obsti 1
Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand von Euch weiterhelfen. Am 5.11. habe ich ( lt . Arbeitsvertrag ) eine neue Stelle angefangen. Doch leider war ich die ersten zwei Wochen krank. Und hatte meinen ersten Arbeitstag erst am 19.11. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir nur ca. die Hälfte des Gehalts gezahlt. Und meint, in solchen Fällen zahlt dann gleich die Krankenkasse, damit dem Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht. Aber, lt. Krankenkasse wurde ich erst zum 17.11. dort angemeldet! Was kann ich tun? Was ist denn überhaupt richtig? LG, Obsti
Ich weiß nicht, was rechtlich gesehen richtig ist, aber da kann Dir sicher die Krankenkasse Auskunft geben. Moralisch gesehen würde ich allerdings sagen, Du hast keine Leistung erbracht, also besteh nicht auf das Geld (wenn Du Dir das leisten kannst). Ich wäre als Arbeitgeber auch sauer, wenn ich jemanden zum 1. einstelle und der läuft dann erst am 19. bei mir auf und besteht auf Bezahlung. Das würde wahrscheinlich zur Kündigung in der Probezeit führen. Es ist etwas anderes, wenn ein bewährter Mitarbeiter zwei Wochen krank ist, als jemand, der noch keinen Tag gearbeitet hat. Silvia
dem ag entsteht ja kein finanzieller schaden, denn die kk übernimmt die lohnfortzahlung. in der praxis ist es so, daß der ma die probezeit nicht übersteht, ja. aber von kündigung ist ja nicht die rede, sonst hätte er schon gekündigt. unmoralisch finde ich es nicht, zu arbeitsbeginn krank zu werden.
Ok, wenn die Krankenkasse das übernimmt, ist es ok. Ich habe übrigens nicht gesagt, dass ich es unmoralisch finde, zu Arbeitsbeginn krank zu werden. Ich fände es nur unmoralisch, das Geld einzufordern (unter der Voraussetzung, dass man sich das leisten kann, wenn sie von Hartz 4 o.ä. lebt, dann braucht sie das Geld sicher). De facto hat das Arbeitsverhältnis am 19.11. begonnen und so würde ich den Arbeitsgeber stellen. Ist aber nur meine persönliche Haltung. Silvia
dann hat der ag einen fehler gemacht und vergessen, dich rechtzeitig anzumelden. kannst du nicht deinen vertrag an die kk faxen und somit beweisen, daß du schon seit 5.11. dort beschäftigt bist? richtig ist, daß die kk einspringt, wenn du innerhalb der ersten 4 wochen nach arbeitsbeginn erkrankst.
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