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Frage zu Schwerbehindertenausweis....

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Mein Mann hat nun heute seine Bestätigung für den Ausweis bekommen. Er hat einen GdB von 50. Weiß jemand was für "Vorteile" er dadurch jetzt hat??? danke im Vorraus... gegoogelt habe ich schon setige aber nicht recht durch:-)


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hallo, das kommt auf die behinderung an. meine eltern haben beide 100% und haben gez befreiung. hab hier n buch "ratgeber für menschen mit behinderung" kann denn mal nachgucken lg cordi


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Billiger Bus und Zug fahren oder Autosteuer und Versicherung halbieren? Google hilft dir...


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billiger bus und Zug bei 50 % sowie Autosteuer ohne Merkzeichen...wo findet man das denn bei Google ?? ehrlich interessiert


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sollte Dein Mann in einem Betrieb arbeiten lohnt es sich den Betriebsrat oder Behindertenbeauftragten anzusprechen...die wissen auch noch mal gut Bescheid


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Dein Mann kann den Gdb auch bei der Steuererklärung angeben. Das gibt noch einen Freibetrag, ein wenig über 500 Euro. Freifahrt gibt es nur mit Merkzeichen G oder aG. LG


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Hallo, hier ein Überblick über die Nachteilsausgleiche (KEINE Vorteile!) bei einem GdB (Grad der Behinderung) von 50: GdB 50 • Schwerbehinderteneigenschaft • Steuerfreibetrag: 570,- € • bevorzugte Einstellung, Beschäftigung • Besonderer Kündigungsschutz • begleitende Hilfe im Arbeitsleben • Freistellung von Mehrarbeit • eine Arbeitswoche Zusatzurlaub • Schutz bei Wohnungskündigung • Altersrente mit 60/63 Jahren, je nach Geburtsjahrgang • vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60 • Befreiung von der Wehrpflicht • bes. Fürsorge im öffentlichen Dienst • Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Stunden/Woche • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, DTC • Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa) • Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige • Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,- € • Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 2.100,- € • Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit n. d. § 14 SGB XI: 1.200,- € • Ermäßigung bei Kurtaxen - Ganz wichtig ist, dass Dein Mann seine SB- Eigenschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Die Kopie seines Ausweises oder des Bescheides (ohne Diagnosen - können geschwärzt werden!) reicht. Sollte es in seinem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung geben, sollte er auch die zwingend informieren! Wenn Du noch Fragen hast, schicke mir eine PN - Ich bin in unserer Dienststelle die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter, also die Schwerbehindertenvertretung (SBV)... VG eviba


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Hi, ich bin bei uns auch SBV - witzig. Übrigens bekomme ich von unserer Dienststelle immer automatisch eine Mitteilung, wenn ein Kollege "neu" eine SB nachweist. Es gibt noch mehr Nachteilsausgleiche: Bei vielen Airlines kann man (auch bei Charterflügen) mit einem SB-Ausweis kostenlos Sitzplätze reservieren, das nutze ich, wenn wir in den Urlaub fliegen........ Und oft gibt es vergünstigten Eintritt (zB im Moviepark).......


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Hi julie, ja, so ist es bei mir auch > automatische Meldung aus der Personalstelle ... und einmal jährlich eine Kopie von der Meldung an das ZBSF/ Versorgungsamt. Demnächst dürfen wir uns ja wieder zur Wahl stellen... - mal sehen was kommt! Und Du hast natürlich recht mit Deinen weiteren Ausführungen. Ich hatte mich nur mal darauf eingeschossen was "der Staat" bietet. Weiterhin viel Freude und Erfolg!!! Liebe Grüße eviba


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Ja, ich habe schon für mich entschieden, dass ich weitermache - macht einfach viel Spaß. Und bei uns klappt die Zusammenarbeit mit der Dienststelle auch sehr gut (wobei öD ja auch ein bisschen ein "geschützter Raum" ist) ...... Viel Spaß weiterhin - vielleicht liest man sich ja noch mal (lese hier relativ viel, schreibe aber recht wenig ....) Grüße, J.