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Fragen zum Minijob auf 450-Euro-Basis

Fragen zum Minijob auf 450-Euro-Basis

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe zwei Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen: Mein Arbeitgeber beschäftigt in seiner Firma viele Angestellte auf der bisher üblichen 400-Euro-Basis. Nun habe ich erfahren, daß er sich weigert, auf 450-Euro zu gehen, wie ab dem 01.01. möglich wäre. Seine Begründung: Er müßte dann zu viele Steuern zahlen. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Weiterhin bezahlt er den Angestellten auch nicht die vollen 400,-- Euro, sondern lediglich 376,-- Euro (abgerechnet wird nach Arbeitsstunden x Stundenlohn). Seine Begründung: Es muß Spielraum nach oben offen bleiben (???). Ich befasse mich selbst noch nicht lange mit dem Thema Minijob, weiß aber, daß ein Arbeitgeber 5 % anteilig zur RV bezahlt. Kann es sein, daß diese 5 % in diesem Fall gar nicht abgeführt werden? Der Differenzbetrag käme in etwa hin. Oder hat jemand eine Idee, warum er das macht? Wäre lieb, wenn ihr mich aufklären könntet und danke euch schon mal. LG


shinead

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Minijob heißt, dass die Angestellten bis zu (!) 450 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten können. Das heißt nicht, dass der Arbeitgeber das auch zahlen muss. So, wie Du es beschreibst, erhalten die Minijobber bei euch keine 400 Euro Gehalt (was möglich wäre - ist aber selten), sondern werden nach Stunden bezahlt. Wie viele Stunden der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter zuordnet ist seine Sache. Wenn er ihnen nicht mehr Arbeitsstunden zugesteht, dann verdienen sie eben nicht die vollen 400 Euro. Warum er das macht, weiß ich nicht. Vielleicht hat er angst, über die 400 Euro zu kommen? Der RV-Betrag ist auch bei 100 Euro schon fällig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

und hatte deshalb in der Vergangenheit den vollen Betrag nicht genutzt, um dann nicht bei Weihnachtsgeld etc. über die 400 mal 12 gleich 4800 € pa zu kommen? Nun ja, alles andere hat shinead gesagt, frau kann, muss aber nicht.


Jule9B

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Nur weil da jetzt die Grenze nach oben verschoben wurde, heißt das ja nicht, dass den Minijobbern jetzt allen eine Gehaltserhöhung zusteht. ;) Jule


Mitglied inaktiv

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minijob auf 450 euro basis zählt er bei abschlüssen ab dem 1.1.2013. alle die vorher ihren vertrag unterzeichnet haben, jobben weiterhin auf 400 euro klärt mich auf wenn ich falsch liege, aber so wurde mir das gesagt