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Frage zu Mietzahlung (Mietvertrag) bitte um kurze Hilfe

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Hy Eine kurze Frage, hoffe mir kann jemand helfen? Wenn im Mietvertrag folgender Satz steht,was bedeutet das: "Die Miete und Nebenkosten sind Monatlich im Vorraus, spätestens am 3. Werktag des Monats kostenfrei an den Vermieter zu zahlen." Bedeutet das, dass ich die Miete bis zum 3ten Werktag (heute) überwiesen haben muss, oder dass es bis zum 3ten Werktag auf dem Konto sein muss? Weiß das jemand?????? Wäre wichtig!


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bei uns war es immer so, daß die miete am 3. werktag auf dem konto des vermieters sein muss. aber da hilft wohl nur, dich mal zu erkundigen. bei uns wurde die miete immer via dauerauftrag abgebucht, da musste ich nicht dran denken zu überweisen.


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bin der meinung das es bis zum 3ten werktag auf dem konto des vermieters sein muss.... kann mich aber auch täuschen


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Mh....das wäre blöd, hab heute erst Geld bekommen, und kann demnach erst heute überweisen....oh weh....und das wo eh schon Theater ist....


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wenn du glück hast, ist es morgen bei deinem vermieter. nur aus diesem grunde habe ich mir vor langer zeit einen dispo einrichten lassen. ansonsten gehen die mietzahlungen per dauerauftrag raus (ich würde nicht daran denken). lg biggi


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ich denke auch, es heißt die Miete muß am 3. des Monats auf dem Konto des Vermeiters sein.. Wir überweisen unsere Miete immer als Dauerauftrag, da kann eine Zahlung nicht vergessen werden.. Viell. als Idee


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ich kenne echt niemanden, der die miete noch eigenständig monatlich überweist. und wenn man das geld nicht hat, dann muss man eben so viel am monatsende stehenlassen auf dem konto, daß es für die zahlung reicht. ob das geld jetzt am anfang weggeht oder am ende ist doch schnuppe. weg ist es doch so oder so.


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Wir haben regulär einen Dauerauftrag und eigentlich kommt das Geld auch immer am 1 oder 2 am Monatsanfang! nur diesen Monat eben nicht! Da kam es erst heute! Wieso auch immer...... Und da ich keinen Überziehungskredit bekomme, wurde die Miete also wieder zurück gebucht!


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ooooooooooooh oh, das ist aber mehr als blöd.. weil das dem vermieter ebenfalls geld kostet, wenn die miete zurückgebucht wird. da würde ich ganz schnell anrufen und die sache klären und auch gleich anbieen, die anfallenden kosten zu tragen. weil es steht ja im vertrag, daß die miete kostenfrei beim vermieter ankommen muss. in euerem fall entstehen ihm aber kosten. das wird ihm nicht so gefallen denk ich. klär mit dem vermieter, daß du die miete per daueraufttrag am 5. j. M zahlst.wenn das geld sicher auf dem konto ist. ich denk, er wird sich schon drauf einlassen. wenn nicht, dann gibts nur zwei möglichkeiten, entweder lasst ihr so viel geld stehen am monatsende, so daß die zahlung gedeckt ist, oder ihr sprecht mit der bank und lasst euch einen dispo einräumen in höne der miete. aber das verursacht euch wieder kosten. überziehungszinsen sind enorm hoch.


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Wenn ihr ein Dauerauftrag habt dann geht doch eigentlich nichts runter wenn kein Geld da ist, somit wird doch nichts zurückgebucht, oder ist das von Bank zu Bank verschieden? Ich kenne sowas nur vom Lastschriftverfahren. Lg Mareike


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Was soll denn passieren, wenn die Miete einen Tag zu spät ankommt? Wenn man immer wieder die Miete zu spät bezahlt, ist das ein Problem, sonst nicht, wenn der Vermieter nicht ausnahmsweise nachweisen kann, dass ihm dadurch ein Schaden entsteht. Kosten entstehen m.W. nicht beim Dauerauftrag, sondern bei einer Lastschrift. LG, carla72


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Der Vermieter ist leider ein harter Broken, klärt alles direkt über Anwälte und meint er sei IMMER im Recht! Es läuft bereits etwas (Nebenkosten) über den Mieterschutzbund, aber er meint dennoch ER sei im Recht! dieses Haus hat von 6 Parteien keinen der länger wie max. 2 Jahre hier wohnt, weil er alle "verklagt" hat wegen irgendwas! Bereits 8 Gerichtsverhandlungen mit anderen Mietern, er hat zwar alle verloren, aber dennoch hat er sein Ziel mit auszug bekommen, da er anfängt zu tyranisieren! (er wohnt nebenan und versteht kaum deutsch!) soviel dazu....na ich muss eh zur bank jetzt.....


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Hallo, ich würde sofort mit dem Vermieter sprechen. Wenn die Miete erst heute weggeht, ist sie vielleicht erst in zwei Tagen auf dem Konto des Vermieter und da ist dann schon ein Verzug von 4-5 Tagen. Erkläre es ihm lieber vorher. Ich wäre vielleicht auch Sauer als Vermieter, wenn die Miete nicht pünktlich eingeht und weiß nicht warum. Gruß Zisa


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Hallo, ja, die Miete muss bis dahin auf dem Konto des Vermieters sein. Wir hatten genau das Problem nach einem Umzug. Haben ganz normal (wie vorher auch) einen Dauerauftrag zu Anfang des Monats eingerichtet. Der Betrag war dann so um den 5. Tag da und wir haben blöd geschaut, als zeitgleich eine Mahnung reinflatterte. 50,- durften wir an Strafe zahlen, 25,- pro verspätetem Tag. Dabei war es keine Absicht, nur Unwissenheit. Hatten nach dem Umzug einfach den neuen Dauerauftrag eingerichtet und fanden es normal, die Miete am Anfang des Monats abbuchen zu lassen und nicht am Ende des vorangegangenen. Äußerst dumm gelaufen! LG terkey


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er versteht kaum deutsch in Bezug auf schlechten Vermieter, hast Du Dir hier aber jetzt ein Ei gelegt, was hat das eine mit dem anderen zu tun? Erklär es lieber jetzt, bevor die Meute loslegt:-) Ansonsten kannst Du natürlich tatsächlich Pech haben, daß er Dir nen Strick draus drehen kann, bei mehrmaligen verspäteten Zahlungen kann er Dich tatsächlich verklagen und ich glaube sogar Räumen lassen. Andersherum gefragt, woher bezieht Ihr denn Euer Geld? Also sprich wenn im Arbeitsvertrag Deines Mannes steht, daß er bis dann und dann sein Geld hat und es kommt später kannst Du vermutlich die entstandenen Kosten nach da weiter geben, wobei das genauso kleinlich wäre. LG Nina


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muss bis zum 3. Werktag auf dem Konto des VM eingehen. Samstag zählt übrigens auch als Werktag.