Mitglied inaktiv
Ich habe versucht, dei Ebay ein doppelt geschenktes Waveboard zu verkaufen. Leider bin ich nun bei Ebay gesperrt worden. Derjenige, der mich hat sperren lassen, meinte, dass NIEMAND außer ihm Waveboards verkaufen darf, da er das alleinige Patentrecht darauf hat. Man darf, seiner Meinung nach, weder Waveboards verkaufen, noch den Namen "Waveboard" benutzen. Nun habe ich ans Patentamt geschrieben und folgende Antwort bekommen: "in der Datenbank http://register.dpma.de/ des DPMA haben Sie die Möglichkeit selbst zu recherchen, ob es die Marke "Waveboard" geschützt ist und wenn ja für welche Waren und/oder Dienstleistungen. Es ist nämlich nicht möglich, einfach nur bestimmte Begriffe zu schützen. Man kann nur Marken schützen lassen und Marken stellen Herkunftzeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen dar, um gleiche Waren oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen von einander zu unterscheiden. Dabei sind nur Bezeichnungen als Marke schutzfähig, die Unterscheidungskraft und Kennzeichnungskraft besitzen. Es darf sich dabei um keinen Fachbegriff handeln, sondern sollte möglichst für die zu kennzeichnenden Waren oder Dienstleistungen phantasievoll sein. Insofern ist bei Durchführung einer Recherche nach der Marke "Waveboard" aufmerksam zu prüfen, ob die Marke überhaupt eingetragen wurde und wenn ja für welche Waren oder Dienstleistungen und in welcher Markenform ( Wortmarke oder Bildmarke). Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht dieses Zeichen für die benannten Waren und Dienstleistungen zu benutzen und jedem anderen die Benutzung dieses oder eines ähnlichen verwechslungsfähigen Zeichens für gleiche oder ähnliche verwechslungsfähige Waren oder Dienstleistungen zu verbieten. Außerdem handelt es sich immer um die gewerbliche Nutzung einer Bezeichung. Wenn Sie ein Produkt unter der entsprechenden Fach-bezeichnung verkaufen, stellt dies keine gewerbliche Nutzung dar. Da das DPMA gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz aber keine rechtliche Beratung durchführen darf, sollten Sie sich jedoch an einen Patent- oder Rechtsanwalt wenden." Wie lässt sich das verstehen?????? MfG
Schaut mal. Diesen Eintrag habe ich beim Patentamt gefunden: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020080299762/DE MfG
Bei der Firma, die das angeblich alleinige Recht hat, Waveboards zu verkaufen, handelt es sich um streetsurfing GmbH. MfG
Hallo, ich verstehe das so, dass die Firma streetsurfing ein Board entwicklet hat und dieses Produk "Waveboard" genannt hat. Warscheinlich kann man schon originale Boards der Firma streetsurfing bei Ebay mit dem Begriff "Waveboard" verkaufen, nicht jedoch ähnliche Boards anderer Marken. Sicher handelt es sich bei deinem Board nicht um ein Waveboard von streetsurfing, oder ? Du dürftest ja bei Ebay z.B. auch nur Bausteine der Firma Lego als Legosteine bezeichnen oder nur eine Puppe der Firma Mattel als Barbie bezeichnen etc. Liebe Grüße, Gold-Locke
Hallo nochmal, das habe ich bei Wikipedia gefunden: Entwicklung Der Vorgänger des Waveboards wurde von einem koreanischen Designer entwickelt und dort ab dem Jahr 2003 verkauft, derzeit liegen die Lizenzrechte für solche Caster Boards bei den US-Firmen Street Surfing (Produktname: The Wave, Waveboard) und Razor (RipStik). The Wave kam im Jahr 2004 auf den US-amerikanischen Markt (RipStik: 2007) und wurde in Deutschland bei der ispo SPORT & STYLE 2007 in München unter dem Produktnamen Waveboard vorgestellt. Da beide Geräte aus demselben Patent hervorgegangen sind, unterscheiden sich The Wave und RipStik nur in einigen Details wie der Breite der Fußplatten, Länge und Ausführung des Drehstabs sowie der Ausführung der Caster-Rollen und des Neigungswinkels ihrer Drehachsen. Anhänger der jeweiligen Boards sprechen dem einen bessere Fahreigenschaften, dem anderen höheres Trickpotential zu. LG, Gold-Locke
Hm, also es ist bei ebay verboten, ein Produkt mit einem Markennamen zu bewerben, wenn es diesen Markennamen nicht wirklich trägt, sondern nur im Volksmund hat. Man darf einen Hochdruckreiniger da nicht "Kärcher" nennen, wenn er nicht von der Firma Kärcher ist, ein Klebeband nicht "Tesa", usw. Wenn also diese Firma den Namen "Waveboard" tatsächlich für sich geschützt hätte, dann dürfte man ein Waveboard einer anderen Firma bei ebay nicht Waveboard nennen. Allerdings hätte ich den Patentamt-Auszug jetzt auch so verstanden, dass es nicht geklappt hat, den Namen "Waveboard" zu schützen? Ich fürchte, im Zweifel frag einen Anwalt... LG sun
also ich versteh das so: den begriff waveboard kann man nicht schützen lassen, da es sich um einen gegenstand handelt und nicht um eine marke. so wie halt z. b. Taschentüchter... kann man nicht schützen, aber tempo schon. die anmeldung hat ja auch nicht funktioniert. hmmmm, mall auf andere antworten gespannt bin
solches wieder veräußern! nix verstehen..... hier gibt es doch ziche .... siehe z.b. http://cgi.ebay.de/Waveboard-Streetsurfer-mit-Tasche-NEU_W0QQitemZ190439047283QQcategoryZ13372QQcmdZViewItemQQ_trksidZp4340.m263QQ_trkparmsZalgo%3DSIC%26its%3DI%26itu%3DUCI%252BIA%252BUA%252BIEW%252BFICS%252BUFI%26otn%3D4%26pmod%3D320584550039%26ps%3D63%26clkid%3D5964749382574082388 dabei verstehe ich, wie immer, nicht, wie man so dösig sein kann und darauf bietet. edeka hatte exakt das waveboard vergangene woche für sage und schreibe 29,99 €! warum bietet man knapp 40 € dafür ????
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