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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Saskia0309

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Hallo ihr lieben Ich hätte mal eine Frage, vielleicht hat jemand Erfahrung damit Mein Partner hat aus einer vorherigen beziehung bereits ein Kind. Er zahlt für ihn Unterhalt und wurde in eine Stufe höher gestellt, weil er nur ein Unterhaltspflichtuges Kind hat. Jetzt erwarten wir unser erstes gemeinsames Kind. Muss er dann weniger an die Mutter seines ersten Sohnes zahlen? Vielen Dank für Antworten.


NaIch

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Hallo. In der Tat wird in der Tabelle bei den Stufen von 2 Kindern ausgegangen. Also auf jeden Fall euer Kind nach Geburt dort melden und angeben. Wenn sich sein Gehalt nicht geändert hat, müsste er dann etwas weniger zahlen. LG


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Wichtig: gibt es einen Titel? Dann mus dieser erst geändert werden, bevor man weniger zahlen darf. Der kann aber erst geändert werden, wenn das 2. kind auf der Welt ist. Gruss D


liwei

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Hallo Ja, dann muss er weniger zahlen. Weil er ja dann auch euerm Kind gegenüber Unterhalts pflichtig ist. Falls ihr verheiratet seid und du nicht arbeitest, wegen Geburt. Wird er auch dir gegenüber unterhaltspflichtig und es wird nochmal weniger. Bei Meinem exmann ist es genauso.


cube

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Wieso sollte er automatisch weniger für Kind 1 zahlen müssen? Kommt doch darauf an, wieviel er verdient und wieviel nach Abzug für seine jetzige Familie noch übrig bleibt. Zumal das Einkommen von Partnerin 2 ja indirekt mitgerechnet wird, da gemeinsamer Haushalt.


Saskia0309

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Antwort auf Beitrag von cube

Weil er jetzt Stufe 6 zahlt obwohl er laut verdienst Stufe 5 ist aber die gesetzliche Regelung sagt, er hat nur ein Kind und deswegen muss er Stufe 6 zahlen.


cube

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Ah ja - verstanden. Ja, dann muss er weniger zahlen. Ist der Unterhalt privat geregelt worden oder wurde er amtlich festgelegt? Das ist mit Titel gemeint. Dieser Titel ist bindend und er muss erst geändert werden, bevor dein Partner weniger zahlen darf. Der Titel kann vom Jugendamt oder Gericht ausgestellt worden sein und ist eben dann ein offizielles Dokument. Die darin festgelegte Summe an Unterhalt darf dementsprechend nicht eigenmächtig einfach reduziert werden.


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

Ein Titel ist ein Urteil. Titel = tituliert also festgestellt. Ihr dürft nicht automatisch weniger zahlen. Ich würde zum Rechtsanwalt gehen. Der setzt ein Schreiben an die Kindesmutter auf, in dem er mitteilt, dass der Kindesvater zum 2. MAL Vater wird und nach der Geburt den regulären und reduzierten Anteil an das erste Kind zahlen wird. Wieviel das ist? Düsseldorfer Tabelle gibt es im Netz. Wenn im Vorfeld die Ankündigung erfolgt, gibt's hinterher weniger Ärger


Saskia0309

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Ah super danke. Ja der Titel besteht da wir es damals über das Jugendamt laufen lassen haben. Wird da nochmal komplett neu berechnet? Denn er hatte eine Schichtumstellung in der arbeit und verdient momentan weniger Netto als zu dem Zeitpunkt wo der Unterhalt berechnet wurde. Laut Jugendamt ist nur die Mutter berechtigt den Unterhalt neu zu berechnen und das alle 2 Jahre.


Brummelmama

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Da sich der Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle nach dem Entgelt auch Weihnachtsgeld, Firmenwagen etc berechnet, ergibt....sich der Betrag bei weiteren Verpflichtungen. Ich würde zum. RA gehen und dem die weitere Berechnung überlassen. Und bei geänderten Entgelt und weiteren Kindern muss neu berechnet werden und dieses Recht auf Auskunft, Zahlung und Einbehält bzw. Änderung steht beiden Parteien zu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

dass ein Anwalt nichts umsonst berechnet. wenn eh schon alles über eine Beistandschaft läuft, weshalb nicht dort angeben und berechnen lassen?


Brummelmama

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Ich für mich würde den anwaltlichen Weg gehen und das es was kostet, ist klar. Ich habe schon recht seltsame Untrrhaltsbetechnungen gesehen und ich würde zu einem Ra für Familienrecht gehen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

du brauchst ja auch keine neuberechnung ICH würde keinem Anwalt ein paar hundert euro in den rachen werfen, wenn es eine andere stelle umsonst macht. anfechten kann man dann immer noch. aber wenn es schön macht!


Brummelmama

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Warum hängst du dich daran so auf? Letztlich hat mich stutzig gemacht, dass angeblich nur der Abspruchsteller das Recht haben soll, Neuberechnungen einzufordern und diese Aussage wäre anwaltlich nicht erfolgt. Natürlich kann es jeder so handhaben, wie er es möchte und da braucht man nicht schnippisch reagieren, denn das dies so ist, ist völlig klar. Wenn man wissen möchte, welche Gebühr anfällt, auch dies kann man im Netz im Vorfeld ersehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Brummelmama

wenn alles so klar wäre, hätte die ap ja nicht gefragt. ich gebe lediglich zu bedenken, wenn das für dich schnippisch ist, kann ich dir auch nicht helfen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Saskia0309

ich würde mich an denjenigen wenden, der ihn eine stufe höher gestellt hat und um neuberechnung bitten, auch wenn nichts und/oder wenig Änderung dabei rauskommt.