte selbst.


Rosewill

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Ich glaube kaum dass das Jugendamt wegen Ohrfeigen aktiv wird. Die kümmern sich doch oft nicht einmal um die richtig schweren Fälle.


IngeA

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Normalerweise gibt es zumindest Gespräche um auszuloten ob und wie man der Familie/ dem Kind helfen kann. Allein das ist für viele schon äußerst unangenehm. Außerdem ist man dann beim JA halt schon mal gemeldet. Wenn weiteres dazu kommt, handeln die eben schon. Und "handeln" ist ja jetzt nicht immer gleich Kind aus der Familie nehmen sondern z. B. Therapie für den Vater... LG Inge


Felica

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Selbst wenn nicht gehandelt wird, es ist aktenkundig. Beim nächsten Mal und das wird sicherlich passieren, schaut hoffentlich auch niemand weg. Dann sehen die schon mal, das ist ein Wiederholungstäter.


basis

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

https://gangway.de/einfache-koerperverletzung-%C2%A7-223-stgb/ Er scheint in Bezug auf §223 Recht zu haben. Allerdings ist Kindesmißhandlung von Schutzbefohlenen in §225 StGB. https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/kindesmisshandlung/fakten/#panel-2303-0 Außerdem gilt hier dann noch das Recht des Kindes: § 1631BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Ich bin rechtsschutzversichert. Das Risiko von "Nötigung" und "Beleidigung", die er sicherlich nicht nachweisen kann, würde ich eingehen.


dhana

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Hallo, § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr 1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder 2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. § 230 Strafantrag (1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. 2Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über. (2) 1Ist die Tat gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. 2Dasselbe gilt für Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. Nach dem Strafgesetzbuch hat er damit recht. ABER: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen. Sprich: Folgen könnte das für den ohrfeigenden Vater durchaus haben, man könnte davon ausgehen, das er mit der Erziehung überfordert ist und Hilfe vom Familiengericht/Jugendamt benötigt. Das Beleidigungen und Nötigungen ebenfalls Folgen haben können ist ja bekannt. Aber wie sagt eine bekannte Anwältin immer - Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Sprich auch kein noch so guter Anwalt kann vorraussagen wie etwas bei Gericht entschieden wird. Gruß Dhana


cube

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Natürlich reicht das für eine Anzeige: Was besagt Paragraph 1631 BGB zur Erziehung ohne Gewalt? Bis vor einigen Jahrzehnten war es gesellschaftlich in Ordnung, wenn die Kinder mit Prügel erzogen wurden. Im Jahr 2000 schob der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung diesem Verhalten einen Riegel vor. Seitdem heißt es in § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Und dazu zählt auch die Ohrfeige - vor allen Dingen auch in der Öffentlichkeit, da sie dadurch noch eine zusätzliche Demütigung darstellt. Gerne auch in Kombination mit Art 2 GG - dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Was aber immer blöd ist: sich so im Recht zu fühlen wie die Mütter, dass sie selbst angreifbar werden. In solchen Fällen muss man selber einen kühlen kopf bewahren und lediglich ankündigen, dass man dies gesehen hat und zur Anzeige bringen wird. Sich auf keine weitere Diskussion einlassen, die im Zweifelsfall dann eben so endet, dass man sich selbst einer Straftat schuldig macht.


Rosewill

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Aus genannten Paragraphen würde aber nur eine Entziehung des Kindes resultieren, wenn sie konsequent umgesetzt würden. Das dürfte aber im Falle der Ohrfeigen sicher nicht passieren. Da gibt es ganz andere Fälle bei denen die Kinder immer noch in der eigenen Familie sind. Das sind Papiertiger mehr nicht.


