bezaubernde_Ginella
Hallo zusammen, eine Freundin von mir hat in einem Kindergarten gearbeitet. Sie verstand sich mit dem Team super, mit der Leitung gab es damals allerdings Probleme (die Leitung hatte mit jedem Mitarbeiter ein Problem, also vielmehr war die Leitung das Problem, denn im Team hätte es gepasst.) Sie hat dann da aufgehört und woanders angefangen. DIe Leitung wechselte, das Team blieb bestehen. Nun war wieder eine Stelle in dem Kindergarten frei, sie bewarb sich wieder. Sie bekam eine Einladung zum Vorstellungsgespräch und es wurde ihr von der neuen Leitung in Aussicht gestellt, zum 1. Februar dort anfangen zu können. Heute bekam sie einen Anruf, daß die Stelle doch abgesagt würde, weil sich die neue Leitung über sie kundig gemacht hätte und es somit nicht in Frage kommen würde. Meine Freundin ärgert sich darüber, denn das Problem, das es damals gab, hatte nur mit der Leitung zu tun. Sie hätte sich so sehr gefreut, wieder mit dem alten Team arbeiten zu können. Die neue Leitung gab am Telefon bekannt, daß sie die Zusammenhänge von damals nicht kennt. Meine Frage: Darf die Leitung aufgrund von "Hörensagen" absagen? Kann meine Freundin irgendwas tun, oder sollte sie lieber die Klappe halten und weiterhin arbeitslos zu Hause sitzen?
Solange kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, besteht auch kein Arbeitsverhältnis. Wenn die neue Leitung eine negative Auskunft über Deine Freundin bekommen hat, kann sie noch absagen, solange kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
tja, das ist leider so. wenn man sich irgendwo bewirbt, holen diese firmen erkundigungen über dich ein. das kann beim alten arbeitgeber sein, das kann übers internet sein (facebook, google ect). irgendwas muß ja vorgefallen sein mit der alten leitung und das nicht zu knapp. und daß dies weitergegeben wird, ist nur verständlich. würdest du jemanden einstellen, wenn du wüßtest, derjenige hat sich mit seinem alten arbeitgeber gezofft? also ich bin ehrllich, ich würde denjenigen nicht einstellen, weil ich angst hätte, ich bekomm ebenfalls ärger mit der person. ob das nun stimmt oder nicht, da steht dann wohl aussage gegen aussage.
also, ich weiss ja nicht, wie das bei euch in deutschland ist, aber bei uns in der schweiz darf ein potentieller arbeitgeber nicht einfach referenzen einholen, wenn dies vom bewerber nicht ausdrücklich erlaubt wurde. über internet, facebook und co. ist es verboten für die firma/arbeitgeber, umgekehrt aber nicht. also der bewerber darf sich im netz über den neuen arbeitgeber informieren. das problem ist nur, ob verboten od. nicht, kann man den grund für die absage kaum beweisen. sie muss die absage akzeptieren, was will sie sonst tun? schade für deine freundin. v.
Ich weiß nicht, ob ich es tun würde, aber ich bin ja auch nicht in einer Position, wo ich solche Entscheidungen zu treffen habe
Ich verstehe aber auch meine Freundin, die megamäßig enttäuscht ist. Erst wurde sie von der Exleitung aufs übelste fertiggemacht (wie eben alle anderen aus dem Team auch, nur daß sie das Pech hatte, unmittelbar mit der Leitung zusammen arbeiten zu müssen, während die anderen ja in andren Gruppen eingeteilt waren) und jetzt wird sie aus diesem Grund nicht genommen.
Da fällt mir ein: Ich glaube, wenn ich die Leitung wäre, ich würde mich bei den Kolleginnen umhören, ob sie der Meinung sind, daß es gut bzw schlecht ist, wenn sie eingestellt würde. Das spiegelt die Situation von mehreren Seiten wider und man kann sich doch eher ein Bild machen, wie wenn es einseitig ist.
Meine Freundin meinte halt nur, ob es Sinn macht, dem Arbeitsamt diesen Floh ins Ohr zu setzen oder doch lieber klein beigeben (das habe ich ihr geraten, weil ich denke, es bringt ja nichts außer weiterem Ärger, den man sich sparen kann) - sie tendiert jedoch eher dazu, Stimmung zu machen, weil sie Angst hat, aufgrund der damaligen Situation (5 Jahre her übrigens) nirgends mehr unterzukommen. Der Schuß kann in meinen Augen aber auch nach hinten losgehen, oder?
Welchen Floh will sie denn da dem Arbeitsamt ins Ohr setzen? Was sollen die denn tun? Was erwartet sie von denen, wenn sie da jetzt Rabatz macht?
Arbeitsamt macht wohl kaum Sinn. Aber sie kann der neuen Leitung ja einen ausführlichen Brief schreiben mit ihrer Sicht der Dinge und bitten, die Ex-Kollegen zum Sachverhalt und zu ihrer Person zu befragen.
auch wenns verboten ist, gemacht wird es dennoch. sie müssen ja nicht den grund sagen, wieso man nicht eingestellt wird. genauso existieren ja diese schwarzen listen nicht, aber sie existieren doch.
Ich würde auch eher dazu tendieren, mit der neuen Leitung Kontakt aufzunehmen und nochmals um ein Gespräch zu bitten, in dem sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildern kann. Freundlichkeit ist da oberstes Gebot. Hat sie noch Kontakt zu den Ex-Kolleginen. Vielleicht könnten diese auch nochmal ihre Empfehlung für deine Freundin abgeben. Viel Glück.
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