Mitglied inaktiv
Mir ist gerade einer hinten drauf gefahren. Wir haben Personalien, Versicherung etc getauscht. Eine Stunde später hatte er den Unfall auch schon seiner Versicherung gemeldet. Von daher gibt es kein Problem. Allerdings war ich eben in der Werkstatt um mein Auto mal begutachten zu lassen, und der Monteur meinte, dass der Schaden doch erheblich sei, und morgen kommt der Gutachter. Auf den ersten Blick ist nur die Stoßstange gebrochen. Nun sah er noch, dass die heckklappe verzogen ist, und auf der Hebebühne kam noch mehr raus. Nun meine Frage... Das Auto ist gerade mal 3 Jahre alt, ein Peugeot 807, den wir eigentlich nächstes Jahr wieder abstoßen wollten und uns einen Neuen holen. Wenn ich den nächstes Jahr verkaufe, muss ich ja wohl den Schaden angeben. Ist das dann ein Unfallwagen, führt das zu einer Wertminderung? Bekomme ich die auch von der gegenerischen Versicherung ersetzt? macht das der Gutachter, oder auf was muss ich da achten? Danke und LG Reni, noch zitternd und geschockt!
den Schaden musst du beim Verkauf angeben, sonst kann der Käufer auch nach ein paar Jahren den Verkauf rückgängig machen. Empfehle dir einen Rechtsanwalt mit dem Schaden zu betrauen. Der regelt das dann für Dich.
Im Normalfall bekommst Du jetzt von der KFZ-Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten und den merkantilen Minderwert ersetzt (zumindest war das bei uns so). Der Gutachter wird Dich aber nochmal genau informieren. LG
hallo warst du schuld? wenn ein rechtsnawalt helfen muß,hast du eine rechtschutzvers.? mir ist auch vor einem jahr jemand ins parkende auto gefahren,ein schaden von über 8000 euro. leider war der andere wagen ein leihauto und somit gab das riesen probleme,über ein jahr ging das hin und her. den schaden mußt du beim verkauf angeben. gruß carina
nein, war nicht meine Schuld. Er ist mir im Stadtverkehr hinten drauf gefahren. Nicht rechtzeitig gebremmst. Hat bei seiner Versicherung auch schon angegeben, dass es seine Schuld war. Da gibt es keine Probleme. Der Monteur meinte nur, dass bis zu einer gewissen Grenze, ein Schaden beim Verkauf nicht angegeben werden muss. Klar, wenn ein Blinker kaputtgefahren wird, ist das noch kein Unfallwagen. Aber wo die Grenze ist, und wie sich die Grenze berechnet weiß ich eben auch nicht. Lg reni
hm, also ich kann dazu soviel sagen, dass vor mehreren Jahren jemand in unser geparktes Auto fuhr. Es musste auf die Richtbank und dadurch war es ein Unfallwagen, ich glaube das ist ne recht schwerwiegende sache (obwohl man kaum was sehen konnte)
mir ist mal jemand an mein parkendes auto gefahren und hat die fahrertür beschädigt. auch das ist anzugeben!!! ich hatte das auto nämlich verkauft als unfallfrei und mußte es zurücknehmen, weil das als arglistige täuschung gilt. du mußt deinen schaden auf jeden fall angeben!! und wenn ich noch was raten darf: auf jeden fall zum anwalt, egal wer meint schuld zu sein...
Warum Anwalt? Was macht der dann? Hab zwar ne rechtschutz, aber die Selbstbeteiligung bleibt ja trotzdem an mir hängen, oder? ich glaube kaum, dass das die Versicherung des Unfallgegeners übernimmt, ist ja kein grund für einen Anwalt da. Lg reni
also ich kann da auch bissl was sagen, ich bin mal einem hinten drauf gefahren...naja hab ne sekunde nach links geschaut und dann stand der schon vor mir,hielt einfach auf der straße an der penner...naja egal,trotzdem war ich schuld,naja schon als es knallte sah ich wie der typ sein handy zückte und die polizei rief,ca.stunde später waren die auch da um den unfall aufzunehmen.naja vieles hin und her wir wurden beide angehört und der rest ging über versicherung,ich ging direkt als die polizei wieder weg war,zu meiner versicherung gelaufen,nur paar gehminuten und habe den unfall gemeldet,naja der leiter(guter freund von mir) hat ales geregelt das auf mich keine kosten zukamen! wichtig ist nun zu wissen was der gutachter sagt,es kann auch gut sein das das gesamte fahrgestell verzogen ist,weil es dann ein totalschaden ist dem dem ich hinter drauf fuhr,da hat man gar nix gesehen von außen,aber dann kam eben raus das alles verzogen war! kommt drauf an mit wieviel km/h man einem drauffährt! gruß sandra
alle meine erfahrungen mit unfällen, versicherungen aufzählen??? wenn du eine rs hast und du im recht bist, zahlt der gegner auch deine sb. mir ist vor ca einem jahr einer aufs auto gerollt im parkenden zustand, ich hatte einen zeugen, wir haben fotos gemacht-eine völlig klare sache. dachte ich. mit meinem anwalt konnte ich noch 250€ bekommen, mein schaden waren 500€, wenn ich mir keinen anwalt genommen hätte-niet. meine kollegin hatte einen fall wie du, als zeugen sogar einen polizisten. sie sagte das selbe wie du....na ja...jetzt hat sie sich doch einen anwalt genommen, die versicherung zahlt nämlich nicht.... aber bitte....mir ist es egal, ist nicht mein auto, mein schaden....
hallo Reni, ich habe zwar null ahnung davon, wollte eigentlich nur fragen ob es dir und deinen zitterigen Knieen jetzt besser geht als noch vor einer stunde ? Hast du sonst ws abbekommen`? alles gute und viel Kaffee ,beruigt die nerven ;-) Lg Tina
die knie haben aufgehört zu zitter:) Obendrein habe ich gerade einen Strauß Rosen von Fleurop bekommen. "Als kleine Entschuldigung" name: XY Mir ist wohl wirklich nichts passiert. hab schon drauf gewartet, ob der Nacken irgendwie anfängt zu schmerzen etc. Aber es ist wirklich gar nicht! GsD Lg reni
na,das ist doch schön zu hören, dann lass den rest in Ruhe auf dich zukommen. viel Glück lg meuse
Würde auch nicht deswegen gleich zum Anwalt rennen. Warte doch erstmal ab was der Gutachter dir sagt - der hat ja sicherl. Ahnung davon u. kann dich da ein wenig aufklären und deine Fragen beantworten. LG Tina
ist ein gutachter und kein versicherungsfachmann. frag mal bei oma nach....
Mir ist auch mal einer drauf gefahren, ich fuhr den neuen Wagen von meinem Vater. Es ist auch so gelaufen wie bei dir, ganz ohne Probleme. Zu der Zeit habe ich sogar eine Ausbildung beim Anwalt gemacht und der sagte, man müsse wegen sowas nicht gleich was machen, solange die Versicherung ohne Probleme zahlt. Bei sah es auch erst nach einem kleinen Schaden aus, war aber hinterher doch mehr, er musste auch auf die Richtbank weil einiges verzogen war (was nicht Totalschaden bedeutet, quatsch) Wir haben dann die vollen reperaturkosten bekommen + 900 Euro Wertminderung, das ist das Geld, was du beim weiterverkauf schätzungsweise weniger bekommst weil es ein Unfallwagen ist. Ich bin mir nicht sicher, das bekommt man aber glaube ich nur wenn das Auto nicht älter als zwei oder drei Jahre ist. Zudem haben wir noch für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen bekommen. Natürlich hätte ich man noch einen auf Schleudertrauma machen können, aber so bin ich nicht. LG Anja
Keine Panik, erstmal durchatmen. :-) Ja, das ist jetzt ein Unfallwagen. Das musst Du beim Verkauf angeben. Aber keine Angst, der Gutachter berechnet nicht nur den Schaden, sondern auch die Wertminderung, falls vorhanden. Und einen Anwalt brauchst Du natürlich jetzt nicht. Lass erstmal alles über die Versicherung und den Gutachter laufen. Wenn sich später Probleme ergeben, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Im Normalfall wird es dazu allerdings nicht kommen, da der Gutachter ja schon beauftragt ist und die Versicherungen dann im Regelfall schnell zahlen.
Hat uns mal sehr viel Geld gespart war eine ähnliche Situation nur dass der Unfall bei ungefähr 160km/h auf der Autobahn pasierte wo ich unter anderem wg. des Aufpralls auch meinen Geruchssinn einbüsste. Der private Schadensausgleich war zwar lächerlich für die Tatsache das ich einen Sinn verlor (der Gott sei Dank nicht mehr lebensnotwendig ist). Aber Ohne Anwalt hätte ich wohl gar nichts bekommen, da ich auch noch Teilschuld hatte . Ich fuhr ca 160 km/h aufder Überholspur und hinter mir ein Drängler der extrem dicht auffuhr, mir duernd ins Auto blendete und ic meinen Überholvorgang vorzeitig abbrach um den A...leuchter loszuwerden und mit meiner zu hohen Geschwindigkeit in einen Laster prallte den ich nicht gesehen hatte, da ein Kleinbus direkt hinter ihm fuhr und der Lastwagen oben defekte Lichter hatte- für mich also ( da Nachts) nicht als Laster erkennbar war. Der Kleinbus von rechts scherte aus nachdem ich nach rehts rüber wollte und der Drängler hinter mir hatte den Laster ch nicht gesehen, aber blitzschnell erkannt dass ich mit 160 immer noch schneller war als der Kleinbus mit 100. Also riss er gleich nach mir das Steer rum und wir beide knallten in den Hänger vom Laster. Es ist wie ein Wunder keinem etwas pasiert und ich hatte meine dmals 5 Monate alte Tochter hinter mir sitzen. Sie kam zwar vorsoglich überacht in eineKinderklinik hatte aber nicht die kleinst Schramme und ich musste lediglich mit ein paarStichen am U-Arm genäht werden, weil ich mich am Fensterglas schnitt beim Aussteigen Dasmit der Gehirnkontusion hab ich in der Sorge um Isablla völlig vernachlässigt, da wir einen Benziner hatten und ich nur schnell den Sitz samt Kind pakte und mit der Hantasche erstmal meine ochter 50 m weiter weg ins Gras stellte. Denn wäre unser Auto explodirt...... aber es pasierte Gott sei dank nicht. Der Drängler hatte einen Mercedes mit iner Mio Aisbags und wir inen MWauch mit einer Mio Airbags also kein Personenschaden. Der LKW Fahrer hat es nicht mal bemerkt, weil sich sein Hänger gelpöst htte ( irgende muss der total gepennt haben) . Dann wollte er mir noch einen Herzinfarkt anhängen den er angeblich gehabt hatte, aber dumm gelaufen, denn Herzinfarkte auch stattgehabte kann man nachwesen 8und er war wg Herzkranzarterienverschluß schon seit Jahren in Behandlung und frühberentet. Dumm das er in der Frührente fr ne Firma LKW fuhr. Hätte er auch bleiben lasen sollen. Das war ein elend langer Streitmit vielen Beteiligten und ohne RA hätt ich wrscheinlch alt usgeshen. Du weisst nie was für ein Rattenschwanz noch nachkommt, mag es jetzt auch noch so harmlos aussehen, nimm dir nen Anwalt!!!!! liebe Grüße johanna
(habe jetzt den ganzen Rattenschwanz nicht gelesen) Zwei Monate nach Kauf eines Neuwagens wurde meinem Auto ein erheblicher Schaden zugefügt. Die gegnerische Versicherung hat nach Vorlage eines Gutachtens die Wertminderung an mich gezahlt. Allerdings wurde der Gutachter nicht von mir, sondern von der gegnerischen Versicherung beauftragt. Und ja, mir wurde gesagt, es sei nun ein Unfallwagen und den Schaden (wenn auch vollständig durch Einsatz von Originalteilen instandgesetzt) müsse ich bei Verkauf angeben.
