tweenky
Hi, ich bin Vermieter einer Wohnung, die vor 6 Jahren von einem unverheirateten Paar gemietet wurde. Zwischenzeitlich haben die beiden geheiratet, jetzt haben sie sich aber getrennt, die Scheidung läuft und sie haben die Wohnung gekündigt. Sie haben seinerzeit bei Einzug eine Kaution in Höhe von 3 MM gestellt, mittlerweile sind sie mit 1,5 MM Miete im Rückstand, die ich mit der Kaution verrechnen werde. Da die Trennung mit einem unglaublichen Hauen und Stechen unter den beiden vonstatten geht, geht jetzt natürlich auch die Prügelei um die Auszahlung der Rest-Kaution los. Sie verlangt die komplette Auszahlung der Kaution, er die hälftige Auszahlung. Ich weiss allerdings, dass er sich eigentlich verpflichtet hatte, die Miete bis zum Mietende zu tragen (und jetzt besteht ja bereits der Mietrückstand in Höhe von 1,5 MM). Was habe ich als Vermieter zu tun? Hälftig auszahlen? Die Kaution ihr auszahlen? Wozu bin ich rechtlich verpflichtet? Will jetzt auch die Wohnung sauber übernehmen, ohne hinterher noch Scherereien zu haben. Bin für jede Info dankbar. LG
Bist Du Dir sicher, das Du die Kaution dafür verwenden darfst!?!?!
Hi, auf jeden Fall festhalten bis die Wohnung vernünftig übergeben ist. Dann (falls keine Mängel oder sonstiges da sind) nach Mietvertrag auszahlen. Läuft der auf beide, dann Hälfte Hälfte. Aber mit der Info auch erst raus wenn die weg sind. Viel Glück Petra
Rein rechtlich darfst du die Kaution nicht einfach mit der Miete verrechnen. Wie lang du dir zeit lassen darfst weiß ich auch nicht, und wenn würde ich wohl halbe halbe machen, wenn die wohnung von beiden angemietet wurde, wenn nur von einem unterschrieben wurde, auch nur dem ausbezahlen, dann solln sie es untereinander regeln.
Es war der Vorschlag des Mieters, dass wir die ausstehende Miete mit der Kaution verrechnen. Der Teil ist also unstrittig.
na dann, wer hat unterschrieben? Beide? Hab grad mal gegooglet, evtl. machst du das auch mal, aber ich glaub um sicher zu sein würde ich nen Anwalt zu rate ziehen. Laut google, an den von dem das geld kam (also von wessen konto es überwiesen wurde) bzw. wenns als Sparbuch angelegt wurde, auf wen läuft das SParbuch, dann an den jenigen, wenn das beides von beiden ist, dann ganz klar an beide.
dass mir die kaution nicht zusteht sondern ggf meiner ex. du darfst nicht verrechnen. kaution ist nicht für mietzahlungen da. zur frage, wem sie zusteht: wie war sie denn angelegt, all die jahre? auf wen lautete das sparbuch/konto/die anlage? wer hat dir das geld damals überwiesen? = anspruchsberechtigter.
Die Kaution würde ich so zurück zahlen wie sie eingezahlt wurde: Hälfte an jeden? Komplett an einen der beiden? Die Kaution darfst du nicht verrechnen. Hast du das schriftlich, dass die Mieter damit einverstanden sind?
Danke für Eure Antworten. Hälftig macht sicher Sinn. Dann müssen die beiden sich darüber einigen. Beide haben ja auch den Mietvertrag unterschrieben und die Kaution wurde vom gemeinsamen Konto gestellt. LG
überweisen sondern die beiden sind dein gesamtgläubiger. vllt hat ja er damals dem gemeinsamen konto 500 EUR zur verfügung gestellt und sie 2000, und er freut isch jetzt bolle wenn er 1250 zurückbekommt und du hast dann im zweifel den ärger. also: verlange von den beiden dass die sich im innenverhältnis einigen, zur not verlange ein rechtsanwaltsanderkonto oder schlag ihnen vor die summe gerichtlich zu hinterlegen. BLOSS NICHT 50:50 an jeden einzeln auszahlen.
Tja, schon schwierig. Zur Not frage ich mal einen RA. Wirklich schade, dass selbst solche (eigentlich simple) Angelegenheiten zur Streitfrage werden. Zumal ich die Kaution, falls keine Reparaturen mehr anfallen, direkt auszahlen könnte.
ich würde das nicht machen - was ist mit nachzahlungen, die bei dir reinkommen? ich würde das ganze von deiner seite aus etwas entschleunigen. finde es echt frech von den mietern, einfach die miete nicht mehr zu bezahlen. du hast doch büokratischen aufwand dadurch
du hast glaub ich 3-6 monate nach deren auszug zeit die kaution auszuzahlen natürlich auch nur wen die wohnung in dem orginalzustand ist wie du die denen übergeben hast und wen mietrückstände sind auch abzüglich dessen den rest würd ich mit der kostenaufstellung durch 2 teilen auser einer von denen kann nachweisen das sie allein die laaution getragen haben
du hast glaub ich 3-6 monate nach deren auszug zeit die kaution auszuzahlen natürlich auch nur wen die wohnung in dem orginalzustand ist wie du die denen übergeben hast und wen mietrückstände sind auch abzüglich dessen den rest würd ich mit der kostenaufstellung durch 2 teilen auser einer von denen kann nachweisen das sie allein die laaution getragen haben
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