Häsle

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Ob öffentliches Interesse vorliegt, entscheidet keiner der Beteiligten. Und auch die Polizei darf das nicht entscheiden. Jede Körperverletzung, die der Polizei bekannt wird, muss aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Sonst gäbe es z.B. kaum Anzeigen und Verfahren wegen Häuslicher Gewalt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass die Staatsanwaltschaft sich so weit aus dem Fenster lehnen und das Verfahren von sich aus einstellen würde, nach dem, was der Herr Jurist den Zeuginnen gegenüber von sich gegeben hat. Was bei einer Gerichtsverhandlung dann rauskommen würde, kann man bei unseren Richtern leider nicht sagen. Möglich ist da alles... Und natürlich kann der Jurist die Frauen auch anzeigen, wenn sie ihn beleidigt haben.


shinead

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§233 StGB ist ein relatives Antragsdelikt, damit hat er recht. Relatives Antragsdelikt bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige des Geschädigten die Strafverfolgung aufnehmen kann. Das tut die Staatsanwaltschaft zwar "nur" bei vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses, was aber als solches eingestuft wird, hat einen gewissen Ermessensspielraum. Für §225 StGB wird eine Ohrfeige tatsächlich nicht reichen, aber für §233 StGB schon. Jeder kann eine Körperverletzung eines Dritten (gerade wenn dieser noch minderjährig ist) melden/anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob öffentliches Interesse besteht und ob das Delikt nach verfolgt wird. Wahrscheinlich würde eine (erste) Anzeige nicht verfolgt. Beim nächsten mal sähe das aber ggf. anders aus. Da die Zeugen zu zweit sind, wäre es für ihn schwer die Beleidigung und Nötigung zu beweisen, wenn die beiden Mütter sich einig sind, dass sie nichts strafrelevantes gesagt zu haben. Ggf. würde aber auch der Streit gar nicht nach verfolgt.


Felica

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Interessant könnte auch die Frage sein, vor dem KiGa oder bereits auf dem Grundstück? Denn auf dem Grundstück selbst könnte es sein, das die Aufsichtspflicht bereits auf die Erzieher übertragen wurde. So oder so hätte er mindestens dann ein Problem wenn das JA das erfährt.


Rosewill

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Ein paar Meter vor der Tür.


Philo

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Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Handschlag beim Bringen und endet mit dem Handschlag beim Abholen des Kindes. Wenn der Vater das Kind vor der Kiga- Türe ohrfeigt, haben die Erzieher keine Aufsichtspflicht mehr, denn da sollte das Kind ordentlich abgeholt worden sein (und nicht über den Zaun geklettert). Ich würde das, nachdem der Vater scheinbar gänzlich uneinsichtig ist / war, dem Jugendamt melden, zusammen mit dem "Gedächtnisprotokoll". Damit ist die eigene Verantwortung abgegeben und "Profis" kümmern sich darum. LG, Philo


Susanne.75

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Ein Strafantrag der Erziehungsberechtigen oder in diesem Fall die nicht erfolgte Antragsstellung ist komplett egal, wenn die selbst die Schädiger sind. Wäre ja noch schöner, wenn der Täter entscheiden dürfte, ob gegen ihn ermittelt wird. Es ist schlicht Körperverletzung, für die der Vater auch verurteilt werden kann. Mißhandlung von Schutzbefohlenen müsste heftiger sein und das BGB ist halt nicht Strafrecht. Wozu sollen die anderen Mütter ihn genötigt haben? Zum Aufhören? So was ist Nothilfe, die hätten ihn sogar mit einfacher Gewalt von weiteren Ohrfeigen abhalten dürfen. Ich werde nie verstehen, was einen Menschen dazu bringt, ein Kind zu schlagen. Kindergartenkind und erwachsener Mann. Einfach traurig, dass er meint, er schafft es nur mit Gewalt, sich bei einem Kind durchzusetzen. Armutszeugnis (arm an Verstand)!


liwei

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Ähh, auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt dann von euch gesteinigt werde. Und vorab ich bin kein Freund von Gewalt,ob verbal noch körperlich. ABER eine watschn schadet auch nicht wirklich. Manchmal ist der Bogen einfach überspannt. Wobei es bei mir dann eher einen klapps auf den Po gibt. Wir waren ja nicht anwesend, urteilen also über eine Situation, die uns geschildert wurde, das ist eh komisch. Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass man bei solchen Vorfällen zumindest was sagt und zeigt, dass der Vorfall gesehen wurde. Mit Anzeige drohen und vor den Kids streit anfangen würde ich jetzt nicht.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von liwei

Wer schlägt ist einfach nur erbärmlich. Jeder Watschn ist Gewalt!


Crivisa

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Antwort auf Beitrag von liwei

Und wenn du den Bogen überspannst bei deinem Mann, Freund, Kollegen dann darf er dir auch eine runter hauen? .... Erbärmlich! Ja, ich steinige! Mit Felsbrocken! Zum Fall und der Frage- ich geh immer dazwischen. Ergreife Partei für Kinder und stelle Erwachsene zur Rede. Weggucken ist Toleranz und hier nicht angebracht.