Ich schrieb "Und ja, mir wurde gesagt, es sei nun ein Unfallwagen und den Schaden (wenn auch vollständig durch Einsatz von Originalteilen instandgesetzt) müsse ich bei Verkauf angeben. " ----> Dies ist ja schließlich auch logisch. Denn das Unfallopfer erhält eine Wertminderung dafür, dass er bei Verkauf weniger Geld für sein Auto bekommt.
den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen, denn wer sagt der gegnerischen Versicherung, daß die von Dir oder dem Gutachter angegebenen Schäden auch wirlich von DIESEM Unfall herrühren? Die Polizisten nehmen das alles auf und hätten auch gesehen, daß mehr als die Stoßstange kaputt ist. Wie dem auch sei: ja, das mußte Du bei einem Verkauf/Rücknahme angeben, damit ist das Fahrzeug ein Unfallwagen. Wertminderung ggf. ebenfalls, die die Versicherung nicht zahlen wird. Anwalt bringt Dir zum jetzigen Zeitpunkt nichts, weil es ja noch keinen Streitfall gibt. Verwette aber einiges darauf, daß der kommen wird, also such' Dir schonmal die Nummer raus.
Bei Bagatellschäden ist die Polizei NICHT zu informieren, sondern man hat sich untereinander zu einigen. Nur, wenn Personen zu Schaden gekommen sind, man sich untereinander nicht einig wird o. ä., soll man die netten Helfer rufen. Hier mit Kanonen auf Spatzen zu schießen (Anwalt, Polizei), ist völlig übertrieben. Die Gutachter machen ihre Sache i. d. Regel so gut, dass die Versicherer da anstandslos zahlen. Im KFZ-Bereich läuft sowas zum Glück meist einigermaßen rund.
im übrigen werden Bagatellschäden bis 50 € definiert. Wenn man nicht gerade einen Logan fährt, ist so ziemlich jedes Ersatzteil teurer. Nicht nur jeder Fahrlehrer und Anwalt, sondern auch die Polizei selbst raten, den Unfall aufnehmen zu lassen. Allerdings sollte man den Unfallort räumen, bis sie kommen.
im übrigen werden Bagatellschäden bis 50 € definiert. Wenn man nicht gerade einen Logan fährt, ist so ziemlich jedes Ersatzteil teurer. Nicht nur jeder Fahrlehrer und Anwalt, sondern auch die Polizei selbst raten, den Unfall aufnehmen zu lassen. Allerdings sollte man den Unfallort räumen, bis sie kommen.
Ich hole bei JEDEM Unfall die Polizei: Sie nehmen alles auf, machen ggf. Fotos usw. und später gibt es keinerlei Streit deswegen, ob der Schaden am Wagen auch wirklich vom Verursacher ist oder nicht. Ich weiß, dass die Polizei das nicht sonderlich gerne macht wegen "kleineres" Unfällen extra Protokoll aufnehem oder so, aber es ist sicher der beste Weg zum Schluß nicht auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. Wovon ich aber abraten würde ist, vor der Polizei sofort ein Bußgeld zu zahlen, denn diese tut die Schuldfrage nämlich damit ab. Ich selbst habe eine Verkehrsrechtschutz, da ich bei einem Unfall auch mal ziemlich dumm reingelegt wurde. Und noch einen Vorteil hat diese Versicherung: Seit ich sie habe, hatte ich keinen Unfall mehr ;o) Gruß
..ich hab direkt nach dem Unfall angerufen, der beamze meinte nur....."jemand verletzt" ich ähmmm nein, ich denke nicht... Er: "Auffahrunfall?" ich: Jaaaaa Er: Ein Firmenwagen beteiligt, oder ein Leihwagen? Wir beide: nein Er: Dann regeln Sie das bitte über die Versicherung! Das wars... Lg reni
Ich wollte noch schreiben, du musst das Auto als Unfallwagen angeben, sobald etwas an der Karosserie beschädigt wurde. Stoßstange und Blinker und so gehören nicht dazu, das kann man ja reparieren, oder austauschen. Also auch wenns was verzieht, ist ja warscheinlich was an der Karosserie zu schaden gekommen.
mein bruder ist letztes jahr jemandem hinten drauf gefahren und hat sofort die polizei gerufen. die wollten nur wissen, ob personen zu schaden gekommen sind oder ob sich die unfallgegner uneinig sind und meinten dann, weil dies nicht der fall war, dass sie für sowas nicht zuständig sind und deshalb auch nicht kommen. lg two_kids ps: der schaden, den mein bruder verursacht hat betrug etwa 2500 €.
hätte ich gar nicht erst genickt.... was heute einig aussieht, kann morgen schon wieder ganz anders aussehen....ich hab auch schon mal "im schock" alles sofort zugegeben....zählt nicht.
Geh mit allen Unterlagen die du bis jetzt hast zu nem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Habe selbst jahrelang bei nem Anwalt gearbeitet und wenn du das ohne regeln willst, hast du nachher meist mehr Ärger am Hals als mit. Grüßle Sarah
was bräuchte ich denn da für Unterlagen. Bis jetzt hat ja noch nicht mal der Gutachter drauf geschaut. Und was macht der Anwalt dann? Was ist mit den Kosten? Rechnet der direkt mit der gegnerischen versicherung ab? Was ist, wenn die nicht zahlen wollen (den Anwalt), dann bekomme ich wohl die rechnung, oder? Lg reni
wegen 100€!!!!???? selbst WENN du sie vorschießen müßtest ( hab ich auch schon wegen auto, aber da ging es um vertragsrecht...), na und?? ich mußte auch nicht zum anwalt "rennen", wir haben alles per fax, mail und telefon geregelt.... so geht das heutzutage.... im übrigen hat auch mir das das kreuz gebrochen, nicht die polizei geholt zu haben....bei 500 talern.... und einen, der sofort seine schuld zugegeben hat, hatten meine eltern auch mal...der hatte aber die versicherungsprämie nicht bezahlt, pech für meine eltern.... ich hatte aber auch schon mal einen unfall, wo alles reibungslos ablief... :-))) ich bin gebrieft.
Für Dich würde sich wohl auch eine Beziehung mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (und dann auch noch ein Wortspiel *grins*) lohnen :-) Ich sag's Dir: bringe ich es jemals zum Q7 und den guckt nur einer schief an, hole ich Polizei und einen ganz Stab von Anwälten!
also ich muß sagen, der anwalt, der meine letzten beiden streitigkeiten in die hand genommen hat.....mhhhhhmmmmm, der ist nicht von schlechten eltern....:-)))) als ich den zum ersten mal gesehen habe....wow!!! der q7 ist nicht schlecht, ich kaufe mir in 3,5 jahren entweder den, einen touareg, einen mini....oder ein mofa, alles wird natürlich ebenso gehütet... :-))))
ohne diese freigabe brauchst du gar nicht erst zum anwalt zu gehen. und am besten lässt du dir auch gleich eine schadennummer geben, die du dann gleich dem anwalt geben kannst. lg two_kids
Hallo ich habe die anderen Beiträge nicht gelesen, deshalb wiederhole ich hier möglicherweise etwas: Der Gutachter wird den Schaden des Fahrzeugs festhalten und auch den Minderwert feststellen. Den musst Du bei einem Verkauf angeben, weil Dein Fahrzeug ganz offensichtlich keinen Bagatellschaden erlitten hat. Und weil ein Käufer die möglicherweise weniger bezahlt, bekommst Du ja auch den Minderwert ersetzt. Nach Vorliegen des Gutachtens würde ich mit der gegnerischen Versicherung korrespondieren (schriftlich, am besten per Fax) und fragen, ob Du das Fahrzeug jetzt reparieren lassen kannst. Solange Dein Fahrzeug in Reparatur ist, hast Du ANspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten oder NUtzungsausfall. Die Reparaturdauer steht auch im Gutachten. Du kannst Dich entscheiden, ob die Versicherung den Betrag zahlen soll, den der Gutachter ermittelt hat oder ob sie die konkret anfallenden Reparaturkosten übernehmen soll. Das musst Du dann der Versicherung mitteilen. Sobald es Probleme gibt, wende Dich an einen Rechtsanwalt. GLG RObina
Du kannst Dich entscheiden, ob die Versicherung den Betrag zahlen soll, den der Gutachter ermittelt hat oder ob sie die konkret anfallenden Reparaturkosten übernehmen soll. Wo ist der Unterschied?? danke Lg reni
d.h. du kannst nach gutachten abrechnen, dir das geld überweisen lassen und dein auto richten lassen. oder du kannst es bei der werkstatt richten lassen und DIE rechnen dann mit der versicherung ab. was sinnvoller ist, überlasse ich nun deinen eigenen gedankengängen....:-)))
Also so ganz versteh ich hier nicht das Geschrei nach Polizei und Anwalt. Wie schon gesagt wurde, einen Anwalt braucht's erst, wenn es Probleme bei der Schadensregulierung gibt. Noch seh ich da nicht mal ansatzweise was von. Man darf eines nicht vergessen: Wir schimpfen alle über die hohen Beiträge. Treiben sie aber selbst in die Höhe, wenn wir immer gleich den Maximalaufwand betreiben und bei völiger klarer Rechtslage gleich einen Anwalt bemühen z.B. Was den Mietwagen betrifft: VORSICHT!!! Wenn du nicht berufstätig bist oder sonstige gute Gründe hast, die einen Mietwagen rechtfertigen, kann das ganz böse ins Auge gehen! Jeder Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden so gerin wie möglich zu halten. d.h., wenn das Fahrzeug "nur" benötigt wird, um die Kinder zur Schule zu bringen oder einzukaufen, ist es billiger, ein Taxi zu benutzen. Oder öffentliche Verkehrsmittel natürlich. So wird z.B. der Tachostand des Mietwagens aufgeschrieben. Und man gerät in Erklärungsnot, wenn man da vielleicht gerade mal 100km in der Woche gefahren ist. Ich würde immer den Nutzungsausfall wählen, wenn ich nicht wirklich täglich große Strecken zurückzulegen hätte. Eine Kundin hat mal einen 4-stelligen Betrag für den Mietwagen selbst tragen müssen, weil sie mir nicht geglaubt hat. Da wusste es vorher mal wieder der Nachbar besser... Aber schön, dass es beim Sachschaden geblieben ist. Und von einem Unfallverursacher, der Blumen schickt, hab ich noch nie gehört! Find ich mal richtig Klasse! LG Marion
lg two_kids
meine rechtslage war auch völlig klar...fand ich, wenn du dich noch erinnerst. trotzdem hab ich mit dem ofenrohr ins gebirge geschaut, ich hatte einen fremdverschuldeten schaden und keiner hat zahlen wollen. ich beschwere mich auch nicht über steigende kosten, meine rsversicherung kostet 12€/monat und ist bestens angelegt!!!! bei mir habe sich zu viele pferde vor der apotheke übergeben müssen. sorry, aber ich widerspreche.
morgen muss ich die Karre hinfahren, bekomme dann einen Mietwagen damit ich wieder heimfahren kann, und hole mein Auto abends wenn der gutachter drauf geschaut hat wieder ab. Dann werden die benötigten Ersatzteile bestellt und wenn alles da ist, fahre ich mein Auto wieder hin, bekomme wieder einen mietwagen und hole das Auto 3,4,5 tage später wieder ab. der Gutachter und die Werkstatt rechnen direkt mit der gegenerischen versicherung ab. Sie brauchen nur den namen und die versicherung, alles andere machen wohl die. deshalb auch meine frage nach der Wertminderung. Muss ich die dann extra bei der versicherung beantragen, mit den Gutachterunterlagen, oder läuft das auch automatisch? Klingt der rest ok, oder muss ich da noch etwas beachten? Danke, reni
Der Gutachter gibt die Wertminderung im Gutachten an, das gehört zu seinem Job. Dass Gutachter und Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen ist Usus. Aber nochmal meine Warnung vor dem Mietwagen: Das ist häufig ein lecker Zusatzgeschäft für die Werkstätten. Ich würde das vorher mit der gegnerischen Versicherung abklären, also auf keine Fall ohne Rückfrage das zweifellos verführerische Angebot annehmen. Ich sag es noch mal ganz deutlich: Die gegnerische Versicherung muss dir keinen Mietwagen finanzieren, wenn du nicht tatsächlich auf ein Fahrzeug angewiesen bist! Und angewiesen heißt eben nicht, einkaufen und die Kinder zur Schule bringen. Auch dann nicht, wenn dir das alle Freunde, Verwandten und Nachbarn erzählen *grmpf*. Auf der anderen Seite gibt es auch außerordentlich kundenfreundliche Werkstätten, die z.B. ihre eigenen Vorführwagen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung stellen und nicht mit Mietwagenfirmen zusammenarbeiten. Deshalb sollst du das vorher abklären. Wir hatten in unserer Agentur regelmäßig Besuch von dem Vertreter eines Mietwagenverleihs. Die hatten die günstigsten Preise im Umkreis, und ich hätte jedesmal, wenn ich diese Firma einem Kunden oder auch Geschädigten empfohlen hätte, 100 DM kassieren können. Ich habe es trotzdem nicht ein einziges Mal gemacht, weil ich nicht Gefahr laufen wollte, nur wegen der Prämie jemandem einen Mietwagen aufzuschwatzen, den er dann nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen womöglich doch aus eigener Tasche zahlen muss. Das ist der einzige Haken, den ich bisher an deiner Geschichte sehe. @vallie: Mein Gedächtnis ist löchriger als ein Schweizer Käse. Ich erinnere mich nur an eine Geschichte: Dass du dein Auto vor einem Café geparkt hattest und als du rauskamst, stand hinter dir einer direkt an deiner Stoßstange. Du hast den Wagen etwas vorgefahren und einen Schaden entdeckt. Falls du diese Geschichte meinst: Kannst du nicht im geringsten mit Renis Geschichte vergleichen! Niemand hat gesehen, wie der Hintermann auf dein Auto aufgefahren ist. Da standest DU unter Beweispflicht. Das war natürlich ein Ding der Unmöglichkeit. Rein theoretisch hättest du einen von dir selbst verursachten Schaden an der Stoßstange vorher nicht bemerkt haben können, und der Hintermann hat dann beim Einparken zwar deine Stoßstange berührt, aber keinen Schaden verursacht. Natürlich war es nicht so. Aber eben das kannst du nicht beweisen. Und nur darum geht es vor Gericht. Bei Reni ist die Sache so klar, dass sie kaum klarer sein könnte. Ich sehe da nicht den Hauch von drohenden Schwierigkeiten, wenn man vom Mietwagen absieht. LG Marion
Jau... und wenn die Werkstatt das Geld für den Mietwagen von der Versicherung nicht wieder bekommt, dann rechnen sie das mit Dir ab, ganz einfach. Das ist doch den Typen von der Werkstatt piepegal, die erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Da würde ich aber vorher mal bei der Versicherung des Unfallgegners nachfragen.
so löchrig ist dein gedächtnis nun doch nicht, ja, es stimmt so, wie du es gesagt hast, für mich aber war die sache glasklar, meinem spezi auch, der hatte aber als zeuge nichts zu melden.... mag sein, daß die rechtslage bei reni auch klar ist, aber wie ich schon erwähnte, es war in 23 jahren meines fs-besitzes leider nicht der einzige event, der mich zur annahme verleitet: recht haben und recht bekommen.... ich traue bei einem unfall nichts und niemandem mehr, es ist immer eine unangenehme geschichte....und ich rufe in zukunft sofort meinen schönen anwalt an. die 3,50€ hat er sich verdient, wenn er die ganzen dinge erledigt.... :-)))
ist einer von der Werkstatt, den die ihren Kunden auch bei Kundendienst nzur Verfügung stellen. ich fahre ja einen 807 (großen Van) und er hat gemeint, ich könnte für diese zeit einen ihrer beiden Leihwagen haben, einen Peugeot 107 *g* (ein Schüsselchen) Na, aber mir egal...hauptsache ich bring die Kinder rein. Mit dem "brauchen" ist das so eine sache: Wir wohnen absolut auf dem Dorf. 8 km vom nächsten Geschäft entfernt in der Pampa. ich werde jetzt sicher keine größeren Ausflüge machen, brauch aber halt ein Auto für einkaufen, Hobbies fahren, Kiga, Schule usw... Aber ich rede mal mit der Werkstatt. Danke dir!!! Lg reni
Penny hat vor ein paar Wochen den 5er-BMW vom Penny-Mann beim leicht forschen Zurücksetzen vor einen Blumenkasten gesetzt, der genau die Höhe der Lichtanlage hatte. Dank Park-Distance war gebremst, aber eben Plastik der Lichtanlage im A... sowie Lack an der Stoßstange abgesprungen. Ja, eine Bagatelle. Sah der Penny-Mann zwar sofort anders, aber Männer und ihr Auto ;-) Kostenpunkt der Bagatelle (by the way muß man in so einem Fall auch noch den Zustand es Unfallopfers, sprich Blumenkasten prüfen und bei Beschädigung die Polizei rufen, aber dem Scheiß-Ding ging es gut): 450 € für das Plastik-Teil (denn schließlich ist das eine LED-Anlage und das kriegt man alles nur zusammen und nicht nur das Plastik), plus 3.500 € (in Worten: dreitausendfünfhundert) für eine neue Stoßstange, denn die muß man schließlich komplett austauschen, einfach lackieren geht ja bei BMW nicht und überhaupt mit der ganzen Park-Assistent-Technik, ja, da kommt bei BMW schon was zusammen. Ergo: es gibt keine Bagatell-Schäden und wenn jemals einer dem BMW ein Haar krümmt werde ich die Polizei persönlich zum Unfallort bringen. Übrigens haben wir die Stoßstange nicht ausgetauscht, sondern hoffen darauf, daß uns mal einer hinten reinfährt :-)
Du glaubst ja gar nicht, was die Gutachter alles rauskriegen - spricht die Mutter eines solchen ;o). Und mit den Mietwagenkosten, die die Werkstatt notfalls mit dem Kunden abrechnet, wenn die Versicherung nicht zahlt, hast du leider nur allzu Recht. LG Marion - die spätestens jetzt weiß, warum sie nie einen BMW wollte *ggg*
Mich würd mal interessieren, was eine Versicherung bei mir bezüglich Leih- oder Mietwagen sagen würde! Bekanntermassen gehe ich ja täglich von 7.00 bis 13.00 Uhr schaffen. Um 6.30 h fahr ich mit Töchterchen hier los, liefere sie ca. 6.45 h bei ihrer TaMu ab und fahr dann weiter. Gegen 7.00 hock ich im Büro. Kurz nach 13.00 h mach ich mich dort wieder vom Acker und das Spektakel von morgens läuft rückwärts. Ca. 13.45 bin ich daheim, wo mir die Lütte meist schon einschläft, ehe sie mit dem Kopf auf dem Kissen angekommen ist. Würde ich das ganze mit Bus und Bahn machen, müsste ich auf dem Hinweg zur TaMu einmal umsteigen und auf dem Weg zur Arbeit dann auch noch mal! Die reine Zeit, die ich dann mit Busfahren, Umsteigen und an Haltestellen warten verbringen würde, wäre eine gute Stunde. Würde bedeuten, dass ich morgens noch vor 6.00 h mit Kind aus dem Haus müsste. Mittags nach Feierabend natürlich das gleiche Spielchen retour. Wäre das ein Grund für die gegenerische Versicherung, einen Leih- Miet- oder wie-auch-immer-Wagen zu zahlen? Oder würden die erwarten, dass ich die Tortur mit den Bussen und einem Kleinkind mitmache? Ist jetzt eine reine Interessensfrage! Danke Dir!
Püh, als wenn dich hier unten noch einer sehen würde... Also in deinem Fall würde ich nicht mit Problemen rechnen. Trotzdem: Ohne das Okay der gegnerischen Versicherung (die mir evtl. auch eine günstige Leihwagenfirma in der Nähe nennt, denn es gibt immense Unterschiede) würde ich das nie machen. Es geht in der Regel um Hunderte von Euros, da geh ich lieber kein Risiko ein.
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