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Kindergeldanspruch im Ausland

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Hallo, wir (Mann, Frau, Kind) leben seit 6 Wochen in Dänemark. Nun haben wir hier in DK den Antrag auf Kindergeld gestellt. Da es hier in DK etwas weniger Kindergeld gibt als in D, wurde uns gesagt, dass die Kindergeldkasse in D den Differenzbetrag an uns weiterbezahlt. Bsp. hier sind es 130 €, also würde ich 34€ aus D weiterhin bezahlt bekommen. So, nun muß ich in D bei der Familienkasse anrufen, wollte aber im Netz vorab nach den Bestimmungen suchen, leider finde ich nicht, bzw. da steht, man hat nur Anspruch, wenn man in D einkommensteuerpflichtig ist und/oder man einen Wohnsitz hat. Beides trifft aber nicht zu. Wir wissen aber von anderen Deutschen, dass wir den Differenzbetrag bekommen. Ich wollte mich halt vor dem Anruf wappnen, im FAlle ich eine,mmh sagen wir mal, nicht so kompetente Ansprechpartnerin habe. Kennt sich von jemand von Euch damit aus ? Bin für jede(n) Hilfe/Tipp dankbar. Lg. aus DK


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Stimmt so, nur wer in Deutschland wohnt, bekommt den Ausgleich des Kindergeldes


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Mmmh, warum sagt mir dann die dänische Kommune, dass ich Anspruch auf Ausgleich habe ?


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Also meine Schwägerin wohnt in England und bezieht von dort Kindergeld, auch weniger als hier und bekommt den Differenzbetrag NICHT von D gezahlt. Sie ist auch weder hier einkommensteuerpflichtig noch hat sie hier ihren Wohnsitz. Also hast Du keinen Anspruch. Die Auskunft, die man Dir über andere gegeben hat ist schlichtweg falsch, leider. Letztlich weiß ich das aber, weil ich mal im Jobcenter gearbeitet habe und dort fast täglich mit der Fam.kasse zu tun hatte. LG vaflor


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freundlich bei der Kindergeldkasse in D nachfragt, mehr als "Nein" kann Dir ja nicht passieren. Ich glaube aber auch eher nicht, dass Du da Ansprüche hast, da Du ja quasi ausgewandert bist und dem Deutschen Staat den Rücken gekehrt hast und somit keine Einnahmen mehr bringst. Warum sollte also die Allgemeineheit in D noch für Dich aufkommen? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen... Aber ein Anruf schadet nie. LG Ilona


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Es hängt davon ab, wo die Kinder leben und wo die Eltern einkommensteuerpflichtig sind. Da BEIDES in Dänemark ist, ist D nicht ausgleichspflichtig, dazu müßten die KINDER ihren Wohnsitz in D haben, denn D bezahlt Kindergeld für in D lebende Kinder. Wenn andere Eltern Dir das so gesagt haben, wirst Du sie auch fragen müssen, wie sie beschissen haben, um den Ausgleich zu kriegen.


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Das, was ich dachte, und nicht zu sagen wagte.... Gruß, Elisabeth.


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Ist so wie MP sagt, wenn Ihr im Ausland gemeldet seid, dann gibts von hier nix mehr, wenn Ihr dort z.B. nur arbeitet, dann gibt es diesen Ausgleich. Hatten wir z.B. als Mann in Holland arbeitete, wären wir nach Holland gezogen hätte es nur holl. Kindergeld gegeben. LG Nina


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Schön ist allerdings, daß es z.B. Luxemburg so macht, daß sie auch den Ausgleich zahlen, sprich: Kinder leben in D, Papa arbeitet in Luxemburg und hat dort seinen ersten Wohnsitz, dann zahlt Lux den Ausgleich zwischen Kindergeld D und Kindergeld Lux, denn in Lux gibt's mehr für's Kind.


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Hallo, danke für Eure Beiträge. Ich habe eben mit der Dänischen Kommune (Gemeinde) gesprochen. Es gibt dort wohl ein Formular für die deutsche Kindergeldkasse, wonacht uns wohl tatsächlich ein Ausgleich zusteht . Mit "Bescheissen", wie mir vorgeworfen wurde, hat das nichts zu tun.... Ein Versuch ist es wert, wenn es nicht klappt, müssen wir deshalb ganz bestimmt nicht am Hungertuch nagen. Trotzdem danke. Lg.


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Ja aber warum soll Dir ein Ausgleich zustehen? Ich bin auch im Ausland mit einem sehr viel geringeren Kindergeld als D und ich weiss beim besten Willen nicht warum mir D einen Ausgleich zahlen sollte. Ich zahle dort weder Steuern noch Sozialabgaben und habe auch keinerlei Absicht das je zu tun. Ich verstehe nicht was der Sinn dahinter ist, mal abgesehen, dass mehr Geld besser als weniger ist.


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"Arbeiten Sie in Deutschland? Ja/Nein?" Mit "Nein" wär das dann erleidigt... Papier ist geduldig, Anträge gibts für ALLES. Ob die dann genehmigt werden, steht wieder auf einem anderen Blatt Papier...*lach Ich kanns mir bei Eurer Konstellation immer noch nicht vorstellen. LG Ilona


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die Absicht wieder zurückzukehren (befristeter Arbeitsvertrag?), vielleicht nach einem Jahr oder so? Dann könnte ich es mir vorstellen... LG Ilona


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kannst du schon sooo gut dänisch??? *staun*


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.. Du bekommst nur die Differenz wenn Du noch in Deutschland wohnst. Wir wohnen in der Schweiz und haben 3 Kinder. Wir bekommen nur das Schweizer Kindergeld von ca. 100 EUR pro Kind. Als ich noch Grenzgänger war, habe ich die Differenz in Deutschland bekommen aber jetzt nicht mehr.


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.....Dt.-Schweiz. Kigeld gibt es nur wenn ihr in Dt. Steuern zahlt, also in Dt. wohnhaft seid. Demzufolge gibt es auch kein Differenzbeträge. LG Carmen


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