Ichx4

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Aus wessen Gedächtnisprotokoll? Aus Deinem? Oder nur erzählt bekommen? Eine Watsche finde ich persönlich vertretbar. Ich würd es aber nicht vor der Kita tun. Und aufregen tun sich wahrscheinlich die Mütter, die wie betäubt mit dem Handy in der Hand neben ihren Kindern hertraben und sie dadurch mit Mißachtung strafen. Das finde ich viel schlimmer, als einen Vater, der seiner bockigen Göre mal eine watscht.


oma

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Zum Ausgangsposting kann ich nichts beitragen. Aber zu den Beiträgen von liwei und ichx4 möchte ich sagen: Ich kann es nicht fassen, dass es immer noch Menschen gibt, die Gewalt gegen Kinder - und auch die so liebevoll genannte "Watschn" ist Gewalt und eine Demütigung dazu - in welcher Form auch immer "nicht schlimm" finden! In solchen Fällen wünschte ich mir, dass ein 3m großer Mensch vor ihnen stünde und ihnen eine "watschn" würden. Damit sie endlich kapieren, dass die körperliche Überlegenheit keine Gewaltanwendungen und Demütigungen rechtfertigen. Wie geistig arm ist man, wenn man glaubt, sich nur mit Schlagen gegen ein KIND "wehren" zu können? Ich wurde auch geschlagen von meinen Eltern. Sogar mit dem Kochlöffel. Und bis heute ist mir sehr gegenwärtig, wie sehr ich selbst im Vorschulalter schon meine Eltern dafür verachtet habe. Damals habe ich beschlossen, dass ich, wenn ich selbst mal Kinder haben dürfte, diese NIEMALS schlagen werde. Und das habe ich auch gehalten. Erziehung ist Beispiel und Liebe. Sonst nichts. Friedrich Fröbel.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Nur dumme Leute schlagen ihre Kinder.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Mein Mann hat seine Erzeuger gerade per Testament vom Pflichtteil enterbt. Die waren auch der Meinung psychische und physische Gewalt seien nicht verwerflich. Wir wären vermutlich ausgerastet, wenn wir den Herrn Juristen erlebt hätten. Jugendamt einschalten und anzeigen. Ich bekomme Wut beim Lesen solcher Meinungen.


Crivisa

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Ich bin fassungslos, dass es heutzutage noch solche Leute gibt. Ich hoffe du hast keine Kinder und falls doch tun sie mir leid. Was ist hier nur falsch gelaufen in der eigenen Kindheit? Wahrscheinlich bekommt man als Antwort „aber ich hab auch mal eine verpasst bekommen und es hat nicht geschadet...“. Leider doch wie man an solchen Aussagen sieht. Kopfschüttel


Jana287

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

Also ich hab auch mal eine verpasst bekommen, mein älterer Bruder häufiger. Ob es mir direkt geschadet hat, keine Ahnung. Meinem Vertrauensverhältnis zu meinen Eltern auf jeden Fall nachhaltig! Ich kann mich gut erinnern, der Schmerz war nicht so schlimm. Aber das Gefühl von Ungerechtigkeit, Ohnmacht, Enttäuschung... Ich kann verstehen, dass einem mal der Geduldsfaden reisst. Aber ins Gesicht schlagen?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

>>Eine Watsche finde ich persönlich vertretbar. Ich würd es aber nicht vor der Kita tun. Irgendwie spricht das nicht wirklich für Dich.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von shinead

