Keks10
wie ist das beim Minijob, AV wurde zum 15.11. gekündigt, letzter arbeitstag wäre der 14.11., nun liegt ne Krankschreibung vor, muß man den tag nacharbeiten o. zurückzahlen......??
??? Wenn krank dann krank, oder? Da muss man doch nichts nacholen oder ähnliches. Oder war das in der Vergangenheit so, dass, wenn man krank war, diese Zeit nachholen musste? Das wäre ja fast schon sittenwidrig.... Und ich denke, nein, nacharbeiten auf keine Fall. das möchte auch kein Arbeitgeber. Zurückzahlen? Kann ich mir schwerlich vorstellen. Wie gesagt, mir kommt die Frage eh schon komisch vor....
mein AG im Minijob hat es bisher so gemacht, die kranktage nacharbeiten, somit bekommt man vollen minijoblohn u. kein krankengeld für die zeit....
muss meines Wissens nach weder nachgearbeitet noch zurückgezahlt werden. Du hast ein "Recht" krank zu sein...
Allerdings, schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Ich müsste meiner AN auch zahlen, wenn sie krank ist und das ist ja auch normal. In meinem normalen Arbeitsverhältnis steht mir ja auch geld zu, wenn ich krank bin, sonst müsste man ja, wenn man mal krank ist, nachrechnen, ob es am Ende des Monats noch reicht um die Familie zu ernähren... Auch steht einem Minijobber Urlaub zu, kann man anhand der Arbeitstage ausrechnen. Steht auch auf der Seite der Minnijobzentrale irgendwo. Jule
Die letzten 10 Beiträge
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza