Mitglied inaktiv
http://www.zeit.de/news/2012-01/11/bundespraesident-wulffs-anwalt-rechtlich-an-veroeffentlichung-gehindert-11170802 Ich verstehe das so, das die Veröffentlichung der Fragen nicht möglich ist, da jeder Journalist, der eine Frage gestellt hat, das Recht an seiner eigenen Frage hat??? Das würde ja bedeuten, das jede Pressekonferenz ungesetzlich ist, weil der Journalist A ja durch die Frage vom Journalisten B zu Wissen kommt, das nur durch die Fragestellung von B herrührt und somit das "Eigentum" von B wäre? Verstehe ich das jetzt falsch? Gibt es eine Übersetzungshilfe, so etwas wie "Bundespräsidenten für Dummies"?
unabhängig von wullf mal allgemein zum procedere du kannst eine pk nicht mit direkt gestellten fragen vergleichen. bei ner pk hat man halt dann pech, wenn man meint, eine besonders kluge frage gestellt zu haben und die antwort bekommen alle. deshlab werden auch so selten fragen gestellt, sondern es stürzen sich nach der pk immer alle auf die protagonisten. es ist ja auch ärgerlich, wenn man eine geschichte recherchiert, von der kollegen keine ahnung haben, die person damit konfrontiert und diese die antworten zb der agentur gibt und alle sie haben. passiert auch öfter und ist mehr als ärgerlich.
Bei pk dachte ich eben an einen Nick aus dem sog. Hauptforum ;-) Aber Danke für deine Gedanken. Dann verstehe ich das jetzt besser.
Oder habe ich etwas mißverstanden? Ich könnte einen zeitlichen Versatz (1-2 Wochen) der Veröffentlichung verstehen. Aber sich mit Datenschutz rauszureden ist Käse.
Hallo, du siehst das schon richtig : Das Statement ist eine sehr einfache Ausrede. Ein "Urheberrecht an der eigenen Frage" gibt es so nicht. Also wenn z.B. ein Journalist gefragt hat : "Haben Sie irgendwann einmal mit Herrn XX gegessen, wie hoch war die Rechnung und wer hat sie gezahlt ?", ist das keine urheberrechtlich relevante Wörterkombination. Da kann man die Frage und die Antwort selbstverständlich veröffentlichen. Wenn ein Journalist dieselbe Frage (die habe ich mir frei ausgedacht) untermauert hätte mit eigenen Recherchen in der Art : "Hinweise auf ein solches Treffen zum Essen gibt es durch die Angaben von YY. ZZ hat zudem angegeben, er habe Sie mit XX um 13.20 Uhr zum Restaurant BB gehen sehen und um 14.20 Uhr wieder weg. Sie benutzten dabei den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen aa-bb 111 und XX fuhr mit der Straßenbahn Linie 5 weg. Mir liegt auch die Rechnung des Restaurants CC vor, die auf 2 Mineralwasser, einen Tafelspitz und einen Nizza-Salat sowie zwei Kaffee lautet" Usw ... Dann, nur dann, wäre die in dem Link angegebene Begründung von wegen Recht an Frage und Recherche nachvollziehbar. Allerdings könnte man natürlich solche Probleme ganz einfach vermeiden, indem man die Frage nur auszugsweise wiedergeben würde - und die Antwort vollständig. Genau dieses Vorgehen passt aber leider in die bisherige Taktik von Wulff : Salamiartig, nie mehr angeben und einräumen als unbedingt notwendig und sich die entlegenste Hintertür offenhalten. Wie sagte Journalist Leyendecker in etwa : Was Wulff sagt ist nicht wirklich falsch aber auch nicht ganz richtig. Das ist peinlich und beschämend. Wenn er die Grenzen des Erlaubten wie ein "Jedermann" ausloten und für sich in Anspruch nehmen möchte, soll er auch einen Job wie diese "Jedermänner" machen ! (wobei ich sicher bin, dass die wenigsten "Jedermänner" so sind und handeln !) Gruß Anna (lass dir nichts einreden : Du magst nicht "vom Fach" sein, aber mit gesundem Menschenverstand kommt man da auch weiter :-)
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