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Mit Kreide auf dem Bürgersteig malen ist eine ....

Mit Kreide auf dem Bürgersteig malen ist eine ....

taram

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Ordnungswidrigkeit - Deutschland - das Land der Kinder - bäh


Bärenbrüder

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Antwort auf Beitrag von taram

... na dann hat mein 8jähriger gestern seine kriminelle Laufbahn begonnen. Und ich Dummbatz dachte immer, meine Kinder wären unschuldige Wesen. Die Knöllchenkosten übernehme ich aber gerne für dieses Freizeitvergnügen, sollte er einen Bußgeldbescheid bekommen. Ist bestimmt immer noch billiger als ein Tag im Freizeitpark *Ironie-off* Armes Deutschland... Ach ja. Eine Mutter in der Nachbarschaft verbietet ihren Kindern das Bemalen der eigenen Garageneinfahrt, weil sich das Gekritzel mit dem ansonsten adretten Vorzeige-Vorgartenambiente beißt. Auch nicht besser...


sojamama

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Antwort auf Beitrag von taram

Ja, wie kinderfreundlich unser Land doch ist.... Ich mein, einen lebensgroßen Penis möchte ich nun auch nicht vor der Haustür haben auf dem Boden, aber ein paar Blumen oder Hüpfhäuser stören doch wohl nicht?!?! Hier wird immer gern auf der Straße gemalt. "Straßen" für Bobbycar, Roller und Co., Häuser für Hüpfspiele usw. melli


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von taram

Wo steht das?´ Silvia


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hej allesammen! Kinder sind doch noch nicht strafmündig, Hüpfekästchen müßte also "ignoriert"werden... Gruß Ursel, DK - auch erstaunt


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

was für ein Quatsch


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von taram

...


taram

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

“Rein rechtlich gesehen stellt das “Bemalen” der öffentlichen Straßen (auch mit Kreide) eine Verschmutzung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. a) der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena dar und kann auch, wenn der Verantwortliche der Verunreinigung gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung diese nicht unverzüglich beseitigt, als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Hier wird aber nur das Nichtbeseitigen als Owig behandelt und verfolgt. Im Falle einer Mitteilung an und Zustimmung durch die Ordnungsbehörde, steht einer Straßenmalerei mit Straßenmalkreide nichts im Wege.”


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von taram

oder glaubst Du im Ernst, es geht hier um ein paar Kinderstriche? Deutschland, Deine Bildzeitungsleser.


taram

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

ja na klar, ich habe die § aus der Bildzeitung


Leena

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Antwort auf Beitrag von taram

Es ist nicht generell verboten, dass Kinder mit Kreide Hüpfkästchen o.ä. auf den Bürgersteig malen. Aber streng genommen handelt es sich bei dem Bemalen wohl um eine sog. "Sondernutzung" von öffentlichen Straßen, und Städte und Gemeinde haben das Recht, die Sondernutzung im Stadtgebiet durch eine Satzung zu regeln. Dabei können sie dann auch erlaubnisfreie Sondernutzungen vorsehen oder die Erlaubnispflicht auf bestimmte Gebiete beschränken. Ganz im Ernst - findest Du es unverständlich, wenn eine Bürgerinitiative auf einem großen Platz in der Stadt mit Kreide den Verlauf einer geplanten Bebauung und Protest-Sprüche auf das Pflaster schreibt und die Stadt das als Ordnungswidrigkeit behandelt und die Mitglieder der Bürgerinitiative dazu "verdonnert", die Malereien mit Besen und Wasser wieder zu entfernen? Ich verstehe jedenfalls den Dezernenten, der sagt, er sehe die Kreideskizzen "als eine legitime Form des Protests, wenn man sich an das normale Genehmigungsverfahren halte" - und von der Bürgerinitiative schlicht fordert, sich mit der Stadt in Verbindung zu setzen, eben WEIL solche "Sondernutzungen" genehmigungsfähig sind. Hätte man vorher mal nachgefragt, hätte man sich den Ärger (und das direkte Wegputzen) sparen können. Mit "kinderfeindlichem Deutschland" hat das Ganze genau gar nichts zu tun. Wenn man sich bei "Jenapolis" das Schreiben des zuständigen Dezernats für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice mal ernsthaft anschaut, steht da ausdrücklich drin, dass das Bemalen einer öffentlichen Straße auch mit Kreide als Ordnungswidrigkeit behandelt werden KANN, wenn ohne Genehmigung gemalt wurde bzw. nicht unverzüglich wieder beseitigt wird. "Hier wird aber nur das Nichtbeseitigen als Owig behandelt und verfolgt. Im Falle einer Mitteilung an und Zustimmung durch die Ordnungsbehörde, steht einer Straßenmalerei mit Straßenmalkreide nichts im Wege.” - dabei geht es um die Straßenmalerei der Bürgerinitiative, die die Stadt so eben nicht akzeptieren muss, und NICHT um irgendwelche Hüpfkästchen auf irgendwelchen Bürgersteigen. Die Stadt KANN als Ordnungswidrigkeit behandeln, MUSS aber nicht. Von daher - halte ich die Aufregung über das "kinderfeindliche Deutschland" in diesem Fall für ausgesprochen unbegründet und überflüssig.