Das ist nun mal meine Meinung. Ich muss hier keinem nach dem Mund reden. Es werden täglich so viele Kinder psychischer Gewalt ausgesetzt. Das fängt schon in den Familien an, wo sich die Eltern trennen. Brauchst ja nur mal im Trennung oder AE Forum lesen. Da sollen Kinder in Wechselmodellen leben. Und immer schön die Papa- und Mama-Zeiten einhalten. Es gibt Kinder, die kommen wegen ihrer auferlegten Hobbys( weil Mama das so toll findet), kaum noch dazu Kind zu sein. Schau Dir die vielen Eltern an, die mit ihren Sprösslingen durch die Stadt latschen und nur aufs Handy starren. Die Eltern, die ihre Kinder in den Whatsapp-Status stellen oder jede Aktivität bei Facebook posten, anstatt den Augenblick mit dem Kind zu genießen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Dass das Deine Meinung ist habe ich schon verstanden. Ist aber halt entgegen der gesetzlichen Regelung und bedingt physische Gewalt gegen einen Schwächeren. Körperliche Züchtigung von Kindern wird m.E. gesellschaftlich auch mehrheitlich nicht mehr akzeptiert. Und es kann teuer werden. Im letzten Jahr wurde eine Frau wegen zwei Ohrfeigen zu 900 Euro Geldbuße verurteilt. Mit der Ohrfeige demütigt man sein Gegenüber. Auch das ist psychische Gewalt. Man hat sozusagen ein 2-1. Wenn Du also das eine verurteilst, warum verurteilst Du nicht das andere?


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Die Damen, die hier eine "Watschn"" oder einen "Klaps auf den Po" "vertretbar" finden und anwenden, möchten ganz sicher auch, wenn sie demnächst nicht nach der Pfeife ihres Mannes oder Chefs tanzen, ins Gesicht oder auf den Po geschlagen werden! Das müsste für sie ja dann auch absolut in Ordnung sein! Ich bin entsetzt, dass es immer noch Eltern gibt, die das Schlagen für ein legitimes Erziehungsmittel halten! Schlagen ist ein absolutes Armutszeugnis. Den Vater hätte ich übrigens als Beobachter der Szene beim Jugendamt gemeldet! Wer in der Öffentlichkeit so selbstverständlich schlägt, macht das Zuhause im stillen Kämmerlein sicher noch intensiver. Das arme Kind! Wer so etwas deckt, macht sich mit strafbar!


Rosewill

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Antwort auf Beitrag von shinead

Eine "normale" Ohrfeige dürfte aber keine Verletzungen hervorrufen. Da muss um einiges härter zugeschlagen worden sein. In dem Fall wird leider nicht erwähnt ob öffentliches Interesse bekundet wurde. https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Kind-geohrfeigt-Frau-muss-900-Euro-Strafe-zahlen-id43804356.html Diese Mütter waren ja kooperativ. Andere würden die Geldstrafe vielleicht beim Kind einsparen. Nach dem Motto, dann gibt es eben kein neues Fahrrad oder keine Playstation.


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Oh ja, ich bin gern ganz doll böse und werde dann von meinem Mann verhauen. Sogar mit der Peitsche.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Das hoffe ich ehrlich gesagt auch, wenn du wirklich dein Kind schlägst! Dann weißt du mal, wie es sich anfühlt! Unglaublich, dass du das auch noch lustig findest! Dein armes Kind!


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Magst Du das nicht? Ich habe einen richtigen Mr. Grey daheim.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Es ist abartig, sich über Misshandlungen lustig zu machen. Ich weiß nicht, was sexuelle Praktiken, die einvernehmlich geschehen, damit zu tun haben, dass Kinder oder Ehepartner körperlich GEGEN ihren Willen misshandelt werden.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Was würdest du davon halten, wenn dein Chef dir bei einem Fehler oder weil du etwas anders sieht, als du, eine Ohrfeige oder einen Klaps auf den Po geben würde?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

Eine Playstation oder ein Fahrrad dagegen einzutauschen, dass die Eltern zukünftig ihre Hände im Zaum halten ist schon fast ein guter Deal. Und ja, der Fall hier ist bestimmt anders gelagert, aber Ichx4 findet ja Ohrfeigen irgendwie in Ordnung und bei der Dame war es ja auch "nur" eine/zwei Schelle(n). Nur, wie würde ein Richter bei einem nicht kooperativen Elternteil urteilen? Die 900 Euro berücksichtigen ja schon, die Mitarbeit und das schon Maßnahmen getroffen wurden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

"Es werden täglich so viele Kinder psychischer Gewalt ausgesetzt. " Schläge sind nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt. Wer etwas anderes behauptet, muss emotional schon sehr abgestumpft sein.


