Barbaray
Guten Morgen, euer Schwarmwissen hilft mir hoffentlich in der aktuellen Situation weiter: Als Beamtin in Elternzeit (NRW) möchte ich einer Nebentätigkeit nachgehen (Mann viel im Ausland, Kinder klein, ständig krank, brauche also etwas Flexibles). Die Genehmigung ist gerade auf postalischem Weg. Mir stellt sich die Frage, wie ich die Tätigkeit vertraglich laufen lassen darf. Die Jahresobergrenze liegt bei 11.126€, auf Honorarbasis darf ich ja aber nur 3000€ jährlich verdienen. Irgendetwas dazwischen, eher im unteren Mittelfeld, wird es wohl werden. Hat jemand konkretes Wissen dazu, wie ich diese Tätigkeit laufen lassen darf? Und sind die Zahlen oben Brutto- oder Nettoangaben? Viele Grüße und einen sonnigen Tag
Verbindliche und rechtssichere Auskünfte hierüber erteilt dein Dienstherr bzw die bezügezahlende Stelle. Kontaktdaten hierzu findest du auf deinem letzten Bezügenachweis.
Du hast Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit gestellt. Da gibt es ein Beiblatt, das du ausgefüllt zurück erhältst - es wird die meisten deiner Fragen beantworten.
Liebe Pamo, leider nein. Da ich nichts falsch machen möchte, warte ich also bis meine Sachbearbeiterin Sprechstunde hat. Trotzdem danke.
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