Franke

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Antwort auf Beitrag von taram

Sehr geehrte Damen und Herren, mein/e Kind/er beabsichtigt/en, an maximal 30 Tagen zwischen dem 01.04. und 31.10.2014 den Gehweg vor unserem Anwesen mit Kreide zu bemalen. Ich bitte um wohlwollende Prüfung und Genehmigung. Die genauen Termine können erst im Nachhinein mitgeteilt werden, da ich leider nicht weiss, wann die Launen von Wetter und Nachwuchs dafür passend sind.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Franke

Manchmal kann manauch eniges zuviel auf das "arme Deutschland" schimpfen. Gruß Ursel, DK


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von Leena

Vielen Dank, Leena.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von taram

ich hab darüber gelesen die tage mal im FB newsfeed, wenn ichs finde verlinke ich.


isi1980

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

... ist möglicherweise nachzuvollziehen. Ich habe den FB-Artikel jetzt nicht gelesen, kenne aber ein Beispiel aus meiner Heimatstadt. Da hatten Kinder - nicht mit Kreide, sondern mit der Farbe, die wohl einige Regenwäschen übersteht - der Lehrerin ein besonders nettes Wort vor das Haus geschrieben. Die Dame wollte sich das nicht gefallen lassen und schaltete daraufhin einen Anwalt ein. Unabhängig von der Berufswahl hätten sich das übrigens meines Erachtens 80% der Bevölkerung ebenfalls nicht bieten lassen. Ob dieses Vorgehen allerdings ganz so klug war, ist zu bezweifeln. Mit der Klage wurden nämlich nicht nur die Nachbarn auf das nette Wort vor der Türe aufmerksam, sondern die ganze Stadt, das Lehrerkollegium und wer weiß wer sonst noch alles. Ich persönlich hätte mich auch sehr geärgert, in einer Nacht- und Nebelaktion aber wohl mit einer ähnlichen Farbe das nette Wort übermalt. Fertig! Keiner hätte mehr davon gesprochen. Na, und der Übeltäter ist so oder so unbestraft davon gekommen. In diesem Sinne bitte nicht gleich wieder über Lehrer schimpfen. Sollte die Dame aus dem Facebook-Artikel allerdings tatsächlich gegen harmlose Kinderzeichnungen auf dem Gehweg klagen, na, dann ist sie tatsächlich eine ganz schöne Schnepfe. Das soll es unter Lehrern natürlich genauso geben wie unter Friseuren, Anwälten, Ingenieuren, etc. Liebe Grüße aus Paris, Isi.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von isi1980

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/3579911/eltern-kastlhupfen-abgemahnt.story und isi: meine schwiegereltern sind beides lehrer. ;o)


Leena

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Da geht es aber ums Kreidemalen auf einem privaten Grundstück, das ist ja noch einmal eine andere Geschichte. Ich müsste ja auch nicht dulden, dass irgendein (Nachbars-)Kind auf meinem privaten Gartenweg mit Kreide rummalert. Soweit es um ein Mieterkind geht, könnte man hier in Deutschland allerdings z.B. auf dieses Urteil des AG Wiesbaden vom 23.02.2007 verweisen: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE210312013%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L Ansonsten lässt sich die Rechtslage in Deutschland und in Österreich in vielen Bereichen sowieso nicht vergleichen bzw. nicht übertragen - wenn, dann müsste man über "armes Österreich, so ein kinderfeindliches Land!" lamentieren, das hat mit Deutschland und dessen Kinderfeindlichkeit nun genau gar nichts zu tun. :-)


shinead

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Antwort auf Beitrag von taram

dass man im Netz nicht einen einzigen Beitrag findet, in dem ELTERN eine Strafe für die Malereien ihrer Kinder zahlen sollten, steht es Dir frei Dich politisch in Deiner Stadt / Deinem Bundesland / in Berlin zu engagieren und gegen solche Vorschriften vorzugehen oder in ein (deiner Meinung nach) kinderfreundlicheres Land zu ziehen.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von taram

Hmmm, ok, ich gehe davon aus, dass meiner bis zur Strafmündigkeit deswegen keinen Bußgeldbescheid bekommt. Und um ehrlich zu sein wäre es mir Wurst wie Käse.


???imGesicht

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

weil er mit Kreide Pfeile auf dem Bürgersteig gemalt hat, für die Schnitzeljagd meines Sohnes. War ein riesen Gemecker mit übelster Beschimpfung ???imGesicht


Carmar

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Antwort auf Beitrag von ???imGesicht

Wer hat ihn angeschnauzt? Ein einfacher Passant oder Anwohner oder jemand, der was zu sagen hat?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von taram

Das wüsste ich gern .....


Leena

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Selbst wenn Jena Deutschland wäre, wäre es noch nicht gleich automatisch eine Ordnungswidrigkeit, wenn Kinder mit Kreide Hüpfkästen auf den Bürgersteig malen und es hinterher nicht wegwischen. Es KÖNNTE eine Ordnungswidrigkeit sein, insoweit hätte die Stadt aber einen Entscheidungsspielraum - und es klingt nun wirklich nicht so, als ob die Stadt Jena plötzlich gegen käsekästchenmalende Kinder vorgehen wollte, nur weil sie eine Bürgerinitiative, die ihren Protest gegen ein Bauvorhaben großflächig auf einem Platz in der Stadt mit Kreide auf den Boden gemalert hat, dazu verdonnert hat, die Sache wieder sauber zu machen. Ich liebe es, wenn aufgrund von halbgaren Informationen, die man irgendwo mal aufgeschnappt hat, gleich ein Weltbild um diese Information herum gezimmert wird - Deutschland ist kinderfeindlich, weil Kinder hier keine Hüpfkästchen auf den Bürgersteig malern dürfen. Nein - das ist doch Quatsch!!!