Felica

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Wahrscheinlich geht ihr dabei auch noch einer ab. Soll ja öfters so sein das Menschen welche als Kinder irgendwie missbraucht worden sind, und Schläge ist auch Missbrauch, genau wie psychische Gewalt, irgendwann das ganze brauchen als sexuelle Stimulanz. Wer sich jedenfalls über so was auch noch lustig macht zeigt nur was für ein krankes Hirn derjenige besitzt.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

Ich möchte mal sehen, was der Herr Jurist für ein Theater machen würde, wenn ihm auf offener Straße jemand eine Watschn gäbe. Für seine Erklärung dazu hätte er echt eine verdient. Ich glaube auch nicht, dass ihm die Erklärung spontan eingefallen ist. Wer sich nicht mal vor anderen Eltern im Griff hat, wird daheim öfter mal mindestens watschen und sich das selber schönreden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

Da hat der Herr Jurist wohl keine Ahnung. Körperliche Gewalt gegen Kinder ist zum Glück verboten, und zum Glück wird nicht unterschieden in "nur ein bißchen geschlagen" bis zu "verprügelt". Jegliche körperliche (und psychische) Gewalt gegen Kinder ist abstoßend. Man muss emotional schon recht minderbemittelt sein, wenn man so etwas macht. (Affekthandlung aus einem schlechten Moment raus, wenn man sich dann auch entschuldigt und bessert, ausgenommen)


Petra28

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Es sollte nicht passieren und darf auch nicht passieren, aber wenn der Vater einsichtig gewesen wäre, hätte ich es dabei belassen. Da er sich im Recht fühlte, würde ich es vermutlich beim Jugendamt anzeigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Petra28

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cube

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

das es mal ne Watschn gibt oder einen auf den Po. Und ja, es hat euch, die ihr meint "hat mir nicht geschadet", ganz offensichtlich geschadet. 1. ihr findet es ok, vertretbar und baut es offenbar ganz selbstverständlich in eure Erziehung ein ohne auch nur einen Augenblick euch selbst/eure eigene Erziehung/Eltern zu reflektieren. Das ist euch vermutlich damals mit den Watschn ausgetrieben worden. Man hat seine Eltern eben nicht in Frage zu stellen. 2. Ihr rechtfertigt die Gewalt eines Stärkeren gegen Schwächere. Klar, als Kind ist man davon nämlich schockiert, zutiefst verunsichert. Eltern sollen schützen, lieben. Und nun tun sie einem weh. Das kann ein Kind nur "passend machen" indem es sich selbst die Schuld dafür gibt und das Vergalten der Eltern damit rechtfertig, dass "man es ja verdient hatte", "wirklich Mist gebaut hat", "immer wusste, warum man sich eine gefangen hatte" etc. Wenn das so ok ist - wie wäre es denn dann, wenn euer Chef oder Partner euch demnächst mal eine schallert, wenn er der Meinung ist, ihr habt euch schlecht verhalten? Ach nee - das macht man ja nur mit Kindern, die noch was lernen müssen. Hab ich glatt vergessen ...


Leena

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

Als Kind hat man ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Ich finde es auch sehr gut, nicht wegzuschauen, wenn ein Eltern sein Kind ohrfeigt. Es ist aber definitiv nicht in Ordnung, wenn die Situation dann beidseitig eskaliert und es in Beschimpfungen ausartet. Egal wie "recht" man hat, Beschimpfungen gehen nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leena

Wenn er in der Öffentlichkeit keine Hemmungen hat, im Beisein von anderen Menschen sein Kind zu ohrfeigen, wie geht es dann zuhause zu? Armes Kind.


kati1976

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Das war auch mein Gedanke. Ich kann nicht verstehen wie man sein Kind schlagen kann.


heike77

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Dann ist es Aktenkundig.


luvi

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Antwort auf Beitrag von Rosewill

Hallo, Wenn ihr das dem Jugendamt meldet, müssen die dem nachgehen. Das Kind wird wegen einer Watschn normalerweise nicht aus der Familie genommen. Allerdings soll ein Gespräch mit den Eltern stattfinden, um die Kindeswohlgefährdung einzuschätzen. Ob das für einen Juristen so angenehm ist? Dem Jugendamt würde ich auch mitteilen, wie er auf die Ankündigung einer Anzeige reagiert hat. LG luvi


Felica

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Antwort auf Beitrag von luvi

Davon ab spricht sich das sicherlich rum. Kommt bestimmt im KiGa um wenn der Papa als schlagender Jurist verschrien ist.