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Für mich Aktuell: Bußgeldbescheid, wie reagieren?

Für mich Aktuell: Bußgeldbescheid, wie reagieren?

Sunny73

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Hallo zusammen, Ich habe heute einen falschen Bußgeldbescheid bekommen. Das angegebene Kennzeichen ist zwar meins, aber das dazu beschriebene Auto nicht. Ich fahre eine andere Marke in einer anderen Farbe. Des weiteren wohne ich 1,5 h von besagten "Tatort" und habe an diesem Tag den ganzen Tag mit Freunden meine neue Wohnung renoviert. Angeblich gibt es ein beweisfoto (nicht auf dem bescheid aufgedruckt, also nicht für mich nachschaubar) und ich kann mich online äußern, aber sobald ich versuche mich einzuloggen wird mir angezeigt, dass pin oder Akten Nummer nicht stimmen. Bußgeldstelle hat natürlich nur von 09.00 bis 12.00 Uhr offen. Ich habe jetzt den beigelegten Einspruchbogen ausgefüllt, dass dies nicht mein Auto ist usw. Was würdet ihr jetzt noch machen? Kann es wirklich sein, dass mein Kennzeichen nochmal irgendwo rumfährt? Werde morgen nochmals beim ordnungsamt anrufen. LG


tonib

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Du bist sicher, dass es ein echter Bescheid ist, oder? Ich habe noch nie einen ohne Photo bekommen (ok, hatte auch erst zwei). Wenn er echt ist, machst Du alles richtig, würde ich sagen. Wenn tatsächlich ein zweites Auto mit Deinem Nummernschild rumfährt, musst Du zur Polizei gehen.


Sunny73

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Antwort auf Beitrag von tonib

Hatte mir auch überlegt, ob ich es der Polizei melden sollte. Aber vielleicht ist es ja auch falsch eingegeben worden von der bußgeldstelle. Der Bescheid wirkt echt, vor allem, weil nicht zu Zahlungen aufgerufen wird. Es war auch kein Geschwindigkeitsvergehen.


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Beim falsch Parken hatte ich auch einen ohne Foto. Es hieß aber in dem Bescheid, dass es ein Foto gibt. Den Bogen ausfüllen ist schon der erste richtige Schritt. Mach dir von allem Kopien oder Fotos, bevor du es wegschickst. Und dann würde ich die Antwort abwarten. Da werden die weiteren Schritte angegeben.


Barbaray

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Also, nach mir wurde mal wegen bewaffneten Raubüberfalls gefahndet, während ich ein trautes Wochenende mit meinem Freund am anderen Ende Deutschlands verbrachte. Der Clou: Jemand hatte die Kennzeichen meines am Bahnhof abgestellten Autos geklaut, kurzerhand an seine Karre geschraubt und damit eine Tankstelle überfallen. Fieser Weise war sein Auto von derselben Marke wie meins, gleiche Farbe, minimal größeres Modell. Will sagen: Es kann durchaus sein, dass ein Auto mit deinem Kennzeichen irgendwo unterwegs ist. Nicht legal, aber ganz real. Ich würde zunächst sicherstellen, dass der Bescheid echt ist und kein Fake (einloggen nicht möglich?). Bei der zuständigen Bußgeldstelle vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Dann ggf. Widerspruch einlegen. Und nicht zahlen. Wieso ist das Foto nicht dabei? Die waren doch jahrzehntelang die Renner schlechthin. Oder ist das mittlerweile aus Datenschutzgründen nicht mehr legitim? Berichte doch mal, was bei der Sache rausgekommen ist. Viel Erfolg!


Sunny73

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Antwort auf Beitrag von Barbaray

OK krass, das ist eine andere Hausnummer. Bei mir geht es um fahren ohne Umweltplakete durch umweltzonen (mein Auto hat eine plakette) und dortige parken ohne parktiket. Im bescheid steht, dass es ein Foto gibt, als Zeugen werden zwei Mitarbeiter der Stadt namentlich erwähnt. Rufe morgen aufjedenfall in der bußgeldstelle an. Danke


kuestenkind68

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Ich hatte das auch schonmal, dass ich einen Bescheid bekam aus einer fremden Stadt. Gsd war es aber ein komplett anderes Fahrzeugmodell... Ich habe eine e-mail geschrieben, den Sachverhalt geschildert, und gebeten, da nochmal nachzuschauen und es kam nie etwas hinterher. Ich weiß nicht mal, ob es ein Fehler vom amt war oder ob tatsächlich jemand mit meinem Kennzeichen herumfuhr (geklaut wurde es aber auch nicht)... Im Umgang mit Ämtern wäre ich vorsichtig, ich würde mir IMMER ALLES SCHRIFTLICH geben lassen und auch mein Anliegen schriftlich vortragen. Was ich aber auch mal bekam, war eine Mahung für einen Bescheid den ich schon gezahlt hatte. Da war man hier in der Stadt im Amt zu doof, die Zahlungseingänge zu verarbeiten, bevor man den Mahnlauf gestartet hat. Ich bin immer sprachlos, wie dilettantisch da gearbeitet wird. Falsche Bescheide für Kita-Gebühren hatten wir auch schon oder man hat auch mal ein Jahr lang vergessen uns Beiträge für die Musikschule zu berechnen usw usw... Ich würde in unserem Rathaus echt gerne einfach einmal mit Profis arbeiten. Was ich sagen will, so wie aktuell in den Ämtern gearbeitet wird, wundert es mich nicht, dass da solche Fehler passieren.... Ich hoffe, du kannst die Sache klären...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Ich würde auch versuchen anzurufen ggf haben die das Kennzeichen auch falsch abgelesen, Zahlendreher drin ? Müsste ja auch auf dem Foto zu sehen sein


Barbaray

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Frag mal meine arme Mutter, die durchs Fenster in der Haustür eine Polizeistreife sah, als es am Freitagabend klingelte. Ich war morgens gefahren und sie hatte natürlich den ganzen Tag nichts von mir gehört. Handys waren damals noch überwiegend ausgeschaltet. Beim Anblick ihres Gesichts rief der Beamte gleich „Kein Personenschaden!“ Letztlich hat sie die Beamten zum Bahnhof geschickt, um nachzusehen, ob mein Auto noch vor Ort war. War es, aber „nackig“ um die Kennzeichenhalterung herum. Ich musste nach meiner Heimkehr tatsächlich auf die Wache gehen und eine Aussage machen. In deinem Fall scheint es sich ja um eine Ordnungswidrigkeit zu handeln, also halb so wild. Wichtig, da stütze ich die Aussagen der anderen, sind das Einhalten der gesetzten Fristen sowie astreine Nachverfolgbarkeit des Schriftverkehrs. Am Ende hast du sonst doch noch Ärger an den Hacken. Bei Beamten weiß man nie…


SkipsMom

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Antwort auf Beitrag von Barbaray

Der Mann einer Kollegin saß sogar schon mal im Gefängnis, weil sein Kennzeichen geklaut wurde und ein Banküberfall stattfand. Er war zwar am nächsten Tag wieder draußen aber das war schon ganz schön heftig. Sowas ist dir hoffentlich nicht passiert


Sille74

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Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Mal wieder Gelegenheit zum "Ämter-- bzw. ÖD-Bashing. Wenn ich hier alles aufzählen würde, was bei uns und in unserem Umfeld mit Privatbetrieben so alles passiert ist, wäre ich wahrscheinlich übermorgen noch nicht fertig... Da ist der ÖD Musterknabe dagegen... Und dabei habe ich beruflich und das sogar noch quasi als Gegner andauernd mit "Ämtern" zu tun... Und nein, ich bin immer noch nicht im ÖD und betroffen (s.o.).


Barbaray

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Antwort auf Beitrag von SkipsMom

Oha, das ist heftig. Und dann gleich über Nacht? Da bestand beim Täter wohl Fluchtgefahr und es musste sicher gestellt werden, dass der potentielle Täter die Beute nicht verschwinden lassen kann. Hoffentlich hat der arme Kerl keinen nachhaltigen Schaden genommen! Die „Geisterblitzer“ von damals haben es auf enorme 3000€ Beute gebracht. Und ich war ja nachweislich nicht vor Ort. Das haben die Beamten telefonisch bei mir, meinem Freund und bei seinen Eltern erfragt Zudem war das vermeintliche Fluchtfahrzeug (meins) ja gar keins. Da waren die Indizien wohl nicht ausreichend für eine Verhaftung. Spannend wäre es bei meiner Verbeamtung geworden, wenn etwas aktenkundig geworden wäre. Das erklär mal, wenn so etwas im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht


Everdin

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Wichtig ist, das Du die Fristen für den Widerspruch einhältst. Ich würde den Widerspruch auch einscannen und parallel per e-mail schicken. Ich würde auch anrufen und fragen, was sie sonst noch brauchen: Eidesstaatliche Versicherung der Freunde, das Du es nicht warst (kannst Du 100 % ausschließen, das nicht jemand anderes damit gefahren ist?) Und natürlich auch, das Marke und Farbe nicht zum Kennzeichen passen, ob Du ihnen da noch ein Foto zu schicken sollst. Und ich würde mich auch nicht von denen aus dem Konzept bringen lassen, wenn sie irgendwie komisch werden, denn Du musst daran denken, von den 100 Knöllchen weisen 50 Leute alle Schuld von sich, von diesen 50 Leuten sind 48 doch schuld, eine Person schwammig, weil das Schild zugewachsen war und eine Person, die tatsächlich nichts mit den Knöllchen zu tun hatte. Ich hatte auch mal so eine Phase: Auto verkauft, Käufer schriftlich verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen umzumelden, was der nicht getan hat und die Frau sammelte halt dann Knöllchen. Nach ein bisschen Aufregen, schriftliches Anmahnen, ging es ganz flott, das der Käufer ummeldete. Einmal hatte ich aber sogar Kaufvertrag mit Ummeldefrist und schriftliche Mahnung meinerseits an den Käufer zur Bußgeldstelle schicken müssen. Nervig, aber so konnte ich beweisen, das ich es nicht war. Denn erst einmal war ich die ermittelte Übeltäterin.


Hase777

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Hallo. Ich habe 10 Jahre bei der Bußgeldstelle gearbeitet. Es passieren Zahlendreher. Das kann vom ausstellenden Beamten sein oder bei der Eingabe der Daten. Anrufen hilft oder auch Email schreiben. VG H.


Hashty

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Ich gehe sehr davon aus, dass das Kennzeichen einen Zahlendreher hat. Ich weiß allerdings nicht, ob heutzutage noch manuell eingegeben wird.


Astrid

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Ja, das wird ein Zahlendreher sein, das habe ich selbst auch mal erlebt. LG


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Manchmal sind Kennzeichen schlecht lesbar und mit Schrauben festgemacht. Dann kann ein C schon mal aussehen wie ein G. Einspruch und gut ist.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Einspruch, weg schicken, habe fertig.


Milchkaffee14

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Antwort auf Beitrag von Sunny73

Hallo, meine Eltern ( schon etwas betagter) haben letztes Jahr so ein Schreiben bekommen.Fahrzeugtyp, Farbe und Kennzeichen stimmten. Das Auto wurde aber an besagtem Tag nicht bewegt. Das schreiben ah total echt aus. Enthielt eine IBAN für die Überweisung. Ich habe damit bei der Gemeinde nachgefragt. Betrugsversuch. Polizei gemeldet. Passierte hier im Ort öfters. Betrüger gefunden. Stand in der Zeitung. Waren hier im Ort unterwegs u d haben wohl geschaut , wer zu welchem Auto gehörte und dann aufs Klingelschild geschaut. Merkwürdig fand ich, dass nur Herr… als Adressat angegeben war und nicht der Vorname. Dein Fall klingt für mich ähnlich. Ich würde es überprüfen