Maya81
Mir geht das Thema solangsam aber sicher selbst auf die Nerven, aber vllt bekomm ich hier ja Auskunft.... Mitte letzten Monats habe ich eine neue Stelle angetreten. Vereinbart war ein Stundenlohn bei 23 Stunden pro Woche. Meine Chefs und ich sind aber so übereingekommen, dass der Durchschnitt des Lohns errechnet wird, damit ich jeden Monat den selben Lohn erhalte und weil das auch für die Lohnabrechnung weniger Aufwand darstellt. Nun habe ich allerdings meinen Gehaltszettel gesehen und bin so gar nicht erfreut, wer auch immer (weiß nicht, ob mein Chef oder der Steuerberater selbst) hat meinen Stundenlohn x 23 (Stunden pro Woche) und diese mal 4 Wochen (also 20 Arbeitstage) . Das geht doch nicht, oder ? Kein Monat außer vllt der Februar hat doch nur 20 Arbeitstage ... ich kenne das so, dass man, um den Durchschnittsmonatslohn zu berechnen, entweder 22,5 Tage zu Grunde legt oder 4,3 Wochen ... Was meint Ihr oder kennt ihr eine gute Internetseite oder einen Gesetzestext, der darüber Klarheit gibt? Danke für Eure Hilfe ... LG, Maya
Ich hab auch schon gesehen, dass 21,7 Arbeitstage zu Grunde gelegt werden, aber auf jeden Fall nicht 20 ....
ich würde den stundenlohn mal wochenstunden mal wochen im jahr rechnen und dann durch 12 teilen. und diesen betrag dann als monatsgehalt sehen.
Ich kann mir denken wir die das gerechnet haben. 5 Tage pro Woche x 4 Wochen / Monat = 20 Arbeitstage 2 Tage pro Woche frei und unbezahlt. Einfacher wäre es so, wie es Big Mamma geschrieben hat.
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