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Frage zur Vorsorgevollmacht

Frage zur Vorsorgevollmacht

Nordlicht2

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Hallo, ich muss nächste Tage ins Krankenhaus und evtl. auch operiert werden. Da ich noch keine Patientenverfügung aufgesetzt habe, möchte ich meinem Mann eine Vorsorgevollmacht ausstellen. In allen vorgefertigten Formularen steht als Punkt 1: "meinen in der Patientenverfügung geäußerten Willen durchzusetzen. Ich habe mit dem Bevollmächtigten Inhalte meiner Patientenverfügung besprochen" Da ich ja keine Patientenverfügung habe und ich meinem Mann vollstens vertraue und er meine Wünsche kennt, würde ich gerne schreiben "meinem ihm in Gesprächen geäußerten Willen durchzusetzen" Ob das Bestand hat? Ich weiß, es ist eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Vielen Dank!


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Wir mussten bei meiner Mutter und bei meinem Vater beides vorlegen... ansonsten kann es unter Umständen sein, dass ihr da nicht weiterkommt ( wir/ich mache das gerade durch)...


Nordlicht2

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Aber das würde ja bedeuten, dass man beides besitzen muss. Ich habe das so verstanden, dass man auch nur eine Patientenverfügung oder nur eine Vollmacht ausstellen kann. Echt schwierig das Thema


renate48

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Wir haben beide nur eine Vollmacht; mit Patientenverfügung hat das gar nichts zu tun.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Selbst wenn das vor Gericht vielleicht Bestand hätte, würde das ggf. kurzfristig nicht helfen. Ich musste bei meiner Mutter auch die Patientenverfügung vorzeigen. Von irgendwelchen mündlichen Aussagen hätte sich dieser Junge Schnöselarzt sicher nicht beeindrucken lassen. Silvia


renate48

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

" Ich musste bei meiner Mutter auch die Patientenverfügung vorzeigen." Das finde ich auch vollkommen richtig. Wenn mündliche Absprachen reichen würden; wären solche Dokumente ja überflüssig. Und im schlimmsten Fall würde dann eben nicht im Sinne des Patienten entschieden.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von renate48

Grundsätzlich stimme ich dir zu. Zu dem Zeitpunkt lag meine Mutter aber bereits seit Wochen im Krankenhaus, ohne dass jemand die Patientenverfügung sehen wollte, und als ich mal eine Entscheidung eines Arztes hinterfragt habe (der auch ansonsten äußerst arogant rüberkam), musste auf einmal die Patientenverfügung her. Zu dem Zeitpunkt war es reine Schikane. Da wir aber eine hatten, war alles gut. Silvia


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich würde das bei der Aufnahme mit dem Arzt besprechen und entsprechend dokumentieren lassen. Dann sind beide auf der sicheren Seite. LG Inge


zschnecke

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo, wir haben unsere Vollmachten beim Notar erstellen lassen - sind noch paar spezielle Regelungen bezüglich der Betreuung der Kinder und auch des Erbes drin. Unser Notar hat die Patientenverfügung in den Vollmachten integriert. Die Patientenverfügung ist also ein separater Punkt in der Vollmacht und ist auch explizit so betitelt. Bei der Vollmacht darauf achten, dass Sie über den Tod hinausgilt und das "freiheitsberaubende Maßnahmen" eingeschlossen sind. Sonst kann dein Mann z.B. den Einsatz von Bettgittern nicht ohne richterlichen Beschluss dauerhaft anordnen. Alles Gute!


SHE

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Antwort auf Beitrag von zschnecke

Freiheitsentziehende Maßnahmen Egal was in der Vollmacht steht, freiheitsentziehende Maßnahmen benötigen grundsätzlich den gerichtlichen Beschluss. Die Vollmacht ist diesem untergeordnet. Also "anordnen" kann der Mann da rein gar nichts, erst recht nicht dauerhaft.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Nein, das könnte schwer werden. es gibt sehr gute Patientenverfügungen. Hier zum Beispiel: https://www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html Das dauert wirklich nicht lange, wenn Du du weisst, was Du willst. Und es gibt dann deutlich weniger Stress, glaub mir.


SHE

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo, nein, der Satz dass dein Mann den Gespräch geäußerten Willen durchsetzen darf ist nicht ausreichend. Er hat keinerlei Bestand. Druck dir aus dem Internet eine PV aus, fülle sie aus, unterschreibe sie mit Datum und lasse einen unabhängigen Zeugen unterzeichnen. (Also nicht Mann, Kind, Mutter, sondern Hausarzt, Nachbarin etc.) Diese Unterschrift bezeugt, dass die Unterschrift freiwillig und augenscheinlich in Vollbesitz deiner geistigen Kräfte erfolgt ist. Dieses Vorgehen hat einen Grund. Mit einer vollumfänglichen Vollmacht erhält dein Mann zwar die Gesundheitsfürsorge, aber, er darf u.U. , vor allem wenn du nicht sehr alt/palliativ liegst, nicht alles entscheiden (vor allem kann er nicht belegen ob er in deinem Sinne entscheidet). Und da benötigt der Entscheider im KH deine Meinung (die PV). Beispiel (nur mal aus der Luft gegriffen, denn wenn es um Sekunden geht ist die PV und vor allem die Zustimmung anderer unwichtig) : Du liegst im sterben (nicht ansprechbar) bist aber erst 40 Jahre alt. Du benötigst Blut, dann könntest du gut überlegen und wieder fit werden. Dein Mann lehnt dies ab, meint in einem Gespräch hättest du Blut abgelehnt. Dies liegt aber nicht unterschrieben von dir schriftlich vor. Was machst du als Arzt? Gibst du der Patientin kein Blut. Sie stirbt. Dann klagt dich auf einmal der Mann an, das evtl. doch Blut gegeben hätte werden müssen? Du gibst ihr Blut. Sie überlebt. Was dann geschieht? Keine Ahnung. Sie sind glücklich, weil die Patientin überlebt hat, oder sie klagen dich an, weil du Blut gegeben hat. (Womit sie scheitern werde, da du deine Aufgabe erledigt und den natürlichen Willen beachtest hast. Eine andere Chance hatte der Arzt nicht, da ihm nichts schriftlich vorlag) Es ist immer eine gewisse Grauzone. Patientin, 96 Jahre alt, nur noch wenige Monate zu leben. Die Nieren versagen. Dialyse? Keine PV. Du bist bevollmächtigt und lehnst dies ab. Ich gehe davon aus das niemand dir mit der Ablehnung Probleme machen würde. Also, ob du deinem Mann vertraust oder nicht ist unwichtig. Das Krankenhaus braucht schriftliche Daten um im Fall der Fälle nicht verklagt zu werden. Und auch dann ist es nicht immer gesichert dass die PV umgesetzt wird. (ausgenommen Notfall) Viele Grüße She


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Bei uns im KH ist es so: der Angehörige äußert den Patientenwillen und Punkt. Selbst wenn er eine Verfügung hatte,kann das keiner wissen. Auch wenn eine Verfügung vorliegt und gesagt wird: " Mein Vater hat letztens beim Kaffee gesagt, dass er auf keinen Fall an die ECMO will und er unbedingt seine Patientenverfügung ändern muss" wäre das ein Grund, dass keine ECMO gemacht wird. Solte jetzt jemand aus der Familie widersprechen, wird ein Betreuer eingesetzt und die ECMO gemacht. Und Achtung Formulierungen mit " unwiderruflich schlechter Zustand" oder " Hirntod " sind immer miese Patienverfügungen.