Mitglied inaktiv
Gibt es ein Gesetz, das die Kuendigungsfrist aufheben laesst? Jetzt wollen die Erzieherinnen uns nicht gehen lassen, weil dann ein Platz unbesetzt, sie nur noch ein fuenfjaehriges Kind haben und ich die im Vetrag stehende 6 Wochen Kuendigungsfrist einhalten soll. Kann mir da das Jugendamt helfen?
wenn die kündigungsfrist im vertrag steht, kommst du nicht dran vorbei. bei uns war die kündigungsfrist sogar drei monate
Hallo, die Kündigungsfrist wirst Du wahrscheinlich einhalten müssen, aber gehen lassen müssen sie Euch nach den 6 Wochen schon. LG Sibs
Wieso sollte es ein Gesetz geben, daß die gesetzliche Kündigungsfrist aufhebt? Fristlos kündigen kann man aus "wichtigem Grund". Das wäre zum Beispiel, wenn die Sicherheit Deines Kindes dort gefährdet ist, Du umziehst, Tod o.ä.
Nein, ein Gesetz, das es ermöglicht eine Kündigungsfrist aufzuheben gibt es, zumindest in D-land m.w. nicht. Allerdings besteht hier aber immer die Möglichkeit ein Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn dem Kündigenden unter Abwägung aller Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zu den vereinbarten Beendigungen nicht zugemutet werden kann, also ein sog. wichtiger Grund vorliegt. Ob das hier der Fall sein könnte lässt sich aus der Ferne schlecht beurteilen. Allerdings könnte man an eine gravierende Störung des Vertrauensverhältnisses evtl. dann denken, wenn die Erzieherin Deiner Tochter diese dauerhaft ignoriert und Deiner Tochter stumme oder ausgesprochene Vorwürfe wegen der versehentlich getöteten Fische macht. In einem solchen Fall wäre es für Deine Tochter evtl. unzumutbar weiterhin in den Kindergarten zu gehen und für Euch dementsprechend auch die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Eine Rücksprache mit dem Jugendamt oder einem Juristen vor Ort könnte hier sicher nicht schaden. Abgesehen davon muss Deine Tochter natürlich nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist in den KiGa gehen sondern ihr müsst ihn "nur" bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen. Liebe Grüße Ebba
Darf ich fragen, in welchem Bundesland ihr wohnt? Ihr seid mit 6 Wochen Kündigungsfrist noch recht gut dran. Hier in Berlin z.B. gibt die Kitaaufsicht (sofern die Kita nicht privat ist) die Fristen usw vor. Bei uns dürfen z.B. 2 Monate nicht überschritten werden. Ich denke ihr kommt nicht dran vorbei. Ich bin selbst im Vorstand einer Elternini und das was bei euch läuft ist ein Ding. Habe auch das Posting mit den Fischen gelesen. Die Erzieherin verhält sich ziemlich unprofessionell. Auch wir hatten schon Streit mit Eltern, die dann gekündigt haben, aber das ging grundsätzlich von den Eltern aus. Ich würde auch nie denjenigen Vorwürfe machen, von wegen freier Platz, für den Ersatz gefunden werden muss usw. Wir mussten am Anfang auch einen Verhaltenskodex im Verein aufstellen, da es immer eine Mutter gab die grundsätzlich Streit im Kinderladen vor den Kinder gesucht hat. Gut, dass ihr die Möglichkeit habt zu wechseln. Du kannst mir auch gern eine PN schicken. LG Claudia
Es geht bei der Vertragskündigung nicht ums Gehenlassen (gehen kannst du mit deiner Tochter, wohin du willst!), sondern darum, wer die Gebühren zahlt. Die Kindergartenkosten für ein Kind setzen sich zusammen aus dem Elternbeitrag, den du normalerweise selber zahlst und in dem Gemeindezuschuss an die Kindergärten, den das örtliche Jugendamt austeilt. Wenn deine Tochter also schon nächste Woche in den neuen Kiga gehen kann, belegt sie somit 5 Wochen lang 2 Kindergartenplätze (auch wenn sie nur in einen geht). Du müsstest also für 5 Wochen doppelt den Elternbeitrag bezahlen und die Gemeinde müsste den Gemeindezuschuss an zwei Kindergärten entrichten. Selbst wenn du bereit bist, für deine Tochter doppelt zu zahlen, heißt das nicht, dass das Jugendamt dazu ebenfalls bereit ist. Ich würde aber einfach mit dem neuen Kindergarten und auch mit dem Jugendamt das Gespräch suchen und das Dilemma schildern. Vielleicht zeigen sie dort mehr Kulanz als der Psycho-Kindergarten und können dir doch irgendwie einen nahtlosen Vertragsübergang ermöglichen, so dass eine Doppelbelegung umgangen wird. Wenn nicht, soll der neue Kindergarten halt 6 Wochen lang den Platz für deine Tochter freihalten. Einfach nett darum bitten, die problematische Situation schildern und auf Verständnis hoffen. Wenn alles nichts hilft, würde ich das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in Anspruch nehmen. Bei der Vorgeschichte sollte es nicht schwer sein, einen wichtigen Grund zu finden.