-Julinchen-
Hallo, meine Frage klingt wahrscheinlich etwas seltsam, deswegen habe ich auch Hemmungen direkt beim Notar nachzufragen. Aber vielleicht weiß das jemand von euch. Kann man einen notariellen Schenkungsvertrag über ein Grundstück kurz nach (3- 4 Tage)Vertragsunterzeichnung widerrufen, also nichtig machen, wenn Schenker sowie Beschenkte einverstanden sind. Bevor der Grundbucheintrag stattfindet? Also ich meine, dass der Notar den Vertrag storniert oder für nichtig erklärt oder wie auch immer. Die Gründe für die Meinungsänderung würden jetzt hier zu weit führen. Ich denke, dass es nicht möglich ist. Erst später, falls Vereinbarungen aus dem Vertrag nicht erfüllt werden.
Einfach anrufen und fragen, das kostet dich fünf Minuten. Oft muss dafür gar nicht der Notar selbst gefragt werden, sondern die Mitarbeiter wissen diese Dinge auch schon. Für „nichtig“ erklären oder stornieren kann man den Vertrag wohl nicht, aber man kann ihn aufheben. Ob das eine Gebühr kostet, weiß ich nicht. Solche konkreten Dinge kann man nie übers Internet klären. Mach‘s dort, wo der Fachmann sitzt! LG
Ob das geht, darüber wird man euch aufgeklärt haben. Der Notar ist auf jeden Fall euer Ansprechpartner. Auch über die Kosten welche dafür fällig werden.
Ich kenn mich wirklich nicht aus, entschuldige, dass ich trotzdem antworte. Wenn sich beide Parteien einig ab zum Notar und fragen, ob "stornieren" geht, ansonsten einen Rückschenkungsvertrag aufsetzen. Gerade bei sowas wichtigem solltest zu keine Hemmungen haben! Nicht das zum Schluss alle gelackmeiert sind! Ich denke Notare haben schon wesentlich skurrilere Dinge erlebt, als eure Situation.
So oder so würde ich den Notar bald kontaktieren, bevor das Ganze ans Grundbuch geht.
Wenn ALLE Vertragsparteien einig sind, kann man den Vertrag m. E. auflösen. Ich würde es schnell tun, bevor der Grundeintrag erfolgt, das spart Kosten.
Hi Julinchen! Ruf dringend beim Notar an und stoppe den Vollzug der Urkunde unter den hier von Dir genannten Umständen! Je nach Bundesland geht der Antrag elektronisch ans Grundbuchamt, wir stellen die Anträge schon direkt nach Scan der Urkunde ins System. Kann also sein, dass der Vollzug schon im Gange ist, Schenkungs/Erbschaftssteuerstelle und Grunderwerbsteuerstelle schon anheschrieben wurden, für letzteres gibt es eine Frist. Innerhalb! von 14 Tagen muss der Vertrag beim Finanzamt angezeigt sein. Machen wir daher alles ebenfalls direkt.
Ruf im Notariat an, dass alles gestoppt wird, die einen Aufhebungsvertrag vorbereiten sollen und ihr alle den schnell unterschreiben könnt! Dafür fallen zwar wieder Kosten an, aber vllt spart Ihr so wenigstens noch die Gerichtskosten. Hoffe, Du liest das hier .
VG ohno
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