Mitglied inaktiv
Hallo, das ist jetzt für mich mal aktuell, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Mein Sohn ist vor einiger Zeit von einem großen Hund in die Hand gebissen wurden. Es war eine tiefe Wunde, bis auf den Knochen und mußte im Krankenhaus genäht werden. Es war aber "bloß" eine Fleischwunde, Knochen oder Sehnen sind nicht verletzt wurden. Jetzt rief die Haftpflichtversicherung des Hundehalters bei uns an und wollte mit uns ein Schmerzensgeld aushandeln. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß meinem Sohn Schmerzensgeld zusteht und habe gesagt, ich rufe Anfang nächste Woche zurück. Wenn wir die eine bestimmte Summe akzeptieren, entlassen wir die Versicherung aus der Haftung für eventuelle Folgeschäden. Ich bin ganz unsicher, mein Sohn benutzt den Daumen immer noch nicht richtig, er sieht auch etwas deformiert aus. Ich denke aber mal, das wird sich noch geben. Hat jemand Ahnung, in welcher etwaigen Höhe uns Schmerzensgeld zusteht? Würdet Ihr die Versicherung aus der Haftung entlassen? LG Romacel, die ein bißchen grübelt....
Solange die Behandlung nicht abgeschlossen und die Hand vollständig wiederhergestellt ist: NIEMALS! Was, wenn noch kosmetische Operationen nötig sind? Oder doch Komplkationen auftreten??? Ich bezweifle allerdings auch, daß die Versicherung sich so einfach freikaufen kann und Deinem Sohn Schermzensgeld nicht ohnehin zusteht.
wende dich an einen anwalt und lass den das regeln. der braucht von dir dann nur die einwilligung (schriftlich), dass er die krankenakten einsehen darf. er wird dich auch beraten, wie es weitergeht bzw weitergehen muss. wenn du jetzt akzeptierst, verwirkst du jede weiteren rechte! was die antwaltskosten betrifft, so kommt entweder auch die versicherung dafür auf, oder aber, da es im namen deines sohnes ist (minderjährig) sollte anspruch auf rechtskostenhilfe oder rechtskostenbeistand (oder wie immer das nu heisst) bestehen. wenn du das alleine regelst ziehn die dich eh nur über tisch! lg rochen
Hi, das Angebot hört sich aber schwer sittenwidrig an... Ich glaube nicht wirklich, dass sich eine Versicherung aus einer späteren Haftung für Folgeschäden freikaufen kann. Schmerzengeld und Haftung für den entstandenen Schaden sind zwei völlig unterschiedliche juristische Komplexe, die miteinander nicht verknüpft sind. Die Zahlung aufgrund eines Vergleichs ist eine Abfindung und kein Schmerzensgeld... Lass' dich da bloß auf nix ein, ohne vorher mit einem spezialisierten Anwalt gegesprochen zu haben! LG, W
Hallo! Folgeschäden können noch nach längerer Zeit auftreten! Deswegen laß Dich auf so einen Deal bloß nicht ein. Die wollen sich (wie geschrieben) bloß freikaufen. Normalerweise steht Dir ein Schmerzensgeld zu - von der Versicherung des Hundehalters, glaube ich. LG Antje
Normalerweise steht Dir ein Schmerzensgeld zu - von der Versicherung des Hundehalters, glaube ich. Aber das solltest Du auf alle Fälle mit einem Anwalt bereden (haben einen ähnlichen Fall in der Bekanntschaft).
Hallihallo, als ähnlich Geschädigte kann ich Dir von dem Versicherungsangebot auch NUR ABRATEN!!! Die Wunde Deines Sohnes kann sich auch nach Jahren infizieren oder er kann nach einem Wachstumsschub die Finger nicht richtig bewegen! Die Hundehaftpflicht ist nicht ohne Grund bis zu 3 Mio. € Schmerzensgeld abgesichert! Was ist wenn Dein Sohn später mal etwas handwerkliches oder künstlerisches machen möchte und die Hand nicht richtig nutzen kann...kosmetische Operationen sind unglaublich teuer und diese zahlt man nicht aus der Portokasse! Wenn Du magst schaue ich gerne mal in unseren Hundehaftpflichtversicherungen nach wie das genau aussehen kann...wende Dich DRINGEND an einen guten Rechtsbeistand! Ein Schmerzensgeld bekommt Ihr in jedem Fall auch unter Ausschluss des weiteren Schadensverzichtes! Habt Ihr eine Unfallversicherung? Auch diese tritt ZUSÄTZLICH in Kraft!!! Liebe Grüße Chris
Hi, ich würde bei solchen Geschichten nichts vereinbaren, ohne mit meinem Anwalt darüber gesprochen zu haben! Da kann wirklich so einiges nachkommen... gerade bei Tierbissen. LG Ela
Hallo das hört sich doch sehr nach über den Tisch ziehen an. Also Schmerzensgeld und Versicherungsabgeltung hat gar nix miteinander zu tun. ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen, ist der Fall denn zur Anzeige gekommen? Falls der besitzer seine Beaufsichtigungspflicht vernachlässigt hat, könnte das auch noch Folgen für ihn haben..... darauf wird dich aber ein Anwalt hinweisen.... lg schnuffelente
Hallo, ich danke Euch für Eure Antworten. Ich werde warscheinlich nichts unterschreiben und auch nochmal den Kinderarzt, bzw. Chirurgen zu Rat ziehen, wie gut oder schlecht der Daumen meines Sohnes verheilt ist. Einen Anwalt werde ich nicht konsultieren, ich möchte nicht, daß der Hundebesitzer noch Ärger bekommt. Es sind sehr gute Nachbarn von uns und sie haben ohnehin ein schlechtes Gewissen und haben auch aus der Sache ihre Lehren gezogen. Mir geht es auch nicht in erster Linie um die Höhe des Schmerzensgeldes, vielmehr darum, daß die Versicherung nicht für Folgeschäden aufkommen will. Darum werde ich als erstes wie gesagt, nochmal mit meinem Sohn zum Arzt gehen und danach entscheiden, wie ich weiter vorgehe. LG